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Abmarkung |
Grenzpunkte innerhalb der Feld, Wiesen- und Waldgebiete werden im Rahmen der Flurbereinigung in der Regel nur noch an Grundstücksgrenzen unterschiedlicher Bewirtschafter dauerhaft abgemarkt. Abmarkung ist die örtliche dauerhafte Kennzeichnung des Grenzverlaufs von Flurstücken durch Grenzmarken, z.B. Grenzsteine oder Bolzen. Grenzen in der Feldlage sowie in Waldgebieten werden in der Regel nur zwischen unterschiedlichen Bewirtschaftern abgemarkt. Flurstücke in Ortslagen, die im Verfahren neu vermessen werden, werden im bisherigen Umfang abgemarkt. Das Kennzeichnen durch Pfähle ist nur ein temporäres Kenntlichmachen der Grenzen und fällt nicht unter den Abmarkungsbegriff. Siehe auch Unterlassen der Abmarkung |
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