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Grundwasserkörper und Wasserrahmenrichtlinie
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Grundwasserkörper und Wasserrahmenrichtlinie
1. Was ist das Ziel der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)?
Mit der Richtlinie will die Europäische Union in ganz Europa erreichen, dass bis 2027 alle Gewässer in einen guten ökologischen und guten chemischen Zustand sind. Für Grundwasser ist ein guter mengenmäßiger und guter chemischer Zustand zu erreichen.
2. Was ist Grundwasser und was ist ein Grundwasserleiter?
Nach der in Deutschland gültigen DIN 4049, Teil 3, wird Grundwasser als unterirdisches Wasser bezeichnet, das die Hohlräume der äußeren Schicht der Erdhülle (Lithosphäre) zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegungsmöglichkeit ausschließlich durch die Schwerkraft bestimmt wird.
Ein Grundwasserleiter, auch Aquifer genannt, ist ein Gesteinskörper, der Hohlräume aufweist und daher geeignet ist, Grundwasser weiterzuleiten. Durch eine undurchlässige Sohlschicht wird ein Grundwasserleiter nach unten begrenzt. Mehrere derartige Schichten bilden verschiedene Grundwasserstockwerke. Die obere Begrenzung des Grundwasser bezeichnet man als Grundwasseroberfläche; die in jedem Grundwasserstockwerk anzutreffen ist. Entsprechend der Beschaffenheit der Grundwasserleiter lassen sich drei Grundtypen unterscheiden: Poren-, Kluft- und Karstgrundwasserleiter.
3. In welcher Tiefe und wie wird das Grundwasser beprobt?
Die Messstellen erschließen in der Regel den oberflächennahen Untergrund. Einzelne Messstellen mit Ausbautiefen 60 m können durchaus oberflächennahes Grundwasser erfassen. Wesentlich ist, dass es sich um den oberflächennächsten, nicht abgedeckten Grundwasserleiter handelt. Maßgeblich ist die Höhenlage der Filterstrecke und nicht die Ausbautiefe
4. Was ist ein Grundwasserkörper und wie erfolgt die Abgrenzung?
Zur Umsetzung der WRRL wurden in Rheinland-Pfalz 117 Grundwasserkörper abgegrenzt. Entsprechend einer bundesweit geltenden Arbeitshilfe der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wurden die Einzugsgebiete anhand des gewässerkundlichen Flächenverzeichnisses abgegrenzt und an bedeutenden hydrogeologischen Grenzen unterteilt. Sie umfassen Gebiete mit einer Größe von 50 bis 500 km
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5. Welche Zielsetzung verfolgte die Wasserrahmenrichtlinie mit der Bewertung der Grundwasserkörper?
Das Konzept der Grundwasserkörper und deren Bewertung wurde nicht für ordnungsrechtliche Ansätze (wie z. B. den Vollzug der Düngeverordnung) entwickelt. Vielmehr dient die Bewertung der Grundwasserkörper als Grundlage für Bewirtschaftungsmaßnahmen nach WRRL.
Die Methodik beschreibt das Risiko, mit dem ein Grundwasserkörper belastet ist. Sie berücksichtigt die Bodennutzung an der Messstelle und im gesamten Grundwasserkörper. Sie erhebt aber nicht den Anspruch, flächendeckend die Emissionsbelastung widerzuspiegeln.
6. Wie wird der chemische Zustand der Grundwasserkörper bewertet?
Insgesamt standen für die Bewertung Messdaten bis zu 1.600 Grund- und Rohwassermessstellen zur Verfügung. Im Rahmen der Erfassung der Immissionsbelastung wurden zunächst die Ergebnisse von landesweit 278 regelmäßig untersuchter WRRL-Messstellen des Grundwassers ermittelt. Um eine größere Datengrundlage für die Bewertung zu erhalten, wurden zusätzlich verfügbare Messdaten von ca. 1340 Messstellen herangezogen.
Für die einzelnen Grundwasserkörper wurde anhand der vorliegen Messwerte aus dem repräsentativen Messstellen (Immissionsdaten) das Risiko einer chemischen Belastung abgeschätzt. 42 unserer 117 Grundwasserkörper befanden sich 2013 in einem schlechten chemischen Zustand. Ausschlaggebend waren zu hohe Nitratgehalte. Diese Darstellung ist eine Risikoabschätzung für Grundwasserkörper und keine flächendeckende Darstellung der realen Belastungssituation.
7. Aufgrund welcher Kriterien wurden Grundwasserkörper als in „schlechtem chemischen Zustand“ („rote Gebiete“) ausgewiesen?
Grundwasserkörper, in denen keine der untersuchten WRRL-Messstellen eine Qualitätsnorm oder einen nationalen Schwellenwert überschreitet, wurden grundsätzlich als im guten chemischen Zustand bewertet. Demgegenüber erfolgte bei einer Überschreitung der Zielwerte an einer Messstelle eine weitergehende Bewertung. Dabei wurde ein Grundwasserkörper oder eine Grundwasserkörpergruppe als im schlechten chemischen Zustand eingestuft, wenn die Summe der Flächen mit zu hohen Nitratwerten gleicher Nutzungsart größer als ein Drittel (ab 2017: ein Fünftel) der Gesamtfläche, mindestens aber 25 km
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ist. Standen nicht ausreichend WRRL-Messstellen einer relevanten Hauptflächennutzungsart zur Verfügung, wurden in einem weiteren Schritt auch hilfsweise die Ergebnisse von Messstellen anderer Grund- und Rohwasserüberwachungsprogramme herangezogen.
8. Wann erfolgt eine Neubewertung der Grundwasserkörper?
Die Bewertung orientiert sich am Zyklus der Aufstellung bzw. Aktualisierung des Bewirtschaftungsplanes und der zugehörigen Maßnahmenprogramme nach WRRL. Die letzte Bewertung 2013 wurde aufgrund von Daten aus den Jahren 2007 bis 2012 vorgenommen, ausgewertet und als Grundlage für den zweiten Bewirtschaftungszyklus 2015-2021 verwendet. Aktuell erfolgt eine Aktualisierung der Bewertung für den dritten Bewirtschaftungsplan 2021-2027 auf Grundlage von Daten aus den Jahren 2013 bis 2018.
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