3. Auswahlkriterien für den Einsatz des Nutzungstausches
3.1 Grundsätze
Für den Einsatz des Nutzungstausches sind zunächst die wesentlichen Grundsätze aufzuzeigen, bevor auf einzelne Kriterien aus der landwirtschaftlichen und regionalen Sicht näher eingegangen wird.
Der Nutzungstausch eignet sich angesichts der Vielfalt der Landbewirtschaftung nicht in allen Regionen von Rheinland-Pfalz in gleicher Weise zur Lösung der agrarstrukturellen Probleme. Die erheblich divergierenden natürlichen Produktionsbedingungen haben dazu geführt, dass sich die verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebssysteme sehr unterschiedlich im Lande verteilen. Dieser Umstand erfordert auch und gerade für den Einsatz des Nutzungstauschs in jedem Einzelfalle qualifizierte Vorüberlegungen und Vorbereitungen.
Leitlinie für den Nutzungstausch sind die Standorttypen der Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz bzw. die auf ihnen vorherrschenden Betriebsformen. Danach eignet sich der Nutzungstausch vor allem für die
 |
- Standorte mit überwiegendem Futterbau und
|
 |
- Standorte des Marktfruchtbaues in den Höhengebieten,
|
 |
- aber nur in eingeschränktem Maße für die Intensivstandorte der Sonderkulturen.
|
Auf die Betriebsformen übertragen bedeutet dies folgende Eignungsreihenfolge:
 |
|
 |
|
 |
|
 |
|
 |
- sowie (in eingeschränktem Umfang) für die Sonderkulturbetriebe.
|
Die Weiterentwicklung der guten Wettbewerbsposition der Futterbaubetriebe mit Milchviehhaltung mit ihren räumlichen Schwerpunkten in der Nordwesteifel, im Westerwald sowie in Teilen des Hunsrücks und der Landkreise Kusel und Südwestpfalz ist vor allem durch eine möglichst weit gehende Arrondierung mit Hilfe des Nutzungstauschs und die Förderung des Baus von Boxenlaufställen mit innovativer Technik mit dem Ziel der arbeitswirtschaftlichen Rationalisierung und Kostensenkung zu unterstützen.
In Regionen, in denen die Nutzung von Grünlandflächen durch Milchviehhaltung nicht mehr rentabel ist, kann der Nutzungstausch zum Einsatz kommen ebenso wie in Regionen, in denen aus Wettbewerbsgründen Flächen aus der ackerbaulichen Nutzung ausscheiden. Mit dem Nutzungstausch können dort Voll- und Zuerwerbsbetriebe die Aufgabe übernehmen, freiwerdende landwirtschaftliche Nutzflächen aufzufangen und im Sinne der Erhaltung der Kulturlandschaft - in der Regel in Verbindung mit einer extensiven Rindfleischerzeugung - zu bewirtschaften bzw. zu pflegen.
In diesen Fällen hat der Nutzungstausch möglichst weit greifend die Nutzflächen zusammenzufassen; Besitzstücksgrößen von 20 bis 25 ha LF und darüber sind - so weit die Topographie dies ermöglicht - als Ziel der durch Nutzungstausch gebildeten zukünftigen Schlaggrößen anzustreben. Derartige Größen der künftigen Schläge erfordern nicht nur der technische Fortschritt und die rationelle Arbeitserledigung in der Außenwirtschaft, sie sind darüber hinaus auch unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt einer flächendeckenden, standortgerechten und marktorientierten Landwirtschaft.
In weiten Teilen der rheinland-pfälzischen Mittelgebirge und in den Randgebieten, die an den Oberrheingraben, das Maifeld und das Neuwieder Becken anschließen, wird der Marktfruchtbau auf möglichst großen Flächen ein Schwerpunkt der Landnutzung bleiben. Um ausreichende Einkommen zu erzielen, werden die Haupterwerbsbetriebe hier erheblich in der Fläche wachsen.
Die große Herausforderung für den Ackerbau ist dabei das Kostenmanagement. Der Kostenblock wird maßgeblich bestimmt von den Kosten der Arbeitserledigung für die Bodenbearbeitung, die Saat, die Bestandsführung und die Ernte. Bei einer mittel- bis langfristig engen Preis-Kosten-Schere liegt der Schlüssel für rentablen Ackerbau in einer guten Agrarstruktur; deshalb ist hier alles daran zu setzen, möglichst schnell zu größeren Wirtschaftsflächen zu gelangen.
Darüber hinaus sind bei lediglich 1.200 bis 1.400 Feldarbeitsstunden in den Höhengebieten nur dann 200 ha Ackerfläche von einer Arbeitskraft zu bewirtschaften, wenn nicht mehr als etwa 7 Stunden je Hektar und Jahr für diese Produktionsverfahren erforderlich sind. Dies ist aber nur bei großen Schlägen von über zehn Hektar erreichbar.
Auch für die Verpächter sind diese elementaren Zusammenhänge bedeutsam. Neben dem Ertragspotenzial wird der Pachtpreis in der Zukunft von der Größe und Struktur der Flächen bestimmt werden; kleine Flächen werden nur noch als Bestandteil großer Wirtschaftsflächen für die Landwirtschaft interessant sein. Für sich allein genommen sind diese wirtschaftlich uninteressant und nicht mehr verwertbar.
Langfristig vorteilhaft für die Verpächter sind dabei stabile Nutzungs- und Pachtverhältnisse mit sicheren Pachterlösen. Damit verbunden bleibt die dauerhafte Werterhaltung des Grundeigentums der Verpächter.
Der Marktfruchtbau ist als arbeitsextensives Produktionsverfahren in den Höhengebieten nur zu sichern, wenn mit Hilfe des Flächenmanagements die Voraussetzungen für eine optimale Mechanisierung geschaffen werden. Dabei dürfen bereits heute bewirtschafterübergreifende, gemarkungsweise Fruchtfolgen und GPS-unterstützte Betriebsmittel- und Maschineneinsätze nicht mehr als Vision abgetan werden. Diese Perspektiven verlangen vor allem nutzungsorientierte Maßnahmen, die in der Lage sind, sowohl die strukturellen als auch die agrarverfassungsrechtlichen Hemmnisse zu überwinden.
Auch auf den Intensivstandorten der Sonderkulturen und des Ackerbaus besteht erheblicher Bedarf, die Flurverfassung durch den Nutzungstausch zu verbessern und damit die Voraussetzungen für eine rationelle, kostengünstige Bewirtschaftung zu schaffen.
Dafür sprechen zwei wichtige Gründe:
1. Die Betriebe auf diesen Standorten erleiden durch die AGENDA 2000 überdurchschnittliche Verluste, die durch die Preisausgleichszahlungen nicht voll ausgeglichen werden.
2. Je intensiver der Ackerbau betrieben wird, um so größer sind die Kosteneinsparungseffekte einer guten Flurverfassung gegenüber kleinparzellierten Flächen. Bei Zuckerrüben beträgt die Kosteneinsparung für die Arbeitserledigung bei einem 10-ha-Schlag gegenüber einem 1 ha großen Grundstück über 1.100 DM/ha jährlich.
Zu dieser Gebietskategorie mit guten bis sehr guten Bodenqualitäten auf klimatisch günstigen Standorten gehören der gesamte Oberrheingraben (Süd- und Vorderpfalz, Rheinhessen), das Maifeld, das Neuwieder Becken und die Grafschaft im Kreis Ahrweiler. Hier nehmen die Sonderkulturen Wein, Obst und Gemüse sowie ein intensiver Ackerbau bis zu 95 v. H. der landwirtschaftlich genutzten Fläche ein. Die Spezialisierung auf den Anbau von Sonderkulturen und eine intensive ackerbauliche Nutzung haben im Laufe der letzten 30 Jahre zur weit gehenden Aufgabe der Viehhaltung in diesen Räumen geführt. Als Folge dieser Entwicklung wurden der Ackerfutterbau aufgegeben und das Grünland drastisch reduziert, sodass heute auch landwirtschaftliche Nutzflächen in der Rheinaue und in den Bachauen der Nebenflüsse weitgehend ackerbaulich genutzt werden.
Im Verbund mit den in hohem Maße qualitätsorientiert ausgestalteten Vermarktungswegen hat sich auf diesen Standorten eine Produktionsstruktur herausgebildet, die hohe Anforderungen an die Vorbereitung von klassischen Bodenordnungsverfahren stellt und zugleich einer sehr qualifizierten Moderation während eines Verfahrens bedarf.
Dies verdeutlicht der Gemüsebau im Verbund mit der Großraumberegnung in der Vorderpfalz. Hierbei handelt es sich um ein komplexes Problem, das mit folgenden Stichworten beschrieben werden kann: räumlich verschiedene Rotationen der Kulturen innerhalb kurzer Zeiträume, Hygienefruchtfolgen mit Gesundungsfrüchten, Überlassung von Kulturen im Leasingsystem, Unterverpachtung (“Pflugtausch”), Wasserversorgung bzw. Beregnungsmöglichkeiten, Arbeitskräfteverfügbarkeit, “Minutengeschäft” bezüglich Flexibiltät der Ernte etc..
In vergleichbarer Weise stellt sich die Situation in den Rebflächen dar. Hier tritt zudem die Anforderung des planmäßigen Rebenwiederaufbaues im Verbund mit klassischen Bodenordnungsmaßnahmen - als parallel laufendes Verfahren - auf. Soweit es sich auf diesen Standorten um erstzubereinigende Flächen handelt, kommen hier in der Regel nach wie vor klassische Bodenordnungsverfahren nach § 1 FlurbG in Betracht. Für Zweitbereinigungen (z. B. in der Südpfalz), die im Regelfall auf eine Schlaglängenvergrößerung zielen, sind Verfahren nach § 86 bzw. 91 ff. FlurbG die geeignete Verfahrensart.
3.2 Entscheidungstabelle für die Anwendung des Nutzungstauschs
Die Auswahlkriterien für den Nutzungstausch umfassen einen Katalog von Merkmalen, die aber nicht auf jedes nutzungsorientierte Verfahren übertragen werden können, vielmehr wird der Regelfall für die Anwendung skizziert. Vor allem dürfen die elementaren Voraussetzungen für den Nutzungstausch nicht übersehen werden:
Er verfolgt in erster Linie ökonomische Ziele im Sinne einer schnelleren und durchgreifenderen Wettbewerbsverbesserung für landwirtschaftliche Unternehmen und ist auf den Willen ihrer Anwender zur pragmatischen Vorgehensweise angewiesen. |
Kriterium | Merkmalsbeschreibung |
 |  |
Verfahrensgebiet | In der Regel kleinere Neuordnungsgebiete mit wenigen Nutzern und bis zu etwa 400 ha in den Nutzungstausch einbezogene LF auf Mittelgebirgsstandorten. |
 |  |
Ziel | Ein Ziel, und zwar die großzügige Zusammenfassung des zersplitterten ländlichen Grundbesitzes zur Wettsbewerbsverbesserung landwirtschaftlicher Unternehmen. |
 |  |
Planungen Dritter | Keine. |
 |  |
Standorttypen der Landwirtschaft | Standorte mit überwiegendem Futterbau (Mittelgebirgslagen); Standorte des Marktfruchtbaues in Höhengebieten. |
 |  |
Betriebsformen | Futterbaubetriebe, Markfruchtbaubetriebe, Gemischtbetriebe auf den o.g. Standorten. |
 |  |
Verfügungsrechte der Bodennutzung | Überwiegend auf Pachtbasis; Pachtlandanteil > 50 v. H. der LF. |
 |  |
Kosten -Nutzen-Verhältnis | Bei niedrigen Verkehrswerten des ländlichen Grundbesitzes und seiner landwirtschaftlichen Verwertung muss der Aufwand der Agrarstrukturverbesserung in angemessenem Verhältnis zu diesen Eckpunkten stehen. |
 |  |
Zeitdauer | In der Regel weniger als 2 Jahre bis zum Besitzübergang. |
 |  |
Akzeptanz | Einigungsbereitschaft und konstruktiver Mitwirkungswille bei Landwirten, Eigentümer (Verpächtern) und Gemeinden. |
Begleitende Maßnahmen sind:
Kriterium | Merkmalsbeschreibung |
Erschließung | Förderung in Trägerschaft der Gemeinden. |
Legitimation | Von den Nutzern in Zusammenarbeit mit den Eigentümern beizubringen oder als vorbereitende Maßnahme einer Bodenordnung. |
Moderation | In der Regel erforderlich. |
Helfereinsatz | Möglich. |
AGENDA-2000-Beitrag | Sichere Vertragssituation nach Abschluss des Nutzungstauschs. |
Landespflege | Ausweitung des Angebots "Mehr Grün durch Flurbereinigung" auf den Nutzungstausch, Flächenverpachtung für landespflegerische Zwecke in Kombination mit landespflegerischen Programmen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. |
3.3 Vor- und Nachteile der neuen Initiative Nutzungstausch
Mit dem Nutzungstausch wird das Flächenmanagement entsprechend den aktuellen Rahmenbedingungen und Anforderungen weiterentwickelt. Die Landeskulturverwaltung geht mit dieser neuen Initiative auf die Bedürfnisse ihrer Kunden ein, die es rechtzeitig zu erkennen und zu unterstützen gilt.
Die Vorteile des Nutzungstauschs sind:
 |
- die Freiwilligkeit der Neugestaltung (“kein Eingriff ins Eigentum”),
|
 |
|
 |
- Erhöhung der jährlichen Flächenleistung,
|
 |
|
 |
- zusätzliches Leistungsangebot,
|
 |
- Begleitung und Gestaltung des Strukturwandels und der flankierenden Maßnahmen,
|
 |
- flexible Kombination mit Agrarförderprogrammen,
|
 |
- Unterstützung / Einbeziehung der “grünen” und “blauen” Förderprogramme,
|
 |
- kostengünstige Lösungen - sowohl für die öffentliche Hand als auch für die Beteiligten; für die Nichtlandwirte spielt dabei die Wert- und Vermögenserhaltung eine wichtige Rolle,
|
 |
- rentabel auch auf Grenzstandorten,
|
 |
- keine zeitaufwändige Berichtigung der öffentlichen Bücher (relativ geringer Verwaltungsaufwand).
|
Nachteile des Nutzungstauschs können sein:
 |
- zeitliche Begrenzung der Pachttauschregelungen,
|
 |
|
 |
|
 |
- Keine integrierte Landentwicklung.
|
In der Gesamtschau überwiegen die Vorteile die möglichen Nachteile deutlich. Je größer die Besitzstücke in Anpassung an den fortschreitenden Strukturwandel und die Technisierung werden, desto größer werden auch die Managementanforderungen. Neue Formen der zwischen- und überbetrieblichen Zusammenarbeit werden sich mittelfristig herauskristallisieren, so dass neben den betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Anforderungen auch aus sozioökonomischen Gründen in hohem Maße innovativer Beratungsbedarf im Verbund mit dem Nutzungstausch entsteht. Nur durch eine intensive Beteiligung der DLR’s kann das Ziel erreicht werden, dass die auf freiwilliger Basis hergestellten neuen Flurstrukturen langfristig stabil bleiben.
3.4 Beteiligung der DLR’s
Nach dem Beratungsauftrag vom 04.01.1996 ist es Aufgabe der DLR’ s, den landwirtschaftlichen Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben bei der Lösung ihrer produktionstechnischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme zu helfen. Der Auftrag umfasst eine unternehmerische Beratung mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft zu sichern. Maßnahmen zur Entwicklung der ländlichen Räume werden von den DLR’s unterstützt.
Bei dem Nutzungstausch haben die DLR’s mitzuwirken; mit den für die Landwirtschaft tätigen Behörden, Institutionen und Organisationen haben sie eng zusammen zu arbeiten. Der Nutzungstausch wird als freiwilliges Verfahren nur dann erfolgreich sein, wenn eine zielgerichtete Zusammenarbeit zwischen den Kulturämtern und den DLR’s erfolgt. Daher sollen alle DLR’s im Interesse der landwirtschaftlichen Unternehmen an der neuen Strategie intensiv mitwirken.
3.4.1 Was können die DLR’s einbringen?
Den DLR’s wird von den Grundstückseigentümern im Zusammenhang mit Aufgaben des Flächenmanagements ein hohes Maß an Neutralität zugeschrieben. Das gilt insbesondere hinsichtlich der eigenen Interessenslage der landwirtschaftlichen Betriebe, aber auch bezüglich möglicher Vorbehalte gegen Bodenordnungsmaßnahmen, die auf Erfahrungen der Landwirte mit den langen Laufzeiten früherer klassischer Flurbereinigungen beruhen.
Hinzu kommen gute Kenntnisse von landwirtschaftlichen Unternehmen, Standorten und regionalen Besonderheiten, die zusammen mit pflanzenbaulichem und betriebswirtschaftlichem Sachverstand von den Beratern eingebracht werden können.
3.4.2 Aufgabe der DLR’s beim Nutzungstausch
Neutralität und Kenntnis der lokalen Verhältnisse bieten die Basis für die Mitarbeit der DLR’s beim Nutzungstausch. Diese Faktoren qualifizieren die DLR’s, interessierte Landwirte einzubinden bzw. geeignete Gebiete für den Nutzungstausch zu definieren. Die DLR’s können in vielen Fällen den Anstoß für einen Nutzungstausch geben. Ausgangspunkt der Arbeit wird i.d.R. die Darstellung des ökonomischen Nutzens des Nutzungstauschs für die Beteiligten sein. Dabei dürfen die DLR’s nicht bei der Beschreibung von Fördermöglichkeiten und aktueller Kostenvorteile vergrößerter Schläge stehen bleiben. Deutlich werden müssen darüber hinaus Entwicklungstrends der Landwirtschaft mit notwendigen einzelbetrieblichen Anpassungen. Dazu gehört die Agrarmarktliberalisierung mit dem Zwang zur Kostensenkung auf der ökonomischen Seite und der damit verbundene Einsatz komplexer Arbeitsketten auf der technischen Seite. Die angedeutete Entwicklung führt dazu, dass Schlaglängen und -größen relativ wichtiger werden als Bodenqualitäten. Denn nur auf großen Schlägen lassen sich Leerfahrten und Rüstzeiten für das Umsetzen der teuren Technik auf ein erträgliches Maß reduzieren.
Die DLR’s müssen einsichtig machen, dass einzelbetriebliches Wachstum, Spezialisierung, überbetrieblicher Maschineneinsatz und andere zwischenbetriebliche Kooperationsformen sowohl Haupt- wie Nebenerwerbslandwirten, aber auch den Verpächtern, den wirtschaftlichen Vorteil groß strukturierter Fluren erschließen. Damit diese Chance genutzt wird, ist der Nutzungstausch in der Aufklärungsphase überzeugend bei allen Landwirten zu vertreten.
Im Anschluss an die Aufklärungsphase sollen die DLR’s Interessenkonflikte zwischen Verpächtern, Gemeinde, Naturschutz und Bewirtschaftern ausgleichen helfen. Hierzu bietet sich die Einrichtung “runder Tische” an, mit denen Entwicklungsziele und Nutzungskonzepte erarbeitet werden können.
Abgerundet werden die Aktivitäten der DLR’s durch ihr Dienstleistungsangebot für die Verfahrensbeteiligten. Hierzu zählen die Mitwirkung bei Investitionsplänen, die Hilfestellung bei der Formulierung von Abfindungsansprüchen, die Darstellung von Fördermöglichkeiten, Verhandlungen mit berührten Behörden (z.B. hinsichtlich Einzug von Graswegen) und die Organisation von Verpächter- und Pächtergemeinschaften.
Projekte des Nutzungstauschs werden von allen DLR’s gemeinsam mit den Kulturämtern betreut. Hierbei wird besonderer Wert auf Regionen gelegt, in denen extensiver Ackerbau bzw. extensive Rindviehhaltung standortgerecht sind.
Verantwortliche Ansprechpartner für den Nutzungstausch an den landwirtschaftlichen Lehranstalten sind die Fachbereichsleiter bzw. die Koordinatoren “Betriebswirtschaft und Markt”. Die neue Aufgabe erweitert das Möglichkeitsfeld der Berater von der betrieblichen Ebene in das zunehmend wichtiger werdende Betriebsumfeld. Mit Betriebsplanung, einzelbetrieblicher Förderungsberatung und Einwirkungsmöglichkeiten auf den Nutzungstausch verfügen die Betriebsberater künftig über umfassende Instrumente zur Unterstützung der Entwicklung wettbewerbsfähiger Unternehmen. |