3. Wie werden in der 2019er Landesdüngeverordnung die gefährdeten Gebiete abgegrenzt?

Die DüV 2017 greift zur Festlegung der gefährdeten Gebiete den Begriff des Grundwasserkörpers aus der Wasserrahmenrichtlinie auf. Da in Rheinland-Pfalz im Jahr 2019 noch keine hoch auflösenden Emissionsdaten zur Nitratbelastung im Grundwasser vorlagen, wurde in der Landesdüngeverordnung hilfsweise auf die Zustandsbewertung der Grundwasserkörper nach WRRL zurückgegriffen