3. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
In Rheinland-Pfalz werden 715.000 Hektar landwirtschaftlich genutzt, das sind 45 % der gesamten Landesfläche. Trotz der zu erwartenden Zunahme von Aufforstungen auf Grenzstandorten in den Höhengebieten, der Anlage von Waldflächen auch in bisher waldarmen Gebieten, der Bereitstellung von landwirtschaftlichen Nutzflächen für Naturschutz und Landschaftspflege sowie des Verlustes an Flächen für Siedlungszwecke wird sich der Anteil der landwirtschaftlichen Nutzfläche insgesamt in Rheinland-Pfalz nur geringfügig ändern.
Die Landwirtschaft wird somit in Rheinland-Pfalz auch in Zukunft ein wesentliches Element der Wirtschafts- und Sozialstruktur der ländlichen Räume bleiben. Sie wird vor allem weiterhin außerhalb der Ballungsgebiete und der wenigen großen geschlossenen Waldgebiete das Bild der Landschaft entscheidend prägen.
Die ökonomische Aufgabe, zur Stärkung der Wirtschaftskraft der ländlichen Räume beizutragen, und die ökologische Aufgabe, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie die historisch gewachsene Kulturlandschaft zu erhalten, können nur zusammen mit einer wirtschaftlich leistungsfähigen und umweltschonenden Landwirtschaft erfüllt werden, wie im Kapitel 2 definiert wurde.
Die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz befindet sich trotz großer Anpassungsbemühungen in den letzten Jahrzehnten verglichen mit anderen Regionen in der Europäischen Union, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland, in einer ungünstigen Wettbewerbslage. Die größten Wettbewerbsnachteile sind unzureichende Betriebsgrößen der Haupterwerbsbetriebe und eine kleinparzellierte Flurverfassung. Der Strukturwandel wird sich als Folge der EU-Agrarreform und des zusätzlichen Wettbewerbsdrucks durch die Landwirtschaft in den neuen Bundesländern beschleunigen und bei den derzeit abzusehenden Rahmenbedingungen dazu führen, dass
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- sich in den grünlandstarken Regionen der Höhengebiete die Konzentration der Milcherzeugung auf leistungsstarke Betriebe mit mehr als 50 Kühen und Flächengrößen von 50 bis 100 Hektar LF fortsetzen wird,
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- die Flächenausstattung der Marktfruchtbaubetriebe im Oberrheingraben und den angrenzenden grünlandarmen Höhengebieten auf mehr als 100 Hektar anwachsen wird; gleichzeitig werden Nebenerwerbsbetriebe anzutreffen sein, die 20 bis 50 Hektar bewirtschaften,
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- in den Höhengebieten die Zahl der Nebenerwerbs- und Haupterwerbsbetriebe zunehmen wird, die ihre Flächen mit Hilfe von Mutterkühen, Schafen und Damwild extensiv nutzen. Vollerwerbsbetriebe, die sich auf eine extensive Grünlandnutzung spezialisieren, sind auf einen Flächenzuwachs bis zur Größenordnung von 100 - 200 ha angewiesen,
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- die Betriebe mit Feldgemüse und mit Obstbau ihre Anbauflächen vergrößern werden.
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Mit dem fortschreitenden Strukturwandel wird die Diskrepanz zwischen rasch wachsenden Betriebsgrößen einerseits und der gleichzeitig zunehmenden Zahl nicht rationell nutzbarer Kleinparzellen die Betriebe auf dem Weg zur Wettbewerbsfähigkeit immer stärker behindern. Mit anderen Worten: Die wirtschaftlichen Möglichkeiten ausreichender Betriebsgrößen können unter den agrarpolitischen Rahmenbedingungen der EU von den Betrieben erst dann genutzt werden, wenn eine Flurverfassung geschaffen wird, die einen rationellen Arbeits- und Maschineneinsatz sowohl einzel- wie überbetrieblich ermöglicht. Von diesem Ziel ist die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz im Gegensatz zu norddeutschen wie ostdeutschen Regionen noch weit entfernt.
In Rheinland-Pfalz ist zwar der weitaus größte Teil der Gemarkungen bereits einmal flurbereinigt worden. 50 % dieser Flächen wurden jedoch zu einem Zeitpunkt bereinigt, zu dem die Bodenordnung noch an den betriebswirtschaftlichen Bedingungen der Kuh- und Pferdeanspannung ausgerichtet war. In diesen Gemarkungen wurden die neuen Flurstücke mit einer durchschnittlichen Größe von 0,5 Hektar und Schlaglängen von 100 bis 150 m zugeteilt. Ab den 60er Jahren orientierte sich die Bodenordnung zwar zunehmend an der einsetzenden Mechanisierung in der Landwirtschaft, aber die damals vorherrschende Zahl der Kleinbetriebe setzte der Schaffung rationell zu bewirtschaftender Flurstücke weiterhin enge Grenzen. Die neu zugewiesenen Grundstücke blieben zumeist unter einer Größe von zwei Hektar. Zahlreiche Vollerwerbsbetriebe haben in den vergangenen Jahren vor allem durch Zupachtung von Flächen aber auch durch Flächentausch zwar ihre Grundstücke merklich vergrößern können, wegen des engmaschigen Wegenetzes konnten sie jedoch in der Regel an den unzureichenden Schlaglängen nichts ändern.
Die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz muss auf Grund der dargelegten Verhältnisse in der Außenwirtschaft vielfach 30 bis 50 % höhere Arbeits- und Maschinenkosten aufwenden, als dies in anderen Regionen des Bundesgebietes und der EU der Fall ist.
Das Ziel der Wettbewerbsfähigkeit ist für die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz nur zu erreichen, wenn die strukturelle Anpassung der Betriebsgrößen durch eine Bodenordnung unterstützt wird, mit deren Hilfe rationell zu bewirtschaftende Flurstücke gebildet werden. Der Bodenordnung als Beitrag zur Schaffung und Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe ist daher in Rheinland-Pfalz in den kommenden Jahren weiterhin eine hohe Bedeutung einzuräumen.
Die größte Kostendegression der Arbeits- und Maschinenkosten tritt für eine ackerbauliche Nutzung bereits bei einer Ausweitung der Schlaggrößen auf fünf Hektar und gleichzeitiger Ausdehnung der Schlaglänge auf bis zu etwa 500 m ein. Für größere Vollerwerbsbetriebe ist zur Ausschöpfung der möglichen Kostendegression in der Außenwirtschaft eine noch weitergehende Arrondierung wünschenswert.
Für Vollerwerbsbetriebe mit Grünland und Weidehaltung bildet die Ausweisung von Schlägen mit einer Größenordnung von 10 Hektar und mehr vielfach die Voraussetzung für den Übergang zu einer extensiven Grünlandnutzung.
In vielen Gemeinden, in denen früher unter Ausweisung von Schlaglängen mit weniger als 200 m ein zu engmaschiges Wegenetz angelegt wurde, können betriebswirtschaftlich notwendige Schlaggrößen und Schlaglängen nur bei Aufhebung eines erheblichen Teils der bestehenden Wege verwirklicht werden.
Schlagumfang und -länge sind nicht nur eine technisch-ökonomische sondern auch eine ökologische Größe. Bei einer Wertung der ökologischen Folgen einer Schlagvergrößerung in dem o.a. angeführten Rahmen ist mit zu berücksichtigen, dass
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- die mit der Arrondierung angestrebte Steigerung der Arbeitsproduktivität nicht mit einer Intensitätssteigerung zu Lasten des Naturhaushaltes einhergeht, da alle Betriebe, die des konventionellen wie die des ökologischen Landbaus unabhängig von Schlaggrößen und -form im Rahmen der weiter zu entwickelnden ordnungspolitischen Regelungen für eine umweltverträgliche Landbewirtschaftung ihre Fruchtfolge, die Düngung, den Pflanzenschutz und die Bodenbearbeitung so umweltschonend zu gestalten haben, dass die Ressourcen Boden, Wasser und Luft in ausreichendem Maße geschützt werden,
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- die Bewirtschaftung kleiner und ungünstig geformter Flurstücke erfahrungsgemäß einen überhöhten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln und Energie sowie beträchtliche Bodenverdichtungen im Bereich der Vorgewende bedingen kann,
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- sich zwischen aneinandergrenzenden Schlägen in ausschließlich ackerbaulich genutzten Gemarkungen sehr häufig keine Vernetzungsstrukturen befinden, so dass die Bildung größerer Schläge nicht zum Verlust von Biotopflächen führen muß.
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- größere Schläge bessere Möglichkeiten als kleine für eine Einsparung von Arbeitsgängen durch Gerätekombination und große Arbeitsbreiten sowie des Einsatzes von Spezialmaschinen für eine Minimalbodenbearbeitung bieten, so dass sowohl Bodenverdichtungen verringert wie das Bodenleben geschont werden können.
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Die Gestaltung der Schlaggrößen und -längen ist im Einzelfall den regionalen agrarstrukturellen und ökologischen Gegebenheiten anzupassen.
| Abbildung links:
Die Ergebnisse der Bewertung von Boden und Landschaft stellen wichtige Grundlagen für die Neugestaltung der Verfahrengebiete dar. |
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