Neben der meteorologischen Horizontalsicht wird an größeren Flughäfen auch eine spezielle Sichtweite entlang der Start- und Landebahn bestimmt. Sie wird dann angegeben, wenn die meteorologische Sicht oder die Landebahnsicht 1500 m unterschreitet. Sie wird mit speziellen, entlang der Piste aufgestellten Sichtmeßgeräten (Transmissiometer) gemessen (meist drei Geräte pro Piste). Dabei wird die Lichtdurchlässigkeit der Luft zwischen einer Lichtquelle und einer photoelektrischen Zelle gemessen. Die Meßbasis liegt in etwa 2,5 m über Grund, die Meßstrecke beträgt je nach Anlage 15 bis 75 m. Darüberhinaus werden im Meßwert auch die Umfeldhelligkeit und der eigentlich benötigte "Blick aus der Pilotenkanzel" (Schrägsicht) nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Pistensichtweiten bilden gemeinsam mit den Wolkenuntergrenzen (Vertikalsicht) die Flughafenminima oder Wetterminima, die durch die Flughafen- und Flugsicherungsbehörde festgelegt und vorgeschrieben werden. Diese Werte sind in den nationalen Luftfahrthandbüchern (AIP, Aeronautical Information Publication) enthalten. |