M 10.1 b) - Vielfältige Kulturen im Ackerbau


Was soll erreicht werden?
  • Förderung der biologischen Vielfalt auf Acker
  • Förderung der Strukturvielfalt im Offenland
  • Reduzierung der stofflichen Belastung aus der Landwirtschaft (WRRL)

Was wird gefördert?

Mit der Maßnahme „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ müssen im Unternehmen mindestens 5 Kulturarten auf den Ackerflächen angebaut werden. Davon sind auf mindestens 10 % der Ackerflächen Leguminosen anzubauen. Damit soll die Kulturartendiversität gefördert werden.


Wer wird gefördert?
  • Landwirtschaftliche Unternehmen, Haupt- und Nebenerwerbslandwirte und deren Kooperationen, mit Betriebssitz in Rheinland-Pfalz gemäß Mindestgröße ALG
  • Körperschaften und Personenvereinigungen, die land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.

Wie wird gefördert?
  • Festbetragsfinanzierung in Form jährlich zu beantragender Zuschüsse zunächst für eine Dauer von fünf Jahren
  • Ackerflächen 90 €/ha
  • Ackerflächen mit Ökolandbau 55 €/ha
  • Beihilfesatz Greening: 70 €/ha

Wer ist Ansprechpartner?

Kreisverwaltungen

Wo wird beantragt?

Kreisverwaltungen

Wo gibt es weitere Informationen?

Informationen und Antragsunterlagen zum Programm EULLa