Analytik und Umwelt

Die aktuellen Themen Natur- und Gewässerschutz spielen auch im Weinbau und der Landwirtschaft im Allgemeinen eine große Rolle, wenn es um die Vermeidung von Pflanzenschutzmitteleinträgen in die Natur oder die Umsetzung von Umweltauflagen geht. Beispielweise betreuen wir das Pilotprojekt „Mehrnutzer-Reinigungsplatz“ am DLR Rheinpfalz. Der spezielle Reinigungsplatz für Pflanzenschutzgeräte wird aktuell von ca. 16 Weinbaubetrieben der Region genutzt. Die gewonnenen Erfahrungen und Untersuchungsergebnisse, helfen uns Betriebe zum wichtigen Thema „Außenreinigung von Pflanzenschutzgeräten“ zu beraten. Aktuelle Projekte befassen sich auch mit abstreifbaren Rückständen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen auf Rebblättern, die in Zusammenhang mit den SF-Auflagen (Schutz bei Nachfolgearbeiten) stehen. In Kooperationen mit anderen Einrichtungen und Firmen oder auch institutsinternen Fachgebieten analysieren wir auch Boden-, Pflanzen- oder Gewässerproben auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sowie deren Abbauprodukte. Auch Toxine, die von Pilzen gebildet werden können, sind Bestandteil unseres Forschungsrepertoires.

Durch die Lehrtätigkeit an der Berufs- und Fachschule sowie des Dualen Studiengangs „Weinbau und Oenologie“ am Weincampus Neustadt (DSG) werden den Schülern und Studenten Fachwissen zu umweltschutzrelevanten Themen vermittelt.


Mitarbeiter


Tisch Christine, Dr.Fachgebietsleitung
Fent Gunnar, Dr.Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Hein WernerWissenschaftlicher Mitarbeiter
Twertek Michael, DrWissenschaftlicher Mitarbeiter
Dambrosio AnjaTechnische Mitarbeiterin


Fachinformationen


Die Reinigung von Pflanzenschutzgeräten auf speziellen Reinigungsplätzen stellt gemäß der Guten Fachlichen Praxis im Pflanzenschutz eine Alternative zur Reinigung der Geräte auf der Anwendungsfläche dar. Grundlegende Informationen zum rechtlichen Hintergrund und dem Aufbau eines solchen Reinigungsplatzes sind in einem Basisinformationspapier (Verlinkung folgt) der Arbeitsgruppe Reinigungsplatz zusammengefasst.

Die Vogelabwehr gehört mit landesweiter Zuständigkeit zu unserem Beratungsauftrag. Der Betrieb von akustischen Vogelabwehrgeräten ist in Rheinland-Pfalz durch das Landesimmissionsschutzgesetz (§7, Abs.3) geregelt. Wesentliche Hinweise zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen sind in der „Arbeitshilfe zur immissionsschutzrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb akustischer Geräte zur Vogelabwehr“ zusammengefasst:

Arbeitshilfe Starenhut 2006.pdfArbeitshilfe Starenhut 2006.pdf

Merkblatt_Umgang Schreckschusswaffen_Starenabwehr.pdfMerkblatt_Umgang Schreckschusswaffen_Starenabwehr.pdf


Projekte


Abstreifbare Pflanzenschutzmittelrückstände auf Rebblättern| 2019 - 2020
Photokatalytische Reinigung von pflanzenschutzmittelbelastetem Wasser aus dem Weinbau (PhotoPur)| 2017 - 2020
Monitoring ausgewählter Oberflächengewässer auf Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (Leuchtturmprojekt)| 2009 - 2018



Christine.Tisch@dlr.rlp.de     www.DLR-Rheinpfalz.rlp.de