Abfüller

Im Sinne des Weingesetzes ein Betrieb, der Weine in Flaschen oder andere Gebinde abfüllt und unter seinem Namen vermarktet. Nach dem EU-Weinbezeichnungsrecht ist der Abfüller für den Inhalt bzw. das Produkt verantwortlich, auch wenn er nicht der Erzeuger ist. Der Name des Abfüllers und seine Firmenadresse müssen auf dem Etikett aufscheinen.


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