Im „Vertragsnaturschutz Weinberg“ soll die Freistellung und dauerhafte Offenhaltung von aufgelassenen Weinbergsflächen in den vom Weinbau geprägten Flusstälern der Weinbaugebiete von Rheinland-Pfalz gefördert werden.
Was wird gefördert?
Förderung der Freistellung von brach gefallenen Weinbergslagen und deren Offenhaltung bzw. naturverträgliche Nutzung
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen, Haupt- und Nebenerwerbslandwirte und deren Kooperationen
Körperschaften und Personenvereinigungen, die land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
sonstige Grundstückseigentümer
Wie wird gefördert?
Festbetragsfinanzierung in Form jährlich zu beantragender Zuschüsse zunächst für eine Dauer von fünf Jahren