Instrumentenflug (IFR= Instrument Flight Rules)

Während eines Instrumentenfluges erfolgt die Orientierung einzig und allein mit Hilfe von Fluginstrumenten und unter Überwachung durch eine Flugsicherungsstelle. Der Instrumentenflug erfolgt mit verschiedenen Methoden der Navigation, wobei er nur nach den vorgeschriebenen Instrumentenflug-Regeln (engl. "Instrument Flight Rules", abgek. IFR) durchgeführt werden darf, vorrausgesetzt das Flugzeug verfügt über eine Mindestinstrumentierung und der Flugzeugführer besitzt eine IFR-Lizenz. Da er insbesondere durch die Überwachung der Flugverkehrskontrolle sicherer ist, ist der Instrumentenflug in der kommerziellen Luftfahrt auch bei guten Sichtverhältnissen üblich. Vor dem Start eines IFR-Fluges muss der Flugzeugführer daher einen Flugplan abgeben, den die Flugsicherung dann noch genehmigen muss. Im Verlauf des Fluges befindet sich der Pilot in ständiger Funkbereitschaft, gibt Standortmeldungen an vorgesehenen Punkten ab und nimmt Höhen- sowie Kursänderungen nach Anweisung der Flugsicherung vor. Für beabsichtigte Abweichungen vom genehmigten Flugplan holt er entsprechende Freigaben ein.


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