M 04 c) - Förderung der landwirtschaftlichen Wegebaus außerhalb der Flubereinigung


Was soll erreicht werden?

Die Förderung zielt darauf ab, dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen.


Was wird gefördert?

Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für Investitionen

  • für den Neubau befestigter Verbindungswege und land- und forstwirtschaftlicher Wege oder die Befestigung von bisher nicht oder nicht ausreichend befestigten Verbindungswegen und land- und forstwirtschaftlichen Wegen und
  • für dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale im Rahmen der Einkommensdiversifizierung land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe.

Nicht förderfähig sind Kosten für
  • Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Kauf von Lebendinventar
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Maßnahmen in Orten mit mehr als 10.000 Einwohnern
  • Betriebskosten.

Wer wird gefördert?
  • Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Wasser- und Bodenverbände u. ä.) oder
  • natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts.

Wie wird gefördert?
  • Die Förderung wird als Zuschuss gewährt:
  • Gemeinden und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts 55 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • sonstige Zuwendungsempfänger 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Dient ein Vorhaben der Umsetzung kann im Falle eines von der Verwaltungsbehörde für die Förderperiode 2014 - 2020 anerkannten integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes ein Bonus von 5-%-Punkten und im Falle von Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepten
    (LILE) in LEADER-Regionen von 10-%-Punkten gewährt werden.

Wer ist Ansprechpartner?

Förder- und verwaltungsrechtliche Fragen: Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR)

Wo wird beantragt?

Dienstleistungszentren Ländlicher Raum

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
Referat 44

Kurfürstliches Palais
Willy- Brandt- Platz 3
D- 54290 Trier

Tel.: +49 (651) 9494-0
Fax: +49 (651) 9494-170

Email: poststelle@add.rlp.de