Anwenderschutz nicht vergessen

Autor: Stefan Ernert, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Westerwald-Osteifel


Die Risiken eines Pflanzenschutzmittels hinsichtlich der Gefährdung des Anwenders, der Natur und des Verbrauchers werden im Rahmen der Zulassung bewertet. Durch entsprechende Auflagen oder einer Zulassungsverweigerung wird ein hohes Schutzniveau erreicht. Grundlage einer Zulassung ist jedoch immer die Annahme eines sachgerechten Umgangs und verantwortungsvollen Handelns des Anwenders. Der jeweils in der Gebrauchsanleitung geforderte Anwenderschutz ist also Teil der Risikominimierung.


Grundsätzlich gehört zum Anwenderschutz:
  • festes Schuhwerk,
  • Standardschutzanzug Pflanzenschutz oder ein Arbeitskombi oder eine entsprechende Kombination aus Jacke und Hose aus dicker Baumwolle,
  • Standardschutzhandschuhe Pflanzenschutz.


Je nach Tätigkeit können in der Gebrauchsanleitung weitere Schutzmaßnahmen gefordert werden.
Z.B. beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel Gummistiefel, Schürze und Augenschutzbrille.
Bei der Anwendung in geschlossenen Räumen kommen Kopfschutz und Atemschutzmasken in Betracht.
Auch die richtige Filterwahl ist zu beachten. Auf dem Filter müssen immer mindestens die Kennbuchstaben wieder zu finden sein, die in der Gebrauchsanleitung gefordert sind. Die Kennzahlen müssen mindestens gleich oder größer sein.

Atemschutz kommt z.B. beim Lagerschutz (Kornkäfer usw.) in Betracht.
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