5. Welche Zielsetzung verfolgte die Wasserrahmenrichtlinie mit der Bewertung der Grundwasserkörper?

Das Konzept der Grundwasserkörper und deren Bewertung wurde nicht für ordnungsrechtliche Ansätze (wie z. B. den Vollzug der Düngeverordnung) entwickelt. Vielmehr dient die Bewertung der Grundwasserkörper als Grundlage für Bewirtschaftungsmaßnahmen nach WRRL.

Die Methodik beschreibt das Risiko, mit dem ein Grundwasserkörper belastet ist. Sie berücksichtigt die Bodennutzung an der Messstelle und im gesamten Grundwasserkörper. Sie erhebt aber nicht den Anspruch, flächendeckend die Emissionsbelastung widerzuspiegeln.