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Süßstoff Aspartam in der Kritik |
Stand: 10/06/2023 |
Der Süßstoff Aspartam wurde von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als „möglicherweise krebserregend“ für den Menschen eingestuft, veröffentlicht im Juli 2023 in. Was verbirgt sich hinter dieser Bewertung? Muss auf Aspartam verzichtet werden? Aspartam ist einer von elf Süßstoffen, die in der Europäischen Union zugelassen sind (E 951). Er schmeckt rund 200mal süßer als Zucker. Aspartam wird verwendet z.B. als Tafelsüße oder zum Süßen von kalorienreduzierten bzw. ohne Zuckerzusatz hergestellten Erfrischungsgetränken, Kaugummi, Eiskrem u.v.m.. Er besteht aus den beiden Aminosäuren L-Asparaginsäure und L-Phenylalanin. Personen, die an der Stoffwechselerkrankung Phenylketonurie leiden, dürfen Aspartam nicht verzehren, ein entsprechender Warnhinweis muss auf mit Aspartam gesüßten Produkten stehen. Die gesundheitliche Sicherheit von Zusatzstoffen wird in Abständen untersucht und beurteilt. So wurde auch Aspartam von zwei unterschiedlichen Gremien neu bewertet, zum einen von der IARC und zum anderen vom gemeinsamen Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der Weltgesundheitsorganisation und der Welternährungsorganisation (JECFA). Eine gemeinsame Zusammenfassung wurde im Juli 2023 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht. Die IARC bewertet, wie eindeutig die wissenschaftlichen Beweise für die krebserregende Wirkung sind. Sie kommt im Falle von Aspartam zum Ergebnis einer „möglicherweise krebserregenden“ Wirkung. Das bedeutet, es gibt begrenzte Hinweise auf ein Krebsrisiko aus Tierversuchen und beim Menschen. Die Einstufung gibt wieder, wie stark die wissenschaftlichen Beweise für die krebserregende Wirkung sind und nicht, wie hoch das Erkrankungsrisiko bei einer bestimmten Verzehrsmenge ist. Die Sachverständigen des JECFA hingegen bewerten das gesundheitliche Risiko in Abhängigkeit von der Aufnahmemenge. Sie kommen zum Ergebnis, dass die derzeit gültige „akzeptable tägliche Aufnahmemenge“ (ADI) von 40 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht (mg/ kg KG) weiterhin Bestand habe, dass es keine „überzeugenden Belege“ für ein konkretes Krebsrisiko durch Aspartam gäbe. Nach Berechnungen der WHO könne eine 70 kg schwere Person beispielsweise 3,0 bis 4,5 Liter eines stark aspartamgesüßten Light-Getränks konsumieren, um den Wert von 40 mg/ kg KG zu erreichen. Fazit Aspartamgesüßte Lebensmittel müssen nicht grundsätzlich vermieden werden. Dennoch macht es Sinn, nicht nur den Konsum von Zucker im Blick zu haben, sondern auch süßstoffgesüßte Getränke und Lebensmittel in den Fokus zu nehmen. Süßstoffe verstärken das Geschmacksempfinden „Süß“ und steigern das Bedürfnis nach Süßem. Quellen und weiterführende Informationen
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