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7. Welche Gebiete werden in Betracht gezogen?
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Ausweisung von besonders 'Gefährdete Gebiete'
7. Welche Gebiete werden in Betracht gezogen?. Die überarbeitete DüV sieht die Ausweisung von gefährdeten Gebieten nicht nur innerhalb von Grundwasserkörpern in schlechtem Zustand vor, sondern auch in Grundwasserkörpern in gutem Zustand, bei denen einzelne Messstellen Nitratgehalte über 50 mg/l anzeigen. Daher ist für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete eine sogenannte „Binnendifferenzierung“ bei den Grundwasserkörpern in schlechtem chemischen Zustand und bei den „Grundwasserkörpern mit Schwellenwertüberschreitung oder steigendem Trend“ sowie eine „differenzierte Neuausweisung“ bei einzelnen Überschreitungen innerhalb GWK in guten chemischen Zustand anhand der Messerergebnisse und zusätzlich einer Modellierung oder auf der Grundlage der Einzugsgebiete vorzunehmen.
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