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Grundwasserkörper und Wasserrahmenrichtlinie
7. Aufgrund welcher Kriterien wurden Grundwasserkörper als in „schlechtem chemischen Zustand“ („rote Gebiete“) ausgewiesen?. Grundwasserkörper, in denen keine der untersuchten WRRL-Messstellen eine Qualitätsnorm oder einen nationalen Schwellenwert überschreitet, wurden grundsätzlich als im „guten chemischen Zustand“ bewertet. Demgegenüber erfolgte bei einer Überschreitung der Zielwerte an einer Messstelle eine weitergehende Bewertung. Dabei wurde ein Grundwasserkörper oder eine Grundwasserkörpergruppe als im „schlechten chemischen Zustand“ eingestuft, wenn die Summe der Flächen mit zu hohen Nitratwerten gleicher Nutzungsart größer als ein Drittel (ab 2017: ein Fünftel) der Gesamtfläche, mindestens aber 25 km² ist. Standen nicht ausreichend WRRL-Messstellen einer relevanten Hauptflächennutzungsart zur Verfügung, wurden in einem weiteren Schritt auch hilfsweise die Ergebnisse von Messstellen anderer Grund- und Rohwasserüberwachungsprogramme herangezogen.
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