GQS Termine für Mai 2026 | ||||||||||
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Weinbau
Allgemeine Hinweise zum LEA Agrarantrag und zur LEA-Foto-App Ab dem Jahr 2026 besteht für bestimmte Nachweise eine Pflicht, Fotos über die LEA-Foto-App einzureichen, während andere Nachweise freiwillig über die App erbracht werden können. Grundsätzlich werden Fotonachweise bei gelben Ampelergebnisse aus dem satellitengestützten Monitoring angefordert. Wird beispielsweise die beantragte Kulturart auf einem Schlag in der Satellitenbildauswertung nicht eindeutig erkannt, erhält der Schlag eine gelbe Ampel. Je nach beantragter Kulturart (KTA) ist dann zur Klärung die Einreichung von Fotos über die LEA-Foto-App verpflichtend, zum Beispiel bei Gemenge mit Leguminosen. Die proaktive Dokumentation (Fotoaufnahme „auf Vorrat“, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine Fotoaufgabe für den Schlag vorliegt) kann hilfreich sein, um mögliche spätere Unklarheiten einfach zu beseitigen. Sie bietet sich vor allem für folgende Fälle an: · Bei extensiv angebautem Getreide · Bei Risiko durch Vogelfraß oder witterungsbedingten Schäden · Beim Anbau von Wechselgetreide: Hier ist bereits bei der Antragstellung zu beachten, · Beim Anbau einer Zweitkultur: Findet ein Wechsel der Kulturart im Hauptnutzungszeitraum (01.06.-15.07.) statt, wird im Monitoring meistens die Zweitkultur als Hauptkultur erkannt. Dies kann zu Problemen bei GLÖZ 7 oder ÖR 2 / VK führen. Es wird ausdrücklich empfohlen, bei einem Fruchtwechsel die Ernte der Erstkultur und die Aussaat der Zweitkultur mit einigen Fotos proaktiv zu dokumentieren. Damit kann im Fall einer Umcodierung die Hauptkultur nachgewiesen werden. Zur Anerkennung der ersten Kultur als Hauptkultur ist ein Nachweis erforderlich, dass diese mindestens bis zum 23.06. auf der Fläche stand (ggf. auch Stoppeln). Die Dokumentation von Kennarten in Dauergrünland für die Ökoregelung 5 kann im Jahr 2026 freiwillig über die App erfolgen. Die Nutzung des bekannten Erfassungsbogens ist jedoch auch noch möglich. Weiterführende Hinweise finden Sie im allgemeinen Merkblatt zur LEA-Foto-App 2026:
Aktuelle Vortragsfolien zur Agrarförderung 2026 online Registrierung für Beratungsdienstleistungen der DLR Personen, welche die Beratungsleistungen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) in Anspruch nehmen, sollen jährlich eine Registrierung für die Inanspruchnahme von Leistungen des Wissenstransfers und Informationsmaßnahmen der DLR vornehmen. Um Antragstellenden die Möglichkeit zu geben, die Registrierung mit wenigen Klicks vorzunehmen, wurde ein zusätzliches Angebot zur Registrierung im LEA Agrarantrag unter dem Punkt „Sonstige Angaben“ in den Stammdaten aufgenommen. Durch die Auswahl des Punkt 7. „Registrierung zu Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen (Beratungsangebote des DLR)“ bestätigt die Antragstellenden die nachfolgenden Angaben, welche auch den Auswahlmöglichkeiten des Formulars auf der Seite der DLR entsprechen. Landwirtinnen und Landwirte die sich über LEA registriert haben, müssen sich nicht noch einmal über die Homepage des DLR anmelden.
Merkblätter zu Problempflanzen |
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