Barrierefreiheit
schwarz / weiss
Einschalten
Animationen
Ausschalten
Darstellung
Fachportale
Agrarmeteorologie
Agrarumwelt
Bienenkunde
Biodiversitaet
Boden
Digitales-AgrarPortal
DLR-RLP
Düngung
Ernaehrungsberatung
Förderung
FZE
Gartenakademie
Gartenbau
Gemüsebau
GQS
Gruenland-Futterbau
Landentwicklung
LEA
Nachwachsende-Rohstoffe
Obstbau
Oekolandbau
Pflanzenbau
Pflanzenschutz
Sachkunde
Schule
Seniorenernährung
Streuobst
Testportal
Tierhaltung
Vernetzungsstelle
Wasserschutz
Weinbau-Oenologie
Weinmarketing
Zierpflanzenbau
×
Vergrößern oder Verkleinern der Darstellung
Vergrößern:
Strg
und
+
Zum Vergrößern drücken Sie bitte
Strg
und
+
zusammen
Verkleinern:
Strg
und
-
Zum Verkleinern drücken Sie bitte
Strg
und
-
zusammen
Um die Normaleinstellung zu erreichen, drücken Sie bitte
Strg
und
0
.
Alternativ können Sie die mit
+
und
-
beschrifteten Knöpfe im Menü verwenden.
Toggle navigation
Menü
Aktuelles
GQS RLP Online
GQS RLP PC-Version
Notfallplan
Bundesweit
Service
GQS RLP Download
Konditionalitäten-Checkliste
AUKM-Checklisten
EULLa-Checklisten - PDF
EULLA Checkliste
EULLa Ablageplan
EULLa Merkblätter
EULLa Vordrucke
GQS RLP Termine
FAQ
Infomaterial
Berater
vmenu1_looooi1.1#
©Feuerbach
GQS Termine für Dezember 2023
Startseite
Aktuelles
GQS Termine für Dezember 2023. Landwirtschaft Pflugverbotsbeginn K-Wasser-1 und K-Wasser-2 Flächen 01.12. Aufbringverbot für Festmist von Huftieren oder Klauentieren sowie für Kompost und Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Phosphat (dazu gehören auch Trester, s. Weinbau) vom 1. 12. bis 15. 01. In mit Nitrat belasteten Gebieten Aufbringverbot für Festmist von Huftieren oder Klauentieren sowie für Kompost vom 1. 11. bis zum 31. 01. Aufzeichnungen Pflanzenschutzmittelanwendung Stichtag 31.12. Weinbau Destillation der Übermengen oder Verwertung in Abwasseranlagen durchgeführt Stichtag 15.12. Aufzeichnungen Pflanzenschutzmittelanwendung Stichtag 31.12. Vertragsnaturschutz Weinberg – Freistellungspflege in Weinbergslagen; Vertragsnaturschutz Weinberg – Offenhaltungspflege in Weinbergslagen Freistellung der Gehölzaufwuchs ist zu entfernen und der Gehölzanteil auf maximal 10 % zu begrenzen diese muss in der Zeit bis 1. 03. oder vom 1. 11. bis 31. 12. des ersten Verpflichtungszeitraums erfolgen und kann mit Beweidung oder kontrollierter Brandrodung kombiniert werden. Aufbringverbot für Düngemittel mit wesentlichen Gehalten an Phosphat (mehr als 0,5 % Phosphat in der TM; dazu gehören auch Trester sowie alle typischen Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft und die meisten Bioabfallkomposte) vom 1. 12. bis 15. 01.
Direkt zu
Konditionalitäten-Checkliste
Verschiedene Erklär-Videos
Merkblätter
Links
ADD
Ministerium
Agrarumwelt RLP
Qualität und Sicherheit
^
Nach oben
Kontakt
Impressum
Erklärung zur Barrierefreiheit
Sitemap
www.dlr.rlp.de
Datenschutz
Suche wird ausgeführt