M 10.1 m) - Vertragsnaturschutz Acker


Was soll erreicht werden?

Im „Vertragsnaturschutz Acker“ soll durch die Einhaltung naturschutzfachlich orientierter Bewirtschaftungsvorgaben auf Randstreifen, Teilflächen oder kleineren Äckern die Artenvielfalt der Flächen erhöht werden.


Was wird gefördert?

Förderung von Ackerrandstreifen und deren extensive Bewirtschaftung


Wer wird gefördert?
  • Landwirtschaftliche Unternehmen, Haupt- und NebenerwerbslandwirteInnen und deren Kooperationen, Mindestgröße ALG
  • Körperschaften und Personenvereinigungen, die land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Wie wird gefördert?
  • Festbetragsfinanzierung in Form jährlich zu beantragender Zuschüsse zunächst für eine Dauer von fünf Jahren
  • Lebensraum Acker: 300 €/ha – 450 €/ha in Abhängigkeit der b-EMZ
  • Ackerwildkräuter: 890 €/ha
  • Zusatzförderung
    • Später Stoppelumbruch
      (nur bei Ackerwildkräuterprogramm): 50 €/ha
    • Ernteverzicht (nur Lebensraum Acker): 225 €/ha

Wer ist Ansprechpartner?

Kreisverwaltungen

Wo wird beantragt?

Kreisverwaltungen

Wo gibt es weitere Informationen?

Informationen und Antragsunterlagen zum Programm EULLa