GQS Infobrief Juni 2026

Stand: 05/29/2026

Landwirtschaft
Beginn Hauptnutzungszeitraum 01.06. – 15.07.: Die Kulturart, die in diesem Zeitraum am längsten auf der Fläche stand, wird als Hauptkultur gewertet. Diese wird zur Berechnung des Fruchtwechsels (GLÖZ 7) und auch für den Anbau Vielfältiger Kulturen (VK & ÖR2) herangezogen. Es wird ausdrücklich empfohlen, bei einem Fruchtwechsel in diesem Zeitraum die Ernte der Erstkultur und die Aussaat der Zweitkultur mit einigen Fotos proaktiv über die LEA-Foto-App zu dokumentieren. Zur Anerkennung der ersten Kultur als Hauptkultur ist ein Nachweis erforderlich, dass diese mindestens bis zum 23.06. auf der Fläche stand (ggf. auch Stoppeln).
GAP-SP Vertragsnaturschutz Grünland – Artenreiches Grünland: die Nutzung der Fläche ist in der Zeit vom 15.06. bis 14.11. vorgeschrieben, in Höhenlagen > 400 m NN in der Zeit vom 01.07. bis 14.11.
Wer Saatgut aus der eigenen Ernte nachbaut, hat die Nachbauerklärung bis zum 30.06. bei der SaatgutTreuhandVerwaltungs GmbH (STV) einzureichen.
Weitere Informationen:
www.stv-bonn.de

Weinbau
Fertigstellungsmeldung Umstrukturierung, bei Auszahlung der Mittel September/Oktober
Stichtag
30.06.

Wichtige Änderungen bei der BHV-1-Überwachung in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz hat die BHV-1-Regelungen zum 05. 03.2026 an das neue EU-Recht angepasst. Die Überwachung wird nun individueller auf die jeweilige Betriebsart zugeschnitten. Während die Vorgaben für Milchviehbestände weitgehend stabil bleiben, ergeben sich für andere Haltungsformen differenzierte Untersuchungsintervalle von 6 bis zu 24 Monaten sowie angepasste Stichprobenanteile. Im Anhang dazu eine Übersicht. Bitte beachten Sie, dass diese der allgemeinen Orientierung dient. In Sonderfällen (insbesondere bei den fettgedruckten Kategorien) ist eine Abstimmung mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde zwingend erforderlich!
Detaillierte Informationen finden Sie unter folgendem Link: https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/bovines-herpesvirus-bhv1

Grünlandkartierung Rheinland-Pfalz

Seit 2020 erfolgt eine Erhebung der gesetzlich geschützten Grünlandflächen in Rheinland-Pfalz. Die Grünlandkartierung wird über die kommenden Jahre kontinuierlich fortgesetzt und findet im Jahr 2026 in den Landkreisen Ahrweiler, Mayen-Koblenz und Bad Dürkheim statt. Die Informationen hierzu werden in den amtlichen Mitteilungsblättern bekannt gegeben.

Nach Abschluss der Kartierungen werden die Ergebnisse im LANIS (https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php?bl=topplus_farbe) bereitgestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsblatt zur Grünlandkartierung RLP welches unter folgendem Link abrufbar ist:

https://lea.rlp.de/docs/LfU_Informationsblatt_Gruenlandkartierung_2026.pdf

Erfassung von Kennarten in Dauergrünland (ÖR 5) mit der LEA-Foto-App

Im Antragsjahr 2026 kann die Erfassung von Kennarten auf Dauergrünland für die
Ökoregelung 5 freiwillig über die LEA-Foto-App erfolgen. Bei Nutzung der App entfällt die Dokumentation über den Erfassungsbogen; dieser kann jedoch vorerst noch wie gewohnt verwendet werden. Die App bietet hierbei eine Vorab-Erkennung für Pflanzen, mit der aufgenommene Fotos auf das Vorliegen einer Kennart überprüft werden können. Bei Internetverbindung am Schlag ist die Prüfung direkt nach der Fotoaufnahme möglich; sie kann jedoch auch problemlos zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

Weitere Informationen zur Erfassung von Kennarten in Dauergrünland mit der LEA-Foto-App und eine entsprechende Anleitung finden Sie auf dem folgenden Merkblatt:

https://www.eantrag.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/0/e5498441f2addd6ac1258cff001b2c49/$FILE/Merkblatt_LEA-Foto-App_v03.pdf

Ergänzend dazu hier auch die Präsentation zu dem Webseminar ÖR5 LEA-Foto-App:
https://www.dlr.rlp.de/DLR-RLP/Aktuelles/Ueberblick/PraesentationWebseminarOeR5LEA-Foto-App



Download: GQS_Infobrief_Juni2026.pdfGQS_Infobrief_Juni2026.pdf



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