Barrierefreiheit
schwarz / weiss
Einschalten
Animationen
Ausschalten
Darstellung
Fachportale
Agrarmeteorologie
Agrarumwelt
Bienenkunde
Biodiversitaet
Boden
Digitales-AgrarPortal
DLR-RLP
Düngung
eAntrag
Ernaehrungsberatung
Förderung
FZE
Gartenakademie
Gartenbau
Gemüsebau
GQS
Gruenland-Futterbau
Landentwicklung
Nachhaltige Kita- und Schulverpflegung
Nachwachsende-Rohstoffe
Obstbau
Oekolandbau
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Sachkunde
Schule
Seniorenernährung
Streuobst
Tierhaltung
Vernetzungsstelle
Wasserschutz
Weinbau-Oenologie
Weinmarketing
Zierpflanzenbau
×
Vergrößern oder Verkleinern der Darstellung
Vergrößern:
Strg
und
+
Zum Vergrößern drücken Sie bitte
Strg
und
+
zusammen
Verkleinern:
Strg
und
-
Zum Verkleinern drücken Sie bitte
Strg
und
-
zusammen
Um die Normaleinstellung zu erreichen, drücken Sie bitte
Strg
und
0
.
Alternativ können Sie die mit
+
und
-
beschrifteten Knöpfe im Menü verwenden.
Toggle navigation
Menü
Förderprogramme
Fluthilfe
Einzelbetriebliche Förderung
Einzelbetriebliche Förderung
AFP (Agrarinvestitionen)
FID (Diversifizierung)
FIS (Spezialmaschinen)
FISU (Maschinen und Umwelt)
FMA (Maschinen Außenwirtschaft)
Verfahrensunterlagen
Marktstrukturförderung
Marktstrukturförderung
Verfahrensunterlagen
Richtlinien
Beratungsförderung
Weininvestitionsförderung
Weininvestitionsförderung
Weinbaubetriebe
Unternehmen der Weinwirtschaft
Verfahrensunterlagen
Weinabsatzförderung
Förderung überbetrieblicher Maschineneinsatz
Wir über uns
vmenu1_looooi1.1.2.2#
vmenu1_ul1.1.2.1#
©DLR
FID (Diversifizierung)
Startseite
Förderprogramme
Einzelbetriebliche Förderung
Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FID). Durch das FID sollen zusätzliche Einkommensquellen aus selbständiger Arbeit für landwirtschaftliche Betriebe erschlossen werden. Damit soll in Rheinland-Pfalz auch die Wirtschaftskraft des ländlichen Raums gestärkt werden. Auch Weinbaubetriebe können dieses Programm nutzen, jedoch nicht für Investitionen in die Weindirektvermarktung (z.B. Vinotheken). Für solche Maßnahmen können sie Förderanträge im Programm Weininvestitionsförderung stellen. Im Programm FID gelten die gleichen Bestimmungen wie im AFP bezüglich: förderfähige Unternehmen, Fördervoraussetzungen. Gefördert werden können z. B. folgende Investitionen: Energieerzeugungsanlagen aus nachwachsenden Rohstoffen, wenn sie nach dem EEG nicht begünstigt werden können, Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen, bäuerliche Gastronomie, bäuerliches Handwerk, Einrichtung von Hofläden zur Direktvermarktung. (Vinotheken/Weinprobierstuben siehe Weininvestitionsförderung Umfang und Höhe der Förderung Die förderungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 10.000 € betragen. Die Summe der Zuschüsse ist auf höchstens 200.000 € je Unternehmen innerhalb von drei Jahren begrenzt (De-minimis-Beihilfe). Die Zuwendungen werden als Zuschüsse zu den förderfähigen Ausgaben gewährt: Bis zu 25 % Aufschlag von bis zu 10 % für Investitionen, die im Rahmen einer Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) durchgeführt werden Weitere Informationen erhalten Sie in den Förderungsrichtlinien und den Verfahrensunterlagen
Direkt zu
Investitionsförderung
Verfahrensunterlagen
FISU
FÜM
Weitere Links
^
Nach oben
Kontakt
Impressum
Erklärung zur Datensicherheit
Sitemap
www.dlr.rlp.de
Datenschutz
Suche wird ausgeführt