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5. Wie ist die neue Abgrenzung von gefährdeten Gebieten nach der novellierte DüV von 2020 vorzunehmen?
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Ausweisung von besonders 'Gefährdete Gebiete'
5. Wie ist die neue Abgrenzung von gefährdeten Gebieten nach der novellierte DüV von 2020 vorzunehmen?. Der Bund wird eine allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen, die ein bundesweit einheitliches und rechtssicheres Verfahren zur Festlegung der belasteten Gebiete festlegt. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, dass für eine differenzierte und verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete neben Daten der Gewässerbeschaffenheit insbesondere auch Daten über landwirtschaftliche Nährstoffemissionen sowie ein einheitliches Modell zur Beschreibung und Quantifizierung der Eintrags-, Transport- und Strömungsvorgänge herangezogen werden muss. Diese Verwaltungsvorschrift soll bis zum Sommer 2020 vorliegen und wird vom Bundesrat beschlossen werden.
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