Reduzierung der stofflichen Belastung aus der Landwirtschaft (WRRL)
Was wird gefördert?
Mit der Maßnahme „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ müssen im Unternehmen mindestens 5 Kulturarten auf den Ackerflächen angebaut werden. Davon sind auf mindestens 10 % der Ackerflächen Leguminosen anzubauen. Damit soll die Kulturartendiversität gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen, Haupt- und Nebenerwerbslandwirte und deren Kooperationen, mit Betriebssitz in Rheinland-Pfalz gemäß Mindestgröße ALG
Körperschaften und Personenvereinigungen, die land- oder forstwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
Wie wird gefördert?
Festbetragsfinanzierung in Form jährlich zu beantragender Zuschüsse zunächst für eine Dauer von fünf Jahren