Fortbildungsveranstaltung zur Sachkunde im Weinbau – Präzensveranstaltung | |||||||||||
Das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel bietet sachkundigen Winzern und Winzerinnen die Möglichkeit der Weiterbildung zur Sachkunde nach § 9 Abs. 4 PflSchG im Rahmen der Moselweinbautage 2026.
Wir bitten um rechtzeitige Online-Anmeldung, damit wir im Vorfeld der Veranstaltung eine Teilnehmerliste erstellen können und um zu gewährleisten, dass die Zahl der Anmeldungen die Kapazität nicht übersteigt. *Online-Anmeldung unter www.dlr-mosel.rlp.de (Termine) bis 15.01.2026. Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie weitere Details zur Registrierung am Veranstaltungstag. *Mit der Anmeldung zur Weiterbildung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre angegebenen Daten im Rahmen der Veranstaltung gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen. Bringen Sie bitte Ihre Anmeldebestätigung ausgedruckt mit. Diese müssen Sie am Ende der Veranstaltung als Bestätigung Ihrer Teilnahme zusätzlich zur Unterschrift am Morgen abgeben. Um den Nachweis zur Sachkundeweiterbildung zu erhalten ist Ihre persönliche Anwesenheit erforderlich. Ihre Anmeldung bestätigen Sie bitte per Unterschrift am Veranstaltungstag an der entsprechend ausgewiesenen Station. Bitte halten Sie Ihren Personalausweis oder ein anderes Dokument (z.B. Führerschein) mit Lichtbild bereit, um sich auszuweisen. Für die Teilnahmebescheinigung an der Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz fallen Gebühren in Höhe von 10,00 € an. Die Teilnahmebescheinigung erhalten Sie später nach der Veranstaltung zusammen mit dem Gebührenbescheid vom zuständigen Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz in Neustadt. HINWEIS: Wir weisen darauf hin, dass während der Veranstaltung im Auftrag des Dienstleistungszentrums für den Ländlichen Raum Mosel sowie dem VEW Mosel e.V. Foto-, Ton- und Filmaufnahmen angefertigt werden. Mit Ihrer Teilnahme erhält das Dienstleistungszentrum für den Ländlichen Raum Mosel sowie der VEW Mosel e.V. vom Besucher ohne besondere Vergütung das Recht, Bildaufnahmen des Besuchers anlässlich dieser Veranstaltung herzustellen und diese Aufzeichnungen zu werblichen sowie nicht-werblichen Zwecken zu senden oder senden zu lassen, sowie im Bereich der audiovisuellen Medien (z. B. Online, Handy-TV, Social Media) und in Printmedien zu nutzen oder nutzen zu lassen
Durch die Veranstaltung kann es zu Beeinträchtigungen am Parkplatz „Viehmarkt“ kommen. Weitere Parkplätze Heckwiese, Karrstraße, Schlossplatz, Pariser Platz, Feldstraße, Burgstraße, Neustraße, Himmeroder Straße |
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