Landwirtschaft
Das Merkblatt GLÖZ 6 (Mindestbodenbedeckung der Ackerflächen) ist aktualisiert worden und zu finden auf der Startseite von GQS RLP rechts in der Aktionsbox unter Merkblätter oder unter folgendem Link: https://www.gqs.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/e650a8b9e58e4b09c1257a22002a91da/b1889b238161b3d0c1258cbc0038b150/$FILE/MB_GL%C3%96Z6_030725.pdf |
Abgabe QZ-Betriebsheft Kernobst Stichtag: 15.08. |
Tierarzneimittel/Antibiotikaminimierungskonzept:
01.08.: Bekanntgabe der betrieblichen Therapiehäufigkeit für das erste Kalenderhalbjahr. Bis zum 01.09.: Abgleich der betrieblichen Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen, die durch das BVL veröffentlicht wurden, und Dokumentation des Ergebnisses dieses Abgleichs in den Betriebsunterlagen.
Bei Überschreitung der Kennzahl 1: Überprüfen zusammen mit einem Tierarzt und dokumentieren welche Ursachen zu dem überdurchschnittlichen Verbrauch geführt haben. Bestehen Möglichkeiten den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren, so sind diese zu nutzen.
Bei Überschreitung der Kennzahl 2: Erstellung eines Maßnahmenplanes mit dem Tierarzt. Der Maßnahmenplan ist der zuständigen Behörde unaufgefordert für das erste Kalenderhalbjahr jeweils spätestens bis zum 1.10. schriftlich oder elektronisch zu übermitteln. |
Gekoppelte Tierprämie (Mutterkühe, Mutterschafe/Mutterziegen):
Änderungen während des Haltungszeitraumes (Abgänge, Ersatztiere, Tiere in Pension) müssen bis 15.08. in LEA eingetragen werden. |
Weinbau
EU-Bestandsmeldung und Meldung der Verwertung von Übermengen. Stichtag 07.08. |
In mit Nitrat (rote Gebiete) als auch in mit Phosphat (gelbe Gebiete) belasteten Gebieten gelten gemäß Landes-Düngeverordnung folgende Auflagen: Auf weinbaulich genutzten Flächen dürfen in Nitrat-belasteten Gebieten stickstoffhaltige Düngemittel, Bodenhilfsstoffe etc. und in Phosphat-eutrophierten Gebieten phosphathaltige Düngemittel, Bodenhilfsstoffe etc. (wie Trester, Komposte, Miste, Holzhäcksel oder Stroh) im Zeitraum von 1. 08. bis zum 15. 03. nur aufgebracht werden, wenn im gleichen Zeitraum auf der betroffenen Fläche keine Bodenbearbeitung erfolgt.
AUSNAHMEN: Tiefenlockerungen in den Fahrspuren ohne wendende oder mischende Bearbeitung, Unterstockbodenbearbeitung mit einem Flächenanteil von höchstens 25 % des Zeilenabstandes, flache Saatbeetbereitung für eine Begrünungseinsaat.
Dazu auch - kurz und kompakt - der Entscheidungsbaum:
https://www.xn--dngeberatung-dlb.rlp.de/Internet/global/themen.nsf/0/4127b6f95b38fb37c12585a0002fa587/$FILE/Entscheidungsbaum_D%C3%BCV2020_LD%C3%BCV2023.pdf |
LEA: neues Tool zum GPS Import
In der neuesten Version von LEA wurde auf Kartenebene der Schlagbearbeitung/-erstellung ein neues Werkzeug integriert. Antragsteller haben von nun an die Möglichkeit, sich mittels GPS-Import eigene Dateien als Musterebene in LEA anzeigen zu lassen. Erklärungen zum Vorgehen inkl. eines kurzen Videos finden Sie auf der LEA-Startseite (https://lea.rlp.de/) oder der Kartenebene im Hilfemenü. |