GQS Infobrief Juni 2026 | ||||
Stand: 05/29/2026 | ||||
| Landwirtschaft
Weinbau
Wichtige Änderungen bei der BHV-1-Überwachung in Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz hat die BHV-1-Regelungen zum 05. 03.2026 an das neue EU-Recht angepasst. Die Überwachung wird nun individueller auf die jeweilige Betriebsart zugeschnitten. Während die Vorgaben für Milchviehbestände weitgehend stabil bleiben, ergeben sich für andere Haltungsformen differenzierte Untersuchungsintervalle von 6 bis zu 24 Monaten sowie angepasste Stichprobenanteile. Im Anhang dazu eine Übersicht. Bitte beachten Sie, dass diese der allgemeinen Orientierung dient. In Sonderfällen (insbesondere bei den fettgedruckten Kategorien) ist eine Abstimmung mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde zwingend erforderlich! Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz Seit 2020 erfolgt eine Erhebung der gesetzlich geschützten Grünlandflächen in Rheinland-Pfalz. Die Grünlandkartierung wird über die kommenden Jahre kontinuierlich fortgesetzt und findet im Jahr 2026 in den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz und Bad Dürkheim statt. Die Informationen hierzu werden in den amtlichen Mitteilungsblättern bekannt gegeben. Nach Abschluss der Kartierungen werden die Ergebnisse im LANIS (https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php?bl=topplus_farbe) bereitgestellt. Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsblatt zur Grünlandkartierung RLP welches unter folgendem Link abrufbar ist: https://lea.rlp.de/docs/LfU_Informationsblatt_Gruenlandkartierung_2026.pdf
Erfassung von Kennarten in Dauergrünland (ÖR 5) mit der LEA-Foto-App Im Antragsjahr 2026 kann die Erfassung von Kennarten auf Dauergrünland für die Weitere Informationen zur Erfassung von Kennarten in Dauergrünland mit der LEA-Foto-App und eine entsprechende Anleitung finden Sie auf dem folgenden Merkblatt: Ergänzend dazu hier auch die Präsentation zu dem Webseminar ÖR5 LEA-Foto-App:
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