Veränderungssperre |
Bestimmte Veränderungen an Grundstücken unterstehen von der Bekanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans dem Genehmigungsvorbehalt durch die Flurbereinigungsbehörde. So dürfen beispielsweise nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde
Der Umfang der Einschränkungen ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren aus dem Flurbereinigungsbeschluss. Der freie Grundstücksverkehr ist jedoch während eines Flurbereinigungsverfahrens zu keiner Zeit eingeschränkt. |