M 10.1 l) - Vertragsnaturschutz Weinberg


Was soll erreicht werden?

Im „Vertragsnaturschutz Weinberg“ soll die Freistellung und dauerhafte Offenhaltung von aufgelassenen Weinbergsflächen in den vom Weinbau geprägten Flusstälern der Weinbaugebiete von Rheinland-Pfalz gefördert werden.


Was wird gefördert?

Förderung der Freistellung von brach gefallenen Weinbergslagen und deren Offenhaltung bzw. naturverträgliche Nutzung


Wer wird gefördert?
  • Landwirtschaftliche Unternehmen, Haupt- und Nebenerwerbslandwirte und deren Kooperationen
  • Körperschaften und Personenvereinigungen, die land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
  • sonstige Grundstückseigentümer

Wie wird gefördert?
  • Festbetragsfinanzierung in Form jährlich zu beantragender Zuschüsse zunächst für eine Dauer von fünf Jahren
  • Freistellungspflege: 580 €/ha
  • Erschwerte Freistellungspflege: 740 €/ha
  • Offenhaltungspflege: 370 €/ha
  • Erschwerte Offenhaltungspflege: 490 €/ha

Wer ist Ansprechpartner?

Kreisverwaltungen

Wo wird beantragt?

Kreisverwaltungen

Wo gibt es weitere Informationen?

Informationen und Antragsunterlagen zum Programm EULLa