Wer wird gefördert?
- landwirtschaftliche und gartenbauliche Unternehmen, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen (Primärproduktion).
- Natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, bei denen mehr als 25 v. H. der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft kommen und die die ALG-Mindestgröße erreichen oder
- die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen.
- Kooperationen
Was wird gefördert?
Investitionen zur:
- Erzeugung von Primärerzeugnissen des Anhangs I AEUV, einschließlich der Tätigkeiten zur Vorbereitung eines tierischen oder pflanzlichen Erzeugnisses für den Erstverkauf, wie beispielsweise Reinigung, Lagerung, Kühlung etc und
- der Erreichung mindestens eines der aufgeführten Ziele:
- Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen
- Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten
- Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung/Wettbewerbsfähigkeit
- unter besonderer Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes
- Verbesserung der spezifischen Umwelt und Klimaschutzleistungen der landwirtschaftlichen Unternehmen, insbesondere zur Emissionsminderung
- Vorbeugung von Schäden durch Naturkatastrophen gleichzusetzende widrige Witterungsverhältnisse
Folgende aufgeführte Ausgaben sind im AFP förderfähig
- Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen sowie allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen für den (Um-) Bau von Ställen gemäß Anlage 1 des GAK-Rahmenplans des Förderbereichs 2A Nr. 1.0, mit Ausnahme von Investitionen für die Tierart Schwein
- Kauf von neuen Maschinen und Geräte der Innenwirtschaft
- Investitionen zur Emissionsminderung in Stallbauten
- Emissionsminderung in Verbindung mit Stallbauten
- Ressourcenschonende Einrichtungen zum Umweltschutz
Wie wird gefördert?
- Produktive Investitionen zur Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
- Basisförderung: 20 %
- Premiumförderung: 40 % - bei Investitionen in Tierhaltung unter Einhaltung der Premiumanforderungen an eine besonders tierartgerechte Haltung.
- Junglandwirtbonus: 10 % d. förderfähiges Investitionsvolumens, max. 20.000 €
- EIP-Zuschlag: 10 %
- 5 Mio. € förderfähiges Investitionsvolumen in der Förderperiode, für EL-0403 insgesamt.
Was sind die Fördervoraussetzungen?
- Nachweis der Qualifikation der/des Begünstigten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs
- Vorwegbuchführung
- Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens nach den Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde
- vereinfachtes Investitionskonzept bei der Förderung von Maschinen und Geräten und bei Vorhaben unter 150.000 Euro förderfähigen Investitionsvolumen, ansonsten großes Investitionskonzept
- Nachweis der gesicherten Finanzierung des Vorhabens
- mehr als 25 % der Umsatzerlöse aus der Landwirtschaft
- Einhaltung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5 ALG
- Betriebssitz muss sich in Rheinland-Pfalz befinden
- Prosperitätsgrenze: 300.000 Euro
- Förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen 50.000 Euro
- Zuschussobergrenze von 800.000 Euro pro Antrag
- Auswahl im durchzuführenden Auswahlverfahren
Zusätzliche Förderverpflichtungen:
- Für Investitionen im Bereich des Tierwohls muss aus den Planungsunterlagen und der Vorhabenbeschreibung hervorgehen, dass das Vorhaben die für die Tierhaltung geltenden gesetzlichen Vorgaben erfüllt und bei Premiumförderung müssen besondere Anforderungen in der Tierhaltung zum Zeitpunkt der Fertigstellung erfüllt sein.
- max. 2 GV/ha selbstbewirtschafteter landwirtschaftlicher Nutzfläche incl. Flächen im Betriebsverbund und vertraglich vereinbarte Ausbringungsflächen
Förderausschlüsse
- Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand von mehr 25%
- Unternehmen in Schwierigkeiten i.S.d. Art. 2 Nr. 14 VO (EU) 702/2014
- Unternehmen im Insolvenzverfahren
- Unternehmen mit offenen Rückzahlungsanforderungen
- Investitionen, die bereits vor der Vollständigkeitsbestätigung begonnen wurden
- Personen, die die Prosperitätsgrenze von 300.000 € überschreiten
Nicht gefördert werden:
- Ersatzinvestitionen
- Investitionen in den Sektoren Wein, Obst & Gemüse, die in den sektoriellen Interventionen gefördert werden können.
- Vorhaben, die aus Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme gefördert werden
- Erschließungskosten, soweit die Erschließung nicht nach Vorgaben der regionalen Verwaltungsbehörde zugelassen ist.
- Landankauf
- Ausgaben, die nur mittelbar mit der Investition in Verbindung stehen (u.a. Rechtsberatungskosten, Ablösung von Verbindlichkeiten, laufende Betriebsausgaben) nach Vorgabe der regionalen Verwaltungsbehörde
Möchten Sie nähere Informationen und Unterstützung für eine Antragstellung erhalten?
Dazu empfehlen wir Ihnen, sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Förderberatung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu wenden.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Antragsunterlagen elektronisch einzureichen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Scan des unterschriebenen Förderantragsformular an foerderantrag@dlr.rlp.de, bzw. des unterschriebenen Zahlantragsformular an zahlantrag@dlr.rlp.de und beantragen Sie die Freischaltung zur RLP-Box (Cloud) zur direkten Übermittlung der weiteren Antragsunterlagen.
Detaillierte Informationen und alle Vordrucke zu unserem Antragsverfahren finden Sie hier (Die Zahlantragsunterlagen stehen weiter unten auf der Seite zur Verfügung.):
Antrag | |
Anlagen Datenschutz, Transparenz und Verhaltenskodex | |
Anlage Sanktionsvertrag | |
Investitionskonzept
Förderf. Investvol. > 150.000 EUR | |
vereinf. Investitionskonzept
Förderf. Investvol. < 150.000 EUR | |
Merkblatt | demnächst hier |
GAP-Kurzbeschreibung | |
Auszug GAP-Auswahlkriterien | |
KMU-Prüfung | |
Kreditbereitschaftserklärung | |
Bescheinigung der Umsatzerlöse | |
Bieterverzeichnis | |
Leitfaden zur
Vorhabenbeschreibung | |
Vergabe/Vergleichsangebote | |
Bauliche Investitionen:
DIN 276 | |
Referenzkostensystem | |
Erklärung zum Architektenvertrag | |
Investitionen in die Tierhaltung:
Anlage 1 | |
Tierwohlevaluierung | |
Ausführliche Informationen zum GAP-Strategieplan finden Sie hier
Auswahlverfahren 2023/2024 AFP |
Förderverfahren | Termine der Auswahlverfahren | für vollständig vorliegende Anträge bis zum | Budget EUR | Ergebnis
(gebundene Mittel) |
GAP-SP EL-0403 | 30.04.2024 | 31.01.2024 | 7.500.000,00 | |
GAP-SP EL-0403 | 01.09.2025 | 30.04.2025 |  |  |
GAP-SP EL-0403 | 30.04.2026 | 31.01.2026 |  |  |
Ergebnisse der bisherigen Auswahlverfahren können Sie hier einsehen.
Informationen und alle Vordrucke zum Zahlantrag finden Sie hier:
Sie haben die Möglichkeit Ihre Antragsunterlagen elektronisch einzureichen. Senden Sie hierzu eine Mail mit dem Scan des unterschriebenen Zahlantragsformular an zahlantrag@dlr.rlp.de und beantragen Sie die Freischaltung zur RLP-Box (Cloud) zur direkten Übermittlung der weiteren Antragsunterlagen.
Nach Artikel 1 der GAP-SP-VO (2115/2021) ist der Zeitraum des GAP-Strategieplans derzeit bis zum 31.12.2027 festgelegt. In Artikel 86 Absatz 4 ist abweichend geregelt, dass Vorhaben im Agrarinvestitionsförderprogramm (ELER) bis zum 31.12.2029 ausgezahlt sein müssen. Alle Zahlanträge der laufenden Vorhaben, die Gelder für 2029 bewilligt bekommen, müssen bis zum 15.06.2029 bei uns eingegangen sein.
Zahlantrag | |
Schlussverwendungsnachweis | |
Rechnungserfassungsblatt | |
Viehbesatzberechnung | |
Antrag auf Mittelübertragung | |
Merkblatt Zahlantrag EFP | |
Vergabe/Vergleichsangebote | |
Publizitätsvorschriften | |
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