Barrierefreiheit
schwarz / weiss
Einschalten
Animationen
Ausschalten
Darstellung
×
Vergrößern oder Verkleinern der Darstellung
Vergrößern:
Strg
und
+
Zum Vergrößern drücken Sie bitte
Strg
und
+
zusammen
Verkleinern:
Strg
und
-
Zum Verkleinern drücken Sie bitte
Strg
und
-
zusammen
Um die Normaleinstellung zu erreichen, drücken Sie bitte
Strg
und
0
.
Alternativ können Sie die mit
+
und
-
beschrifteten Knöpfe im Menü verwenden.
Toggle navigation
Menü
Fragen zu Nitratmessungen
Nitratbelastungen
Grundwasserkörper und Wasserrahmenrichtlinie
Grundwasser-Messnetz Rheinland-Pfalz
Novellierung der Düngeverordnung (DÜV)
Ausweisung von besonders 'Gefährdete Gebiete'
vmenu1_looooi1.3.5#
vmenu1_ul1.3.1#
©DLR
Ausweisung von besonders 'Gefährdete Gebiete'
Startseite
Ausweisung von besonders 'Gefährdete Gebiete'
1. Warum wurden in der 2017er DüV §13 strengere Vorschriften für besonders gefährdete Gebiete vorgesehen?
Der Verordnungsgeber wollte nicht alle Landwirte mit schärferen Regeln zur bedarfsgerechten Düngung belasten, sondern hat besonders strenge Vorschriften nur für Gebiete mit höherem Belastungsrisiko vorgesehen
2. Welche Aufgaben resultierten daraus für die Bundesländer?
Die Bundesländer mussten in der Folge jeweils Landesdüngeverordnungen erlassen, in denen die Abgrenzung der gefährdeten Gebiete vorgenommen und Maßnahmen festgelegt wurden.
3. Wie werden in der 2019er Landesdüngeverordnung die gefährdeten Gebiete abgegrenzt?
Die DüV 2017 greift zur Festlegung der gefährdeten Gebiete den Begriff des Grundwasserkörpers aus der Wasserrahmenrichtlinie auf. Da in Rheinland-Pfalz im Jahr 2019 noch keine hoch auflösenden Emissionsdaten zur Nitratbelastung im Grundwasser vorlagen, wurde in der Landesdüngeverordnung hilfsweise auf die Zustandsbewertung der Grundwasserkörper nach WRRL zurückgegriffen
4. Warum wurden beim Erlass der 2019er Landesdüngeverordnung Messpunkte mit geringen Nitratgehalten nicht aus den „gefährdeten Gebieten“ herausgenommen („Binnendifferenzierung“)?
Die Bewertung der Grundwasserkörper ist eine Risikobetrachtung, beruht auf Immissionsdaten der repräsentativen Messstellen sowie weiteren Beobachtungsdaten und vergleicht diese mit den Flächennutzungsanteilen. Innerhalb dieser Gebiete gibt es im Regelfall auch Orte mit geringer Nitratbelastung. Es steht jedoch derzeit keine Messmethode zur Verfügung, um auf der Grundlage von gemessenen Grundwasserdaten eine rechtssichere, kleinräumige Flächenabgrenzung von stark oder weniger belasteten Gebieten vorzunehmen.
5. Wie ist die neue Abgrenzung von gefährdeten Gebieten nach der novellierte DüV von 2020 vorzunehmen?
Der Bund wird eine allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen, die ein bundesweit einheitliches und rechtssicheres Verfahren zur Festlegung der belasteten Gebiete festlegt. Die Bundesregierung hält es für erforderlich, dass für eine differenzierte und verursachergerechte Ausweisung der belasteten Gebiete neben Daten der Gewässerbeschaffenheit insbesondere auch Daten über landwirtschaftliche Nährstoffemissionen sowie ein einheitliches Modell zur Beschreibung und Quantifizierung der Eintrags-, Transport- und Strömungsvorgänge herangezogen werden muss. Diese Verwaltungsvorschrift soll bis zum Sommer 2020 vorliegen und wird vom Bundesrat beschlossen werden.
6. Wird Rheinland-Pfalz diese Methode anwenden?
Schon in 2017 hat das Land Rheinland-Pfalz das Forschungszentrum Jülich mit der Erstellung eines Wasserhaushaltsmodells und das Thünen-Institut für Ländliche Räume mit der Erstellung eines Nährstoffmodells beauftragt.
Dieses EDV-gestütztes Modell verwendet einerseits landwirtschaftliche Daten über die angebauten Kulturen und ihre durchschnittlichen Erträge, den Stickstoffbedarf der Kulturpflanzen sowie die daraus resultierenden Stickstoffüberschüsse. Andererseits werden die atmosphärische Stickstoffdeposition, die Denitrifikationsprozesse in Boden und Grundwasser sowie mögliche Stickstoffeinträge aus Siedlungsgebieten berücksichtigt.
Mit diesem Modell wird es möglich sein, eine verursachergerechte(re) Einteilung der gefährdeten Gebiete vorzunehmen. Darüber hinaus können die Auswirkungen von spezifischen Maßnahmen für die Zukunft prognostiziert und bewertet werden.
Es ist vorgesehen, das Landesnährstoffmodell an der die Vorgaben der Vewaltungsvorschrift anzupassen. Das Land erwartet, dass auf dieser Grundlage eine differenzierter Abgrenzung gefährdeter Gebiete vorgenommen werden kann.
7. Welche Gebiete werden in Betracht gezogen?
Die überarbeitete DüV sieht die Ausweisung von gefährdeten Gebieten nicht nur innerhalb von Grundwasserkörpern in schlechtem Zustand vor, sondern auch in Grundwasserkörpern in gutem Zustand, bei denen einzelne Messstellen Nitratgehalte über 50 mg/l anzeigen. Daher ist für die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete eine sogenannte
Binnendifferenzierung
bei den Grundwasserkörpern in schlechtem chemischen Zustand und bei den Grundwasserkörpern mit Schwellenwertüberschreitung oder steigendem Trend sowie eine
differenzierte Neuausweisung
bei einzelnen Überschreitungen innerhalb GWK in guten chemischen Zustand anhand der Messerergebnisse und zusätzlich einer Modellierung oder auf der Grundlage der Einzugsgebiete vorzunehmen.
8. Gibt es eine Methodik, um eine solche „Binnendifferenzierung“ vorzunehmen?
Die EU-Kommission und der Bund haben sich auf eine Verlängerung der Umsetzungsfrist zur Neuausweisung der belasteten Gebiete durch die Länder bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 geeinigt.
Die Ergebnisse unsere Landesnährstoffmodellierung sind bis Ende 2020 zu erwarten.
^
Nach oben
Impressum
Erklärung zur Barrierefreiheit
Datenschutz
Sitemap
Suche wird ausgeführt