Allgemeine Informationen zum Prüfbericht einer Honiganalyse | |
Stand: 03/11/2021 | |
Die zweite Seite des Prüfberichtes enthält: Mikroskopische Untersuchung: Wurde eine Sortenbestimmung, Vollanalyse oder Pollenanalyse durchgeführt finden sich in diesem Abschnitt Angaben zu:
Beurteilung Nach Abschluss der Analysen und Untersuchungen wird der Honig in seiner Gesamtheit beurteilt. Wurde eine Pollenanalyse durchgeführt, wird eine Sortenempfehlung nach den organoleptischen, chemisch-physikalischen und mikroskopischen Eigenschaften des Honigs (siehe auch Leitsätze des Honigs, Richtlinien des D.I.B.) vorgenommen. Werden Abweichungen festgestellt, werden diese hier vermerkt und begründet. Der Bezug zu den gesetzlichen Grundlagen wie der Honigverordnung wird hier hergestellt. Wir ein Honig nach D.I.B. Richtlinien beurteilt, ist auch dies hier vermerkt. Die Anlage des Prüfberichtes: Die Pollenliste als Anlage: Wurde eine Sortenbestimmung, Vollanalyse oder Pollenanalyse enthält der Prüfbericht i.d.R. eine Pollenliste als Anlage. Auf diese wird während der mikroskopischen Untersuchung, die gesichteten Pollen den Arten/Gattungen zugeordnet und gibt einen Überblick, welche Pollen- bzw. Pflanzenvielfalt in einem Honig vorhanden ist. Da dies in erster Linie ein Arbeitspapier während der Analyse darstellt, wird diese während des Mikroskopierens ausgefüllt und kann zusätzliche handschriftliche Notizen enthalten. Wissenswertes zum Prüfbefund: Beanstandungen: Werden bei einem Honig Beanstandungen festgestellt, bedeutet dies, das der untersuchte Honig den gesetzlichen Vorschriften oder den Richtlinien, nach denen dieser bewertet wurde, nicht entspricht. In der Regel ist die festgestellte Abweichung auf die gesamte geerntete Charge übertragbar. In einigen Ausnahmen, die als solche im Befund hervorgehoben werden, betrifft dies lediglich das untersuchte Probenglas.
| Die Anlage des Prüfberichtes:
Wurde eine Sortenbestimmung, Vollanalyse oder Pollenanalyse enthält der Prüfbericht i.d.R. eine Pollenliste als Anlage. Auf diese wird während der mikroskopischen Untersuchung, die gesichteten Pollen den Arten/Gattungen zugeordnet und gibt einen Überblick, welche Pollen- bzw. Pflanzenvielfalt in einem Honig vorhanden ist. Da dies in erster Linie ein Arbeitspapier während der Analyse darstellt, wird diese während des Mikroskopierens ausgefüllt und kann zusätzliche handschriftliche Notizen enthalten. |
| Wissenswertes zum Prüfbefund:
Werden bei einem Honig Beanstandungen festgestellt, bedeutet dies, das der untersuchte Honig den gesetzlichen Vorschriften oder den Richtlinien, nach denen dieser bewertet wurde, nicht entspricht. In der Regel ist die festgestellte Abweichung auf die gesamte geerntete Charge übertragbar. In einigen Ausnahmen, die als solche im Befund hervorgehoben werden, betrifft dies lediglich das untersuchte Probenglas. Analysierte Honigproben werden grundsätzlich nach der Honigverordnung in der aktuell gültigen Fassung beurteilt Je nach Angaben des Probeneinsenders wird zusätzlich eine Beurteilung z.B. nach dem Richtlinien des D.I.B. durchgeführt, dessen Anforderungen an den Honig etwas strenger als in der Honigverordnung sind | |
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