Kabinett

Die Qualitätsstufen von Prädikatsweinen beginnen in Deutschland mit dem Kabinett. Die verwendeten Trauben müssen bei einem Kabinett ausschließlich aus Rebsorten der Art vitis vinifera sein, aus einem einzigen Bereich geerntet und grundsätzlich in dem bestimmten Anbaugebiet zu Qualitätswein mit Prädikat verarbeitet werden, zu dem der Bereich gehört. Der Gesamtalkoholgehalt muss bei einem Kabinett mindestens 9 % vol betragen. Qualitätsweine mit dem Prädikat "Kabinett" dürfen nicht angereichert werden.


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