GQS Termine für April 2026

Stand: 03/27/2026

Landwirtschaft
14.04. und 15.04. Web-Seminar LEA Agrarantrag: https://events-emea1.adobeconnect.com/content/connect/c1/2176927469/en/events/catalog.html
Beginn Mulch- oder Mähverbot auf nichtproduktiven Flächen ab 01.04.
Hinweis:
Wurde die Fläche vor dem 01.04. gemulcht, empfiehlt sich die proaktive Dokumentation mit der LEA-Foto-App, um die Mindesttätigkeit nachzuweisen.
Vertragsnaturschutz Grünland: Grünlandpflege ist in der Zeit vom 1.11. eines Jahres bis zum 15.04. des Folgejahres zulässig
Tierhaltung: Maßnahmen zur Verringerung der Behandlung mit Antibiotika: Spätestens zum 01.04. Übersendung des Maßnahmenplans an die für den Tierhaltungsbetrieb zuständige Kreisverwaltung: Liegt die betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit des Tierhaltungsbetriebs für das zweite Kalenderhalbjahr 2024 oberhalb der bundesweiten jährlichen Kennzahl 2, hat der Tierhaltungsbetrieb nach tierärztlicher Beratung einen Maßnahmenplan zu erstellen mit dem Ziel, den Antibiotikaeinsatz im Tierbestand zu verringern. Dieser Maßnahmenplan ist unaufgefordert bis zum 01.04. bevorzugt elektronisch der Kreisverwaltung zu übermitteln.
Bis zum 10.04. Quartalsmeldung Initiative Tierwohl, ITW: Gilt für Ferkelerzeugung/Sauenhaltung und Ferkelaufzucht. Meldung der Tierbestandsbewegungen an den Bündler für das vorherige Quartal mit folgendem Datenblatt: https://initiative-tierwohl.de/wp-content/uploads/2023/08/2023-07- 31_Anlage-2-a-Datenblatt-Meldung-Tierbestandsbewegungen-Sauenhaltung.pdf nähere Informationen auch unter https://initiative-tierwohl.de/tierhalter/downloads
Tierhaltungskennzeichnungsgesetz:
Die Pflicht zur Verwendung der Tierhaltungskennzeichnung beim Inverkehrbringen von frischem Schweinefleisch wurde erneut verlängert und greift jetzt ab dem 01.01.2027.Nicht von dieser Fristverlängerung betroffen ist jedoch nach wie vor die Mitteilungspflicht aller Mastschweine haltenden Betriebe. Diese müssen, sofern noch nicht geschehen, der ADD Trier die Haltungsform ihrer Mastschweine mitteilen und erhalten dann eine entsprechende Kennnummer. Das Formular für die Mitteilung der Haltungsform sowie Ausfüllhinweise finden Tierhalter auf der Homepage der ADD:
https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/tierkennzeichnung-1
Tiergesundheit – Geflügel: Newcastle-Krankheit und Geflügelpest

Seit 20. Februar dieses Jahres treten in Deutschland nach 30 Jahren erstmals wieder Fälle der Newcastle Krankheit (ND, atypische Geflügelpest) auf, bereits 24 Nachweise in Bayern und Brandenburg (Stand 12. März). Daneben schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko des Eintrags der Vogelgrippe (HPAIV) in Geflügelbestände in Deutschland immer noch sehr hoch ein (FLI, Stand 06.03.26). Vor diesem Hintergrund sind Biosicherheitsmaßnahmen, das Management von Geflügelbeständen sowie Wissen über die Tierseuchen von großer Bedeutung für die Geflügelhalter. Ein Infoflyer unter: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00070461/FLI_Informationsflyer_Newcastle-Krankheit_2026-03-25.pdf

In Deutschland besteht eine Impfpflicht gegen ND für Hühner und Puten ab dem ersten gehaltenen Tier. Bei der Geflügelpest (AI) hingegen ist eine Impfung derzeit in Deutschland verboten.

Rückblick auf die online Fokus Tierwohl Veranstaltung Geflügel vom 13.03.26
Referentinnen des LUA Rheinland-Pfalz und des LLH (Hessen) gaben einen Überblick über die Lage zur Geflügelpest und ND sowie praktische Maßnahmen zur Biosicherheit und Aufstallung von Geflügel insb. in kleineren und mobilen Geflügelhaltungen.
Link zu Informationen des LLH zur AI und Biosicherheitsmaßnahmen, die generell vor Tierseuchen schützen.
https://llh.hessen.de/tier/gefluegel/haltung-gefluegel/risikoeinschaetzung-vogelgrippe/

Link zu Informationen des LUA zur AI https://lua.rlp.de/unsere-themen/tiergesundheit-tierseuchen/tierseuchenbekaempfung/aviaere-influenza

Weinbau
14.04. und 15.04. Web-Seminar LEA Agrarantrag: https://events-emea1.adobeconnect.com/content/connect/c1/2176927469/en/events/catalog.html
Beginn Mulch- oder Mähverbot auf nichtproduktiven Flächen ab 01.04.
Hinweis:
Wurde die Fläche vor dem 01.04. gemulcht, empfiehlt sich die proaktive Dokumentation mit der LEA-Foto-App, um die Mindesttätigkeit nachzuweisen.
Antrag Teil 2 der Umstrukturierung in der Flurbereinigung Stichtag 30.04.
Umweltschonender Steil- und Steilstlagenweinbau: aktualisierte Liste der genehmigten Pflanzenschutzmittel 2026
https://www.agrarumwelt.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/35d111349ec35202c1257e9d004eb411/800bd2b875fdcbd5c12588790026ed1c/$FILE/Steillagenliste_PSM_2026.pdf

Die LEA Antragsphase 2026 ist eröffnet:

Wichtige Infos wie z.B.: fachliche Neuerungen, die Merkblattmappe 2026 und Web-Seminare finden Sie direkt auf der LEA-Seite: https://lea.rlp.de/

Die Infobroschüre zur Konditionalität und zur sozialen Konditionalität für 2026

sind direkt auf der Startseite von GQS veröffentlicht: https://www.gqs.rlp.de/

Merkblatt zur Entstehung und dem Erhalt von Dauergrünland:

Das überarbeitete Merkblatt vom Ministerium zur Entstehung von DGL für 2026: https://lea.rlp.de/docs/Merkblatt-Entstehung_u_Erhalt_von_DGL_2026.pdf

Rechner zum Anbau Vielfältiger Kulturen (VK-Rechner)

Der VK Rechner ist überarbeitet worden: Mit Hilfe des „VK Rechners“ können Sie durch Eingabe der angebauten Kulturarten ermitteln, ob die Vorgaben zur Öko-Regelung 2 und dem Agrarumweltprogramm „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ eingehalten werden.

https://www.agrarumwelt.rlp.de/Agrarumwelt/Fachinformationen/Berechnungshilfen/VKRechner2026zurBerechnungvonOeR-2undGAP-SPVK

Großtierrettung im Falle eines Brandes oder Transportunfalls

Online Seminar am Mittwoch, den 15.04.2026. In diesem Seminar werden verschiedene Aspekte aus dem Bereich der Großtierrettung beleuchtet. Es richtet sich vor allem an Feuerwehren, ebenso jedoch an Großtierhalter:innen und andere Interessierte. Im ersten Teil wird Dr. Diel-Loose auf die Großtierrettung im Brandfall eingehen. Im Anschluss wird es Raum für eine kleine Frage- und Diskussionsrunde geben. Anschließend wird Stefan Kunisch näheres zum Vorgehen bei einem Tiertransportunfall aus Sicht der Feuerwehr erklären. Auch hier wird im Anschluss die Möglichkeit bestehen, Fragen zu stellen und in eine Diskussion überzugehen.

https://api.fokus-tierwohl.de/fokus-tierwohl/api/v1/veranstaltungs/download/7037?filename=Einladung_Online_Seminar_Gro_tierrettung-08.pdf

Neuerungen zur Herdenschutzförderung: Fristen zur Einreichung von Förderanträgen (Investiv/laufende Betriebsausgaben) in den Präventionsgebieten Westerwald, Westeifel, Taunus, der VG Adenau sowie Hunsrück (Altgebiet, ausgewiesen 2023).

Förderanträge zum Schutz vor Schäden durch den Wolf für Investive Maßnahmen (Zaunmaterial, Zaunbau- und Freihaltetechnik), gemäß Punkt 2 der VV Förderrichtlinie Herdenschutz sind dieses Jahr bis zum 15.06.2026, vollständig einzureichen. Ab 2027 sind Anträge für investive Maßnahmen jeweils bis zum 30.05. eines Jahres, vollständig einzureichen.

Förderanträge zum Schutz vor Schäden durch den Wolf für Laufende Betriebsausgaben, gemäß Punkt 3 der VV Förderrichtlinie Herdenschutz sind zukünftig jeweils bis zum 30.09. eines Jahres, vollständig einzureichen.

Von der Pflicht zur fristgerechten Abgabe der Anträge ausgenommen sind Tierhalter und Tierhalterinnen in einem Präventionsgebiet welches sich noch in der jeweils zweijährigen Übergangsfrist befindet in der der wolfsabweisende Grundschutz noch nicht Voraussetzung für den Ausgleich wolfbedingter Schäden ist. Dies ist der Fall für die Präventionsgebiete "Vorderpfalz 2025" und das "Erweiterungsgebiet Hunsrück 2026" sowie Tierhaltende die Aufgrund eines wolfsbedingten Schadensereignisses Bedarf an Fördermaterial haben. In diesen Fällen ist weiterhin eine ganzjährige Antragstellung möglich.

Förderanträge, die nach den oben genannten Stichtagen eingehen, können im laufenden Geschäftsjahr nicht mehr bearbeitet werden. Bei investiven Förderanträgen ist eine fristgerechte Antragsstellung im Folgejahr, ab 01.01. bis zum 30.05. (investiv) bzw. 30.09. (laufende Betriebsausgaben) möglich.

Bei Förderanträgen für laufende Betriebsausgaben können lediglich Anträge aus dem betreffenden Förderjahr eingereicht werden. Eine rückwirkende Beantragung nach Ablauf des Kalenderjahres ist nicht möglich.

Als "vollständig ausgefüllt" wird verstanden, dass alle Felder des Antrags, sofern zutreffend, mit Angaben zu versehen und dem Antrag alle erforderlichen Anlagen beigefügt wurden.

Details können Sie den entsprechenden Ausfüllhilfen auf der Webseite entnehmen:

https://herdenschutz.wald.rlp.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=287093&token=0f086e96805794f6081feff634b4a375f8c60ed3

https://herdenschutz.wald.rlp.de/index.php?eID=dumpFile&t=f&f=287094&token=aec6101fca47938782f43f6d130c26eb87100234
Der Förderantrag für laufende Betriebsausgaben 2026 muss dem KLUWO zum 30.09.2026 (Posteingang) vorliegen. Nach dem Stichtag eingehenden Anträge können nicht mehr in der Bearbeitung berücksichtigt werden. Eine fristgerechte Antragstellung für das Folgejahr 2027 ist bis zum 30.09.2027 wieder möglich.

Eine Beantragung laufender Betriebsausgaben für das Jahr 2025 ist nicht mehr möglich. Der Antrag muss sich immer auf das aktuelle Kalenderjahr beziehen.

Die aktuell geltende Förderrichtlinie finden Sie unter folgendem Link:

https://mkuem.rlp.de/fileadmin/14/Themen/Naturschutz/Partner_Preise_Foederungen/Foerderrichtlinie_Massnahmen_zum_Schutz_vor_dem_Wolf_-_Endfassung.pdf






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