Rundschreiben 3/2004

Personalwechsel der AGIO



In eigener Sache (Jochen Griebel):
Mit Wirkung zum 30.06.2004 werde ich meine Tätigkeit als geschäftsführender Ringberater der AGIO an meine Nachfolgerin Susanne Auhl abgeben und mich beruflich neu orientieren. Damit endet meine über 5-jährige Tätigkeit in der AGIO, 5 Jahre, in denen eine dynamische Entwicklung des kontrolliert Integrierten Obstbaus in Rheinland-Pfalz und der AGIO statt gefunden hat.
Mein Dank für das gute Gelingen der verschiedensten Aufgaben und Herausforderungen geht daher zunächst an alle Mitglieder der AGIO, die weitblickend diese Entwicklung unterstützt haben. Vordergründig möchte ich nur einige Herausforderungen nennen, beispielsweise die Abtrennung der Kontrollen von der AGIO und Aufbau von akkreditierten Kontrollen durch die Agrar Control GmbH (ACG), Einbindung der Betriebe aus Luxemburg in die AGIO, Umsetzung zweier erfolgreicher Pilotjahre zum QSS und eine entsprechende Darstellung der AGIO in der Öffentlichkeit u.a.
Diese und viele andere Projekte konnten nur erfolgreich umgesetzt werden, da eine intensive Zusammenarbeit der AGIO mit den beteiligten Verbänden und Institutionen stattgefunden hat, daher auch mein Dank an die Offizialberatung des Landes mit all ihren Mitarbeitern an den einzelnen DLRs, dem Ministerium und der ADD, weiter an die ACG, Bolap, BWV RLP Süd, BWV Rheinland-Nassau, Centralmarkt Roisdorf Straelen, Lufa Speyer, Pfalzmarkt Mutterstadt, VOG Ingelheim, VOG Weisenheim u.a.

Unterstützen Sie auch in Zukunft die Arbeit der AGIO und tragen Sie bitte für eine weitere erfolgreiche Entwicklung der AGIO mit Ihren über 300 angeschlossen Betrieben bei. Es gilt den eingeschlagenen Weg konsequent weiter zu verfolgen, zukünftig begleitet durch Frau Susanne Auhl als neue Ringberaterin.

Frau Susanne Auhl stellt sich vor:
Seit dem 1. Mai 2004 bin ich als Ringberaterin bei der AGIO tätig. Zuvor habe ich nach meinem Studienabschluss als Dipl.-Ing. agr. (Universität Hannover) von 1999 bis 2002 ein Projekt an der Landesanstalt für Pflanzenbau und Pflanzenschutz in Mainz betreut. Dabei beschäftigte ich mich mit der Prognose von Schadinsekten (hauptsächlich Apfelwickler) unter Zuhilfenahme von Temperatursummen. Während dieser Zeit führte ich in den rheinland-pfälzischen Obstanbaugebieten regelmäßige Kontrollen durch und hatte stets Kontakt zu den Pflanzenschutzberatern des Landes. Im Anschluss daran habe ich ein Referendariat in der Agrarverwaltung am DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück am Standort Oppenheim absolviert.
Aus meinen vorherigen Tätigkeiten sind mir die Strukturen und Mitarbeiter des Landes bekannt. Eine Einarbeitung in die anstehenden Aufgaben erfolgt momentan durch Herrn Griebel.
Ich hoffe, die erfolgreiche Entwicklung der AGIO auch in Zukunft fortführen zu können und wünsche uns eine gute Zusammenarbeit.

Qualitätssicherungssystem – wie geht es weiter


Im Rundschreiben 2/2004 wurde Ihnen die zukünftige Struktur für den rheinland-pfälzischen Obst- und Gemüsebau dargestellt. Demnach wird die QPNW (Qualitäts- und Produktionssicherung Nordwest) als Bündeler auch für unsere Obstbaubetriebe und Gemüsebaubetriebe aus Rheinland-Pfalz fungieren. Parallel dazu wurden die AGIO und der Landwirtschaftliche Beratungs- und Kontrollring mit der Systemberaterfunktion beauftragt, d.h. die erforderliche Beratung und die nachgeordneten Dienstleistungen werden durch die Beratungsringe gewährleistet.

Die QPNW hat nun die Anmeldeformulare, die für jeden Betrieb erforderlich sind, vorbereitet. Diese Anmeldeformulare erhalten Sie über die entsprechende Erzeuger-organisation, der sie angeschlossen sind. Ist die Anmeldung Ihres Betriebs zum Qualitätssicherungssystem bei der QPNW erfolgt, werden Sie zeitnah über die weitere Vorgehensweise informiert.

Betriebe, die keiner Erzeugerorganisation angeschlossen sind und am Qualitäts-sicherungssystem teilnehmen wollen, sollten sich mit der Geschäftsstelle der AGIO in Verbindung setzen, wir werden die erforderlichen Schritte (Erfassung und Anmeldung) für Sie durchführen.
Mitgliedsbeitrag 2004

Diesem Rundschreiben liegt die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag 2004 bei. Die Beiträge belaufen sich ab dem Jahr 2004 auf:

· Grundbeitrag – Mitglied: 45,00 € / Jahr
· Grundbeitrag – ha KIP-Fläche: 8,00 € / ha und Jahr
· ha-Beitrag für FUL 2000-Teilnehmer: 7,00 € / ha und Jahr

Zusätzlich wird von den Betrieben, die an dem Qualitätssicherungssystem teilnehmen werden, ein weiterer ha-bezogener Mitgliedsbeitrag in Höhe von 8,00 € erhoben. Allerdings werden die rheinland-pfälzischen Märkte (i.E. Pfalzmarkt, VOG Ingelheim und VOG Weisenheim) diesen Beitrag für die Umsetzung des Qualitätssicherungssystem übernehmen.

Bitte prüfen Sie Ihre Bankverbindung und ihre gemeldete Betriebsgröße (bewirtschaftete Fläche). Änderungen Ihrer Betriebsflächen müssen umgehend der Geschäftsstelle angezeigt werden. Der Mitgliedsbeitrag wird voraussichtlich im Juni 2004 eingezogen. Nicht am Bankeinzug teilnehmende Betriebe müssen den Rechnungsbetrag umgehend auf das Konto der AGIO einzahlen.

Anforderung an Pflanzenschutzmittellager für Teilnehmer am Qualitätssicherungssystem


Im Rahmen des Qualitätssicherungssystems wird die Lagerung von Pflanzenschutz-mitteln nach den in der Regel gesetzlichen Anforderungen zur Lagerung geprüft.

Für die Anerkennung Ihres Betriebes im Rahmen des QS sind folgende Auflagen zu beachten:
· Das Lager muss trocken, kühl aber frostfrei gestaltet sein, eine gute Belüftung muss gewährleistet sein.
· Der Raum oder das Depot muss feuergeschützt abgetrennt sein (z.B. gemauerter Raum mit Stahltür oder zugelassener Pflanzenschutzmittelschrank, s.u.).
· Der Raum darf keinen Bodenabfluss haben (Gully o.ä.).
· Auffangmöglichkeit für mindestens 10 % der gelagerten Pflanzenschutzmittel muss gegeben sein, entweder durch den versiegelten Boden mit einem zugelassenen
Beschichtungsmittel oder durch Auffangwannen bzw. spezieller PSM-Schrank (s.u.). In Wasserschutzgebieten muss die gesamte Lagermenge an Gefahrstoffen
aufgefangen werden können.
· Lebens- bzw. Futtermittel und leicht entzündbare Materialien (Kartonagen, Lacke und Öle, Benzin u.a.) dürfen nicht mit PSM gelagert werden.
· Der Raum darf z.B. nicht als Sozialraum genutzt werden.
· Düngemittel können in dem Raum mit gelagert werden (stehen somit trocken), Ausnahme: Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Düngemittel.
· Das Lager bzw. der Schrank muss als Pflanzenschutzmittellager gekennzeichnet sein (Bitte nutzen Sie nicht den Begriff “Giftraum”, sondern
Pflanzenschutzmittellager; ausgewiesene Schilder können über die Geschäftsstelle der AGIO bezogen werden).
· Das Führen eines Gefahrstoffverzeichnisses ist vorgeschrieben, d.h. alle im Pflanzenschutzmittelschrank befindlichen Pflanzenschutzmittel mit
Gefahrstoffkennzeichnung (siehe Rundschreiben 2/2004) müssen aufgeführt sein. Dieses Verzeichnis finden Sie im Betriebsheft der AGIO, Seite 40. Es reicht aus,
die Mengenangaben nur beim Auffüllen des Pflanzenschutzmittellagers zu aktualisieren (in der Regel ein bis zweimal im Jahr).
· Ein Notfallplan und eine Telefonliste mit Notfallnummern sind in gut sichtbarer und dauerhafter Form anzubringen.





Es gibt folgende Möglichkeiten der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln:
1. Spezieller Pflanzenschutzmittelschrank mit Regalen mit integrierter oder eingeschobener Auffangwanne.
2. In einem beliebigen Schrank oder Regal, der in eine Auffangwanne gestellt ist. Die Größe der Auffangwanne muss wiederum mindestens 10 % der gesamten
Lagermenge auffangen können, in Wasserschutzgebieten 100 %. Die Auffangwanne ist mit einem Prüfsiegel versehen bzw. zugelassen.
3. In einem beliebigen Schrank oder Regal, wobei der Boden mit einem zugelassenen Bodenbelag gegen Säuren, Laugen und organische Lösungsmittel beschichtet
und der Lagerraum ist mit einer Schwelle versehen.

Das Lager bzw. der Schrank muss verschlossen sein, das Lager darf nur durch ausdrücklich befugte, fachkundige Personen betreten werden.

Beachten Sie bitte, dass die aufgeführten Informationen nur bis zu einer Gesamtlagermenge von unter 200 kg als T (giftig) oder T+ (sehr giftig) eingestufte PSM gelten. Wird diese Lagermenge überschritten, sind weitere Punkte zu beachten (u.a. Löschwasserrückhaltevolumen), hier greift die TRGS 514 (Technische Regeln für Gefahrstoffe). Im Obstbau sind allerdings lediglich die Präparate Metasystox (Oxydemeton-methyl) und Benocap (Flusilazol) als giftig (T) eingestuft (siehe auch Gefahrstoffliste im Rundschreiben 2/2004 der AGIO).

Qualitätssicherungssystem: Lagerung von Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltigen Düngemitteln


Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Düngemittel sind in trockenen Räumen zu lagern. Zu beachten sind u.a. die Gefahrstoffverordnung und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe “Ammoniumnitrat” (TRGS 511):
Im Lagerraum für ammoniumnitrathaltige Düngemittel dürfen z.B. nicht gelagert werden:
· Entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Gefahrstoffe (Gase, Flüssig-keiten oder feste Stoffe und Zubereitungen)
· Brennbare Flüssigkeiten
· Schmieröle, Pflanzenöle, Anstrichmittel, Lacke
· Ätzende, giftige oder sehr giftige Gefahrstoffe
· Unverpackte brennbare Stäube oder Granulate (verpackte brennbare Stäube oder Granulate und andere feste brennbare Stoffe dürfen im Raum gelagert werden,
wenn eine ausreichende Trennung (mindestens 2,50 m Abstand oder feuerbeständige Trennwand) gewährleistet ist.
· Materialien, die in ihrer Art und Menge geeignet sind, zur schnellen Entstehung oder Ausbreitung von Bränden beizutragen, wie z.B. Papier, Textilien, Holz, Holzwolle,
Heu, Stroh, Kartonagen u.a.
Eine Zusammenlagerung mit anderen, mit Düngemitteln nicht reagierenden Stoffen wie z.B. Ammoniumsulfat, Harnstoff, K-Dünger, PK-Dünger, kohlensaurer Kalk oder Magnesiumsulfat ist möglich. Alkalisch reagierende Stoffe (wie z.B. Branntkalk Kalkhydrat, Kalkstickstoff oder Zement), Säuren, chloridhaltige Unkrautbekämpfungs-mittel dürfen nur im selben Raum gelagert werden, wenn sie nach einem Abstand von mindestens 2,50 m gelagert werden oder durch die Lagerung anderer, nicht reagierender Stoffe, abgetrennt sind.