Sekt-Dossage

Mischung aus Wein und Zucker oder Most, die Schaumwein zugesetzt wird, um die zweite Gärung einzuleiten, oder bei der Versanddossage nach dem degorgieren den Süßegrad zu erhöhen. Vgl. chaptalisieren.
Zugesetzt werden darf:
Bei "extra brut" oder "extra herb": 0 und 6 g je Liter,
bei "brut" oder "herb" bis zu 15 g je Liter,
bei "extra trocken": zwischen 12 und 20 g je Liter,
bei "trocken": zwischen 17 und 35 g je Liter,
bei "halbtrocken": zwischen 33 und 50 g je Liter
und bei "süß": mehr als 50 g je Liter .


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