Wirtschaftsdüngeranalyse
In der Düngeverordnung (DüV) ist die Anwendung von Düngemitteln (auch Wirtschaftsdüngern) nach guter fachlicher Praxis auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geregelt. Die DüV gibt außerdem an, dass Nährstoffgehalte (wie Gesamt-N und Ammonium-N oder Phosphat) in Düngemitteln etc. mit organischen Stoffen (einschließlich der Wirtschaftsdünger) vor der Aufbringung bekannt sein müssen.
Dazu können Landwirte zwar auf geeignete Tabellenwerte zurückgreifen (siehe unten), allerdings werden die Nährstoffgehalte in Wirtschaftsdüngern durch Faktoren wie Tierart, Fütterung, Haltung, Produktionsweise im Betrieb und Lagerung des Wirtschaftsdüngers deutlich beeinflusst, und sie variieren daher von Betrieb zu Betrieb sehr stark. Eigene Analysen, z.B. einmal pro Jahr, bei einem zuverlässigen Labor, sind sinnvoll und die analysierten Gehalte sind besser geeignet als Tabellenwerte. Entscheidend ist dabei auch eine repräsentative Probenentnahme. Am besten wird das Material beprobt, das gerade ausgebracht wird, weil z.B. die Gülle dazu vorher aufgerührt wurde. Liegen bereits mehrere eigene Ergebnisse vor, können Mittelwerte gebildet werden. Aber auch hierbei sind gegebenenfalls jahreszeitliche bzw. fütterungsbedingte Schwankungen zu beachten.

Nährstoffanalysen der Wirtschaftsdünger sind sinnvoll!
Wegen der großen Streuung der Nährstoffgehalte gibt es für Betriebe, in denen Wirtschaftsdünger anfallen und die in einer Kooperation in Wasserschutzgebieten mitwirken, die Möglichkeit, Wirtschaftsdünger (insbes. Gülle) kostenlos zu analysieren (Ansprechpartner sind die Wasserschutzberater als Betreuer dieser Kooperationen). Anhand der Ergebnisse kann sich der Landwirt anschließend - auch in Zusammenarbeit mit der Wasserschutzberatung - einen besseren Überblick über den Nährstoffhaushalt in seinem Betrieb verschaffen.
Wenn die Nährstoffmengen, die durch die organische Düngung ausgebracht werden, genau bekannt sind, kann die zusätzliche mineralische Düngung besser auf den Bedarf der Pflanzen angepasst werden.

Die folgende Tabelle mit den Nährstoffgehalten ist ein Auszug aus dem Merkblatt zum Einsatz organischer und Wirtschaftsdünger entsprechend den Vorgaben der Düngeverordnung: Merkblatt DüV Wirtschaftsdünger 04-2020.pdfMerkblatt DüV Wirtschaftsdünger 04-2020.pdf
Es fällt auf, das insbesondere die Kaliumgehalte niedriger sind als in früheren Tabellenwerken angegeben. Dies hängt mit dem Rückgang der Kaliumdüngung und gegebenenfalls auch mit der Kaliumversorgung der Böden zusammen.
Auch die N-Gehalte sind häufig nicht so hoch wie früher angenommen. Gleiches gilt für Phosphat bei Schweinegüllen.





Fachliche Informationen zur Düngung, auch zur Einhaltung der Düngeverordnung, finden Sie hier


Friedhelm.Fritsch@DLR.RLP.DE     www.DLR.RLP.de