In Deutschland im Jahre 2002 vom VDP (Verband deutscher Prädikats- und Qualitäts-Weingüter) für ihre Mitglieder eingeführte Bezeichnung für qualitativ hochwertige Lagen bzw. Parzellen (Teile) von Lagen. Dies kann gemäß den VDP-Bestimmungen von allen deutschen Anbaugebieten genützt werden, wobei es zwei Ausnahmen gibt. Das Anbaugebiet Mosel verwendet derzeit als einziges die Bezeichnung Erste Lage, dem Anbaugebiet Rheingau ist als einzigem die Bezeichnung Erstes Gewächs vorbehalten. Die drei Begriffe haben jedoch die gleiche Bedeutung; siehe dazu unter VDP. |