Amtliche Mittelprüfung

Ein wesentlicher Teil des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel ist die Prüfung der
biologischen Wirksamkeit in der jeweiligen Kultur und der Einfluss eines Mittels auf die Population bestimmter Nützlinge. Für Zulassungen im Weinbau führen wir sowohl Untersuchungen zur biologischen Wirksamkeit auf den jeweiligen Schaderreger als auch zur Auswirkung auf bestimmte Nützlinge, wie beispielsweise Raubmilben, durch.
Speziell bei der Weinerzeugung ist zudem beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu untersuchen ob sich aufgrund von vorhandenen Pflanzenschutzmittelrückständen Einflüsse auf das Gärverhalten der Moste sowie Geschmacksbeeinflussungen in den Weinen entwickeln können. Applikationen, Mikro-Vinifizierung sowie die sensorische Überprüfung der Weine werden von uns durchgeführt.
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmittel ist das Institut für Phytomedizin nach der EU Richtlinie 1107/2009 eine amtlich anerkannte Einrichtung zur Prüfung von Pflanzenschutzmittel nach den Richtlinien der GEP (good experimental practice).


Mitarbeiter

Schmidt JoachimFachgebietsleitung
Sauerhöfer MartinTechnischer Mitarbeiter
Schmitt RalfTechnischer Mitarbeiter
Heid, PhilippTechnischer Mitarbeiter


Projekte

Geräteklassifizierung zur Pflanzenschutzmitteleinsparung (Optispray)| 2022 - 2024
Reduktion von Kupfer im Weinbau (VITIFIT)| 2019 - 2022
Smarte Biostimulatien (BioSmartS)| 2018 - 2021
Schaderregerbekämpfung im Weinbau (Ozonid)| 2018 - 2021
Joachim.Schmidt@dlr.rlp.de     www.DLR-Rheinpfalz.rlp.de