M 04 d) - Förderung zur Erschließung von Rebflächen in Steillagen einschließlich dem Erhalt von Weinbergsmauern
Was soll erreicht werden?
Die Förderung zielt darauf ab, die Erschließung von Steillagenrebflächen durch angepasste Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für Investitionen
für stationäre Transporteinrichtungen zur Erschließung von Rebflächen in Steillagen und
für die Instandsetzung von Weinbergsmauern zum Erhalt landschaftsprägender Rebflächen in Steillagen
Wer wird gefördert?
Gemeinden und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (Wasser- und Bodenverbände u. ä.) oder
natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben der Investitionen zum Erhalt landschaftsprägender Rebflächen in Steillagen gewährt.
Wer ist Ansprechpartner?
Förder- und verwaltungsrechtliche Fragen: DLR Mosel
Wo wird beantragt?
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel
- Abteilung Einzelbetriebliche Förderung und Marktförderung - in Bernkastel-Kues (Bewilligungsbehörde), mit weiteren Dienstsitzen in Mayen und Neustadt a.d.W.