Wer wird gefördert?
- landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen (Primärproduktion).
- Natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform,
- bei denen mehr als 25 v. H. der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die ALG-Mindestgröße erreichen oder
- die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolge
- Kooperationen
Was wird gefördert?
- Maschinen und Geräte für den Einsatz in amtlich festgestellten rheinland-pfälzischen Weinbausteillagen
- Mechanische Unkrautbekämpfung in Steillagenrebflächen
- Maschinensysteme einschließlich Zusatzgeräten zur Bewirtschaftung von Rebflächen
- Drohnen mit Spritzeinrichtungen (Applikationssystem) zur Aufbringung von Pflanzenschutzmitteln im Steillagenweinbau
- Techniken zur Digitalisierung in der Landwirtschaft
- Geräte zur Flüssigmistausbringung
- Sonstige ökologische Umweltinvestitionen
Wie wird gefördert?
- Förderung von Maschinen und Geräten der Außenwirtschaft einschließlich entsprechend notwendiger digitaler Techniken:
- bei Maschinenförderung förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen ab 5.000 €
- Fördersatz: 40 % der förderfähigen Kosten
- 5 Mio. Euro förderfähiges Investitionsvolumen in der Förderperiode, für EL-0403 insgesamt.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs
- Vorwegbuchführung
- Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nach den Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
- vereinfachtes Investitionskonzept bei der Förderung von Maschinen
- Nachweis der gesicherten Finanzierung des Vorhabens
- mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft
- Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG
- Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden
- Prosperitätsgrenze: 300.000 Euro
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 5.000 Euro
- Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren
- Bei Förderung bestimmter Investitionen die Bewirtschaftung von Rebflächen
Förderausschlüsse
- Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25%
- Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014
- Unternehmen im Insolvenzverfahren
- Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen
- Investitionen, die bereits vor der Vollständigkeitsbestätigung begonnen wurden
- Unternehmen oder Personen, die die Prosperitätsgrenze von 300.000 € überschreiten
Nicht gefördert werden:
- Ersatzinvestitionen
- Investitionen in den Sektoren Wein, Obst & Gemüse, die in den sektoriellen Interventionen gefördert werden können
- Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden
- Vorhaben, die in ein Bundesprogramm ausgelagert sind, beispielsweise im Investitions- und Zukunftsprogramm (IuZ) oder im Aktionsprogramm Natürlicher Umweltzschutz (ANK)
Möchten Sie nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten?
Dazu empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Antragsunterlagen elektronisch einzureichen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Scan des unterschriebenen Förderantragsformular an foerderantrag@dlr.rlp.de, bzw. des unterschriebenen Zahlantragsformular an zahlantrag@dlr.rlp.de und beantragen Sie die Freischaltung zur RLP-Box (Cloud) zur direkten Übermittlung der weiteren Antragsunterlagen.
Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier (Die Zahlantragsunterlagen stehen weiter unten auf der Seite zur Verfügung.):
Antrag | |
Anlagen Datenschutz, Transparenz und Verhaltenskodex | |
Anlage Sanktionsvertrag | |
Ergänzendes Formular zum EFP Antrag für die Maßnahme FISU | |
vereinf. Investitionskonzept | |
Merkblatt | |
Vergabe/Vergleichsangebote | |
Bieterverzeichnis | |
KMU-Prüfung | |
Kreditbereitschaftserklärung | |
Steillagennachweis | |
Bescheinigung der Umsatzerlöse | |
Leitfaden zur
Vorhabenbeschreibung | |
GAP-Kurzbeschreibung | |
Anlage 1 FISU Maschinenliste | |
GAP-Auswahlkriterien | |
Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier
Auswahlverfahren 2024/2025 FISU |
Förderverfahren | Termine der Auswahlverfahren | für vollständig vorliegende Anträge bis zum | Budget EUR | Ergebnis
(gebundene Mittel) |
GAP-SP EL-0403 | 20.03.2024 | 31.01.2024 | 2.200.000,00 | |
GAP-SP EL-0403 | 20.09.2024 | 20.06.2024 | 805.784,59 | |
GAP-SP EL-0403 | 01.07.2025 | 30.04.2025 |  |  |
GAP-SP EL-0403 | 20.03.2026 | 31.01.2025 |  |  |
Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.
Informationen und alle Vordrucke zum Zahlantrag finden Sie hier:
Sie haben die Möglichkeit Ihre Antragsunterlagen elektronisch einzureichen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Scan des unterschriebenen Zahlantragsformular an zahlantrag@dlr.rlp.de und beantragen Sie die Freischaltung zur RLP-Box (Cloud) zur direkten Übermittlung der weiteren Antragsunterlagen.
Nach Artikel 1 der GAP-SP-VO (2115/2021) ist der Zeitraum des GAP-Strategieplans derzeit bis zum 31.12.2027 festgelegt. In Artikel 86 Absatz 4 ist abweichend geregelt, dass Vorhaben im FISU (ELER) bis zum 31.12.2029 ausgezahlt sein müssen. Alle Zahlanträge der laufenden Vorhaben, die Gelder für 2029 bewilligt bekommen, müssen bis zum 15.06.2029 bei uns eingegangen sein.
Zahlantrag | |
Schlussverwendungsnachweis | |
Rechnungserfassungsblatt | |
Viehbesatzberechnung | |
Antrag auf Mittelübertragung | |
Merkblatt Zahlantrag EFP | |
Vergabe/Vergleichsangebote | |
Publizitätsvorschriften | |
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