Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) als alternative Möglichkeit zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffsvorhaben

Regionalkonferenzen zu Handlungsmöglichkeiten und Praxisbeispielen in Rheinland-Pfalz

[>br<] Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu
kompensieren. Bei den durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen aber auch die agrarstrukturellen Belange berücksichtigt werden. Unter PIK werden Maßnahmen verstanden, die als Kompensationsmaßnahmen eine deutliche naturschutzfachliche Aufwertung erreichen und gleichzeitig dem dauerhaften Nutzungs- und Flächenverlust von Produktionsflächen entgegenwirken können.

So sollen Maßnahmen integriert werden, die der Biodiversität und dem Artenschutz in besonderer Weise dienen und trotzdem als Teil der land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsfläche mit der Produktion verbunden sind.

Hierzu sind in allen landwirtschaftlichen Bereichen wie Acker-, Grünland-, Obst-, Weinbau und Forst vielfältige Möglichkeiten zur Umsetzung von PIK gegeben.
Programm_Regionalkonferenzen_Flyer2023_klein.pdfProgramm_Regionalkonferenzen_Flyer2023_klein.pdf


VORTRAG
Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Energie und Mobilität
Rheinland-Pfalz

VORTRAG
Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz


VORTRAG
Aufsichts- und Dienst-
leistungsdirektion (ADD)










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