[>br<] Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu
kompensieren. Bei den durchzuführenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen aber auch die agrarstrukturellen Belange berücksichtigt werden. Unter PIK werden Maßnahmen verstanden, die als Kompensationsmaßnahmen eine deutliche naturschutzfachliche Aufwertung erreichen und gleichzeitig dem dauerhaften Nutzungs- und Flächenverlust von Produktionsflächen entgegenwirken können.
So sollen Maßnahmen integriert werden, die der Biodiversität und dem Artenschutz in besonderer Weise dienen und trotzdem als Teil der land- oder forstwirtschaftlichen Betriebsfläche mit der Produktion verbunden sind.
Hierzu sind in allen landwirtschaftlichen Bereichen wie Acker-, Grünland-, Obst-, Weinbau und Forst vielfältige Möglichkeiten zur Umsetzung von PIK gegeben.
VORTRAG
Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Energie und Mobilität
Rheinland-Pfalz
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VORTRAG
Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz
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VORTRAG
Aufsichts- und Dienst-
leistungsdirektion (ADD)
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