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6. Moderation Nutzungstausch bedeutet, einen wesentlichen Beitrag gemeinsamer Zukunftsgestaltung im ländlichen Raum zu leisten. Der Schlüssel für die erfolgreiche Durchführung des Nutzungstauschs liegt daher in seiner zielgerichteten und partnerschaftlichen Vorbereitung. Dazu müssen alle Beteiligten an einen Tisch gebracht sowie offen und vertrauensvoll informiert werden, um frühzeitig und gleichzeitig alle für den Nutzungstausch bedeutsamen Voraussetzungen, Belange und Ziele erörtern zu können. Die strikte Zielorientierung auf effektive Agrarstrukturverbesserung bereits in der Vorphase ermöglicht eine eindeutige, inhaltliche und zeitliche Konkretisierung des Nutzungstauschs. Offene und einigungsorientierte Vorgehensweisen, die die Beteiligten - also die Pächter und die Eigentümer - und die Gemeinden aktiv in einen AGENDA 21 - Prozess einbeziehen, sichern die Akzeptanz der neuen Strategie und stärken zugleich die Selbsthilfe und Selbstverantwortung der örtlich maßgebenden Kräfte. Dieser Prozess sollte durch eine Moderation gesteuert werden. Ihre Aufgabe ist es, koordinierend und vermittelnd auf ein einigungsfähiges Flächenmanagement hinzuwirken. Umfang und personelle sowie instrumentelle Ausgestaltung der Moderation sind dabei einzelfallbezogen zu entscheiden und anzuwenden. Weitere Einzelheiten und Beispiele hierzu sind den Nachrichten aus der Landeskulturverwaltung (NLKV) Heft 33 zum Thema “Moderation der ländlichen Entwicklung” zu entnehmen.
Angesichts der erheblichen agrarstrukturellen Defizite, die es in Rheinland-Pfalz mit dem Nutzungstausch zu bewältigen gilt, ist regelmäßig der kürzeste Weg zur Einleitung zu beschreiten. Der Nutzungstausch soll ohne Vorbereitung unmittelbar angegangen werden. Ein Bewirtschaftungskonzept dürfte in der Regel für die Vorbereitung eines Nutzungstauschs ausreichen. Mit seiner Hilfe können
Wegen der erheblichen betriebs- und arbeitswirtschaftlichen Fragen und Folgerungen sind die DLR von Anfang an eng in die Erarbeitung des Bewirtschaftungskonzeptes einzubinden. Der Verfahrensablauf wird dabei in nicht unerheblichem Umfang “umgekehrt”, d. h. die Vorbereitungsphase kann durchaus länger als die eigentliche Neugestaltung dauern; die Qualität der Vorbereitung bestimmt in entscheidendem Maße die Effektivität der Neugestaltung.
Eine kontinuierliche Beratung und Betreuung der landwirtschaftlichen Unternehmen während des Neugestaltungsprozesses ist wegen der weitreichenden Effekte des Nutzungstauschs von grundsätzlicher Bedeutung, damit betriebs- und arbeitswirtschaftlich zweckmäßige Lösungen mit dauerhafter Stabilität und Nachhaltigkeit erreicht werden. Dies ist Aufgabe der DLR. Die landwirtschaftliche Berufs- und Interessenvertretung sollte über die Ziele und Vorgehensweisen des Nutzungstausches informiert und in grundsätzliche Erörterungen eingebunden werden, damit die Unterstützung des Berufsstandes für die neue Initiative gewährleistet ist.
Nutzungstausch muss die Investitionsabsichten der landwirtschaftlichen Unternehmer berücksichtigen und eine Verbindung zu den einzelbetrieblichen Strukturverbesserungsmaßnahmen herstellen, da diese Maßnahmen einen wichtigen Baustein der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit darstellen und lediglich im Verbund beider Ansätze zu dem gewünschten Erfolg führen werden (vgl. auch Entwicklungsplan “ländlicher Raum” im Zeitraum 2000 bis 2006 - Zukunftsinitiative Rheinland-Pfalz - nach der VO (EG) Nr. 1257/1999). Besondere Verknüpfungen und Informationen sind deshalb zum Einzelbetrieblichen Investitionsförderungsprogramm (KIF und AKP) sowie zum Junglandwirteförderproramm (JFP) vorzusehen. Dabei bietet die auf einvernehmliche Lösungen zielende Vorgehensweise des Nutzungstauschs eine gute Basis, um zukunftsweisende Kooperationsformen zu etablieren. Aufgrund des sehr großen betriebswirtschaftlichen und sozioökonomischen Beratungsbedarfes ist der Fachbeitrag der DLR besonders wichtig und unverzichtbar.
Der Nutzungstausch bedarf neben einer intensiven fachbehördlichen Zusammenarbeit auch einer breiten Öffentlichkeitsarbeit, damit seine Absichten im wohlverstandenen Interesse für die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum aufbereitet und verständlich gemacht werden. Sachbezogene Informationskampagnen und eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit sind vor allem aus zwei Gründen erforderlich: Zum einen ist ein zunehmendes Selbstbewusstsein der Bewohnerinnen und Bewohner ländlicher Räume zu beobachten. Dieses ist verbunden mit dem Willen, sich für die Ausgestaltung der eigenen Lebensumwelt zu engagieren (z. B. in Bürgerforen, Aktions- und Interessengemeinschaften etc.). Zum anderen steht die ländliche Förderpolitik der Europäischen Union für die neue Ausrichtung des Bottom-up-Grundsatzes bzw. der “ländlichen Entwicklung von unten”. Für die ländlichen Gebiete, die auf Dauer wettbewerbsfähige Erzeugnisse und Dienstleistungen schaffen bzw. erhalten wollen, liegt der einzige Weg zunehmend darin, in den kommenden Jahren ihre agrarstrukturellen Verhältnisse und ihre sozioökonomischen Strukturen im Rahmen einer zweckgerichteten und gebietsbezogenen Strategie, die auf die lokalen Gegebenheiten zugeschnitten ist, auszuschöpfen. Die landwirtschaftlichen Unternehmer und die ländliche Bevölkerung können die mit dem Nutzungstausch sich bietenden Entwicklungschancen nur sachgerecht nutzen, wenn sie hinreichend über deren Absichten und die grundsätzlichen Rahmenbedingungen informiert sind. Auf diesem Wege kann der Boden für einen auf lokale bzw. gebietsbezogene konsensorientierte Lösungen ausgerichteten AGENDA - Prozess bereitet werden. Im Einzelfall ist dabei das geeignete Medium aus einer breiten Palette an Informationsmöglichkeiten auszuwählen, wie z. B. Presseartikel, lnformationsveranstaltungen, lokale Arbeitskreise, “Runde Tische”, Workshops, Bürgersprechstunden, Fragebogenaktionen, Exkursionen usw.. Wesentlich ist vor allem die Kontinuität des Informationsaustausches zwischen den Akteuren und Interessengruppen, um eine echte Vertrauensgrundlage zu bilden. Dem DLR obliegt dabei die Aufgabe, alle “Nutzungstauschgruppen” informell zu vernetzen und den gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu fördern. Dieser Informationsaustausch kann auch für die Lösung anstehender Probleme in den einzelnen Gruppen genutzt werden. Um diesen Prozess in Gang zu bringen, sollen die neuen Ansätze des Nutzungstauschs im Rahmen eines Wettbewerbs erstmals im Jahre 2002 prämiert werden. Für die Prämierung sind folgende 5 Kriterien vorgesehen:
2. Besonders bemerkenswerte Beiträge zur Unterstützung der Landwirtschaft und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
3. Aktive Bürgerarbeit
4. Planung
5. Effektives Vorgehen und neue Ansätze
Bei der Prämierung werden Preise an Nutzungszusammenschlüsse (z. B. Generalpächter, Gemeinden, landwirtschaftliche Unternehmer, großräumiger Nutzungstausch im Verbund mit Verfahren nach dem FlurbG) vergeben. Für die Entscheidung über die Prämierung wird im Jahre 2001 vom MWVLW ein Verleihungsgremium eingesetzt, dem Mitglieder des Agrarausschusses des Landtages, Vertreter der Landwirtschaftskammer, Vertreter der anerkannten Vereine nach § 29 BNatSchG, der Vorsitzende des Verbands der Teilnehmergemeinschaften, Vertreter des MWVLW und Vertreter des Referates 44 der ADD angehören sollen. Die Gewichtung der Kriterien wird vom o.a. Verleihungsgremium festgesetzt. Die Höhe der Preise wird vom Ministerium entschieden. |
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