Verpflichtende Anmeldung Beratungswesen Rheinland-Pfalz |
| In der aktuellen Förderperiode stellt die EU hohe Anforderungen an das landwirtschaftliche Beratungswesen aller Mitgliedsstaaten. Im Rahmen der aktuellen GAP-Regelungen fordert die EU von den Mitgliedstaaten Nachweise, ob und in welchem Umfang die Länder die Praxis durch das staatliche Beratungswesen unterstützen. Das gilt auch für Rheinland-Pfalz. Um den Nachweisverpflichtungen der EU nachzukommen, ist eine jährliche Registrierung jedes landwirtschaftlichen Betriebes oder jeder Person, die Leistungen des staatlichen Beratungswesens der DLR in Anspruch nimmt, notwendig. Die Registrierung in Rheinland-Pfalz kann schnell, bequem und kostenlos online über den abgebildeten QR Code erfolgen. Angesprochen sind alle Nutzerinnen und Nutzer von Gruppenberatungsangeboten der DLR, wie zum Beispiel diesen Newsletter, (Web-) Seminare, Fachtagungen (z.B. Weinbautage) oder Weinbergsrundgänge. Mit dem Transfer von neuestem Wissen in die Landwirtschaft und den Weinbau durch die DLR in der einzigartigen Einheit mit Schule und Versuchswesen leistet Rheinland-Pfalz einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und zur nachhaltigen Produktion. Um die Leistungen auch in Zukunft erbringen zu können, ist es notwendig, dass sich alle an dem Angebot der DLR Interessierten registrieren. Diese nach EU-Vorgaben jährlich wiederkehrende Registrierung löst keinerlei Verpflichtungen aus. Weitere Hintergründe zu dem Registrierungsverfahren sind ebenfalls auf der Portalseite des DLR Beratungswesens https://www.dlr.rlp.de/Beratungswesen unter Rechtsgrundlagen hinterlegt.
Neben der Registrierung über den QR-Code ist eine Registrierung auch über folgende Internetseite möglich: |
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