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e = geeichte Flasche |
Der Buchstabe „e“ auf dem Etikett bezeugt, dass es sich um eine geeichte Flasche nach EU-Norm handelt. Dies wird immer im Zusammenhang mit dem Nennvolumen angeführt, zum Beispiel mit „e 750 ml“ oder „0,75 cl e“. Diese Bezeichnung ist seit dem Jahre 1977 für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend. Es sind nur geringste Abweichungen gestattet. |
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