Im „Vertragsnaturschutz Acker“ soll durch die Einhaltung naturschutzfachlich orientierter Bewirtschaftungsvorgaben auf Randstreifen, Teilflächen oder kleineren Äckern die Artenvielfalt der Flächen erhöht werden.
Was wird gefördert?
Förderung von Ackerrandstreifen und deren extensive Bewirtschaftung
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen, Haupt- und NebenerwerbslandwirteInnen und deren Kooperationen, Mindestgröße ALG
Körperschaften und Personenvereinigungen, die land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Wie wird gefördert?
Festbetragsfinanzierung in Form jährlich zu beantragender Zuschüsse zunächst für eine Dauer von fünf Jahren
Lebensraum Acker: 300 €/ha – 450 €/ha in Abhängigkeit der b-EMZ
Ackerwildkräuter: 890 €/ha
Zusatzförderung
Später Stoppelumbruch
(nur bei Ackerwildkräuterprogramm): 50 €/ha