M 16.1 - Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP Agri)


Was soll erreicht werden?
  • Ziel sind die Verbesserung der Zusammenarbeit und das Schließen bestehender Innovationslücken zwischen Wissenschaft und Forschung einerseits und Praktikern aus der Land- und Forstwirtschaft andererseits. Die Zusammenarbeit erfolgt in Form von Operationellen Gruppen (OG).
  • Besondere Unterstützung von kooperativen Modellen (insbesondere im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten), die der Steigerung der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit dienen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind laufende Kosten zur Einrichtung und Durchführung Operationeller Gruppen gemäß Art. 61 (1) der VO (EU) Nr. 1305/2013

  • Betriebskosten,
  • Personalkosten,
  • Schulungskosten,
  • Kosten im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit,
  • Finanzkosten,
  • Netzwerkkosten,
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstungen (für Forschungs-/Untersuchungseinrichtungen nur Nutzungskosten) sowie
  • von der OG beauftragte, projektbezogene Analysen und Durchführbarkeitsstudien.

Wer wird gefördert?

Operationelle Gruppen, ggf. vertreten durch ein Mitglied, bei der die operationale Gruppe ansässig ist.


    [Mitglieder Operationeller Gruppen können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts oder Personengesellschaften sein. Darunter fallen Landwirte, Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, Kompetenzzentren, etc.), Wissenschaftler, Berater, Unternehmen der Landwirtschaft im vor- und nachgelagerten Bereich (Agribusiness) und sonstige Akteure des ländlichen Raums (Interessengruppen, Verbände, etc.).]

Wie wird gefördert?
  • Die Auswahl Operationeller Gruppen (OG) erfolgt im Rahmen von Aufrufen durch die ELER-Verwaltungsbehörde unter Vorgabe spezifischer Themenschwerpunkte (Leitthemen), die im Vorfeld mit dem Begleitausschuss abgestimmt werden.
  • Die Förderung wird als Zuschuss zur Erstattung nachgewiesener förderfähiger Kosten sowie für indirekte Kosten als Pauschalsatz von 15 % der förderfähigen direkten Personalkosten gewährt.
  • 100 % bei privaten Zuwendungsempfängern unabhängig von der Rechtsform der OG
  • 100 % der förderfähigen Kosten bei Mitfinanzierung dritter öffentlicher Stellen in Höhe von 25 % der Kosten, bei einem vom Bewertungsausschuss bestätigten besonderen öffentlichen Interesse und bei öffentlichen Zuwendungsempfängern

Wer ist Ansprechpartner?

ELER-Verwaltungsbehörde

Wo wird beantragt?

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier
(nach positiver Auswahl im Rahmen eines Förderaufrufs)


Wo gibt es weitere Informationen?

In der Rubrik "Europäische Innovationspartnerschaften (EIP Agri)" sowie unter "Förderaufrufe"