M 19.2 - Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der LILE


Was soll erreicht werden?

Durch LEADER sollen die Akteure des ländlichen Raumes im Rahmen des partizipativen Ansatzes Perspektiven entwickeln, wie ihre Region langfristig und nachhaltig für alle Generationen attraktiv gestaltet werden kann.

In diesem Zusammenhang sollen insbesondere neuartige und den örtlichen Gegebenheiten angepasste Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategien (LILE) mit experimentellem Charakter umgesetzt werden, die von breit angelegten lokalen Partnerschaften - den so genannten Lokalen Aktionsgruppen (LAG) - ausgearbeitet werden.

Die LILE sollen ein übergeordnetes Thema als Grundlage haben, auf die Bedürfnisse anderer ländlicher Räume übertragbar sein und einen Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zur Förderung von Frauen und Jugendlichen, zum Schutz und zur Verbesserung der Umwelt und zur Zusammenarbeit mit anderen Gebieten leisten.


Was wird gefördert?

Förderung der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen der Lokalen Integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie anerkannter LEADER-Regionen


Wer wird gefördert?
  • Lokale Aktionsgruppen
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die lokale Gemeinschaften repräsentieren

Wie wird gefördert?
  • Die Förderung wird als Zuschuss zur Erstattung nachgewiesener förderfähiger Kosten sowie für indirekte Kosten als Pauschalsatz von bis zu 15 % der förderfähigen direkten Personalkosten gewährt.
  • Die Höhe der Zuwendung beträgt
    • Bis zu 100 % für Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen, sofern Teilnehmerbeiträge in Höhe von mindestens 30 % der Gesamtkosten erhoben werden bzw. wenn öffentliches Interesse überwiegt; ansonsten bis zu 75 % der förderfähigen Kosten,
    • Bis zu 40 % (bis zu 50 % bei Innovation) bei privaten Zuwendungsempfängern,
    • Bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (nach Beschluss der LAG und mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde 90 %),
    • Bis zu 70 % bei öffentlichen Zuwendungsempfängern (nach Beschluss der LAG und mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis zu 90 %) und
    • Bis zu 75 % bei LAG-Vorhaben (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis zu 100 %) der förderfähigen Kosten. Die LAG muss in ihrer LILE innerhalb der vg. Obergrenzen die Fördersätze differenzieren.
    • bis max. 40.000 € (davon 30.000 € an ELER-Mitteln) pro LAG für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte".
  • Fördergrenzen:
    • mindestens 2.000 € an öffentlichen Zuwendungen
    • maximal 250.000 € an ELER-Mitteln pro Vorhaben (Ausnahmen nur mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde)

Wer ist Ansprechpartner?

Die LAG-Manager der 20 rheinland-pfälzischen LEADER-Regionen / ELER-Verwaltungsbehörde

Wo wird beantragt?

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier

Wo gibt es weitere Informationen?