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Gewässerentwicklung braucht Fläche |
Auf Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW) fanden sechs Regionalkonferenzen unter dem Titel „Gewässerentwicklung braucht Fläche – Hemmnisse und Lösungsansätze der Landentwicklung“ statt.
Im Fokus der Regionalkonferenzen stand die Bereitstellung von Korridoren zur Gewässerentwicklung. Die Schaffung von Raum für eine eigendynamische, natürliche Entwicklung von Gewässern ist erforderlich, um die Gewässer in den von der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderten guten chemischen und ökologischen Zustand zu versetzen. Darüber hinaus dienen solche Gewässerrandstreifen neben weiteren Effekten auch der Steigerung der Biodiversität, der Hochwasservorsorge und der Klimaregulierung. Die Hemmnisse bei der Flächenbereitstellung aber auch zielführende Lösungsansätze wurden diskutiert.
Wiederkehrende Vorträge schafften an jeder der sechs Veranstaltungen die Grundlage für Austausch und Diskussion. Den fachlichen Startimpuls setzte jeweils Hr. Steffen Zober, Geschäftsführer der GFG, indem er die Bedeutung und die Funktionen von Gewässerrandstreifen verdeutlichte und die maßgeblichen gesetzlichen Rahmenbedingungen aus wasserwirtschaftlicher Sicht darstellte. Er rief dazu auf, alle Möglichkeiten zu nutzen, um auf dem Weg vom Verschlechterungsverbot hin zum Verbesserungsgebot erfolgreich zu sein. Hr. Christoph Linnenweber (LfU) stellte in seinem Fachvortrag Rahmenbedingungen, Herausforderungen und Zielsetzungen der Gewässerentwicklung zur Stärkung der Klimaresilienz im ländlichen Raum vor. Als wesentlicher Erfolgsfaktor in diesem Zusammenhang nannte er die Bereitstellung von Flächen für die Gewässerentwicklung. Hierdurch könne ein wesentlicher Beitrag zur Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustands von Gewässern erreicht werden sowie die Hochwasser- und Starkregenvorsorge vorangebracht werden.
Welche Möglichkeiten und Instrumente die ländliche Bodenordnung zur Realisierung von Gewässerentwicklungsflächen bereitstellt, verdeutlichte Frau Kim Nobis von der Technischen Universität Darmstadt. Insbesondere Nutzungskonflikte können in Bodenordnungsverfahren aufgelöst und die Bereitstellung von Flächen an Gewässern ermöglicht werden. Frau Nobis bewertete Stärken und Schwächen der verschiedenen Instrumente.
Beispiele aus der Praxis und den verschiedenen Regionen präsentierten anschließend Vortragende der Abteilungen Landentwicklung und ländliche Bodenordnung der DLR. Hier wurde ein breites Spektrum von der Ausweisung von Gewässerrandstreifen über die Schaffung von Voraussetzungen für die Errichtung dezentraler Rückhaltesysteme, die Umsetzung von Gewässerrenaturierungen bis hin zum Naturschutzgroßprojekt „Kranichwoog“ vorgestellt.
In vier Workshops wurden abschließend Hemmnisse aber auch Lösungsansätze rund um das Thema Flächenbereitstellung an Gewässern diskutiert. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus den unterschiedlichsten Akteuren wie Grundstückseigentümern und Bewirtschaftern, Vertretern von Kommunen, Behörden und des Naturschutzes sowie Planungsbüros zusammen.
Die Ergebnisse der Workshoparbeit werden auf der Bundestagung der Deutschen Landeskulturgesellschaft vorgestellt. Diese findet vom 12. bis 14. Oktober 2022 in Koblenz unter dem Titel „Gewässerentwicklung braucht Fläche – Zukunftsfähige Landnutzung durch Ländliche Entwicklung“ in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) und der Akademie Ländlicher Raum Rheinland-Pfalz statt. Informationen zur Veranstaltung und zur Anmeldung finden Sie unter dlkg.org/bundestagung2022.
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