Rundschreiben 5/2002

1 Qualitätssicherungssystem (QSS): Pilotprojekt mit der VOG Ingelheim

Die Umsetzung des durch die Bundesfachgruppe Obstbau erarbeiteten Konzeptes zur Qualitätssicherung im Obstbau als Antwort auf die EUREP-GAP Richtlinie und im Vorgriff einer Verschärfung durch das Verbraucherschutzministerium wird bundesweit erstmalig in Rheinland-Pfalz mit den Anlieferern der VOG Ingelheim umgesetzt. 124 AGIO Betriebe mit Ihrer langjährigen Erfahrung im kontrolliert Integrierten Obstanbau werden im Jahr 2002 nach den Vorgaben des QSS kontrolliert. Federführend setzt die AGIO dieses Konzept gemeinsam mit der VOG Ingelheim um. Des Weiteren sind die BOLAP Maikammer und die LUFA Speyer Partner für die durchzuführenden Produktanalysen.
Die Betriebskontrollen wie auch die Entnahme der Fruchtproben werden durch die ACG (Agrar Control GmbH) als akkreditiertes Kontrollorgan durchgeführt. Die ACG als berufständische Organisation wurde durch die AGIO mit der Durchführung der Kontrollen beauftragt. Die AGIO wiederum wurde durch die ACG bevollmächtigt die Organisation der Betriebs- und Produktkontrollen durchzuführen. Durch diese Synergieeffekte können Kosten reduziert werden, so dass für die beteiligten Betriebe keine Mehrkosten entstehen.

Die ersten Ergebnisse der Kontrollen bestätigen alle beteiligten Organisationen in Ihrer positiven Einschätzung des Verantwortungsbewusstseins der IP-Betriebe. Die ersten 50 Betriebskontrollen zeigen eine sehr gute Akzeptanz der Betriebsleiter gegenüber dem QSS auf. Lediglich ein Betrieb musste bisher aus dem IP bzw. QSS ausgeschlossen werden (s.u.).

Die produzierte Ware wird rückstandsanalytisch begleitet. 50% der teilnehmenden Betriebe werden beprobt, d.h. mindestens 62 Produktproben werden durch die LUFA Speyer auf PSM Rückstände untersucht. Das Analyseverfahren (DFG S 19 Analyse) gibt Aufschluss über Rückstände zugelassener Wirkstoffe (Einhaltung der Höchstmengenverordnung), aber auch nicht zugelassene Wirkstoffe werden erfasst. Aus 6 Kulturen (Sauer- und Süßkirschen, Mirabellen, Pflaumen, Äpfel und Birnen) werden Proben entnommen, wobei 30 % der Proben vom Feld, d.h. im Vor-Ernte-Bereich und 70% der Proben direkt beim Vermarkter (VOG Ingelheim) entnommen werden.
Die bisher durchgeführten Rückstandsanalysen in Sauer- und Süßkirschen (je 11 Proben) und Mirabellen (3 Proben im Vor-Ernte Bereich) sind positiv verlaufen. In keiner der Proben konnten bisher Unregelmäßigkeiten aufgedeckt werden, weder Überschreitungen der Höchstmenge noch der Einsatz eines nicht zulässigen Pflanzenschutzmittels:
Ø Fenthion (Lebaycid) konnte in keiner Kirschprobe nachgewiesen werden.
Ø Dimethoat-Rückstände konnten nur in einer von acht Süßkirschproben nachgewiesen werden (0,013 mg/kg FS, Höchstmenge 1mk/kg FS), in allen anderen Proben waren Rückstände von Dimethoat nicht nachweisbar.

Wir hoffen, dass die weiteren Kontrollen ebenfalls positiv verlaufen und bedanken uns im Voraus bei allen teilnehmenden Betrieben für Ihr Engagement und die gute Zusammenarbeit.

2 Qualitätssicherungssystem (QSS): Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

Im Rahmen des Qualitätssicherungssystems wird die Lagerung von Pflanzenschutzmitteln nach den in der Regel gesetzlichen Anforderungen zur Lagerung geprüft.
Wohlwissend, dass die Betriebe in der Regel diese Auflagen noch nicht erfüllt haben, werden die am QSS teilnehmenden Betriebe auf die Einhaltung dieser Vorgaben geprüft. Auftretende Mängel werden bei der Kontrolle dokumentiert, dem Betrieb wird eine Frist zur Erfüllung dieser Auflagen bis zum 31.12.2002 eingeräumt. Ein erneute Prüfung des Lagers erfolgt mit der nächstjährigen Betriebskontrolle.

Für die Anerkennung Ihres Betriebes im Rahmen des QSS sind folgende Auflagen (zusammengestellt durch die Bundefachgruppe Obstbau) zu beachten (vergleichen Sie auch das Rundschreiben 3/2002 der AGIO):
· Das Lager muss trocken, kühl aber frostfrei gestaltet sein
· Der Raum oder das Depot muss feuerbeständig abgetrennt sein (z.B. gemauerter Raum mit Stahltür bzw. separater feuerbeständiger Pflanzenschutzmittelschrank, s.u.)
· Der Raum darf keinen Bodenabfluss haben (Gully o.ä.)
· Auffangmöglichkeit für mindestens 10% der gelagerten flüssigen PSM muss gegeben sein, entweder durch versiegelten Boden oder Auffangwanne bzw. spezieller PSM-Schrank (s.u.). In Wasserschutzgebieten muss die gesamte Lagermenge an flüssigen Gefahrstoffen aufgefangen werden können.
· Lebens- bzw. Futtermittel und leicht entzündbare Materialien (Kartonagen, Lacke und Öle, Benzin u.a.) dürfen nicht mit PSM gelagert werden
· Düngemittel können in dem Raum mit gelagert werden (stehen somit trocken)
· Das Lager bzw. der Schrank muss als PSM-Lager gekennzeichnet sein (Bitte nutzen sie nicht den Begriff “Giftraum”, sondern Pflanzenschutzmittellager; ausgewiesene Schilder können über die Geschäftsstelle der AGIO bezogen werden

Es gibt folgende Möglichkeiten der Lagerung von Pflanzenschutzmitteln:
1. Spezieller Pflanzenschutzmittelschrank mit integrierter oder eingeschobener Auffangwanne. Zulassung nach DIN 12925, Teil 1 muss gegeben sein

2. Beliebiger Schrank bzw. Regal aus Metall,
2.a der in einer Auffangwanne steht. Die Auffangwanne muss mit einem Prüfsiegel versehen bzw. zugelassen sein.
2.b der in einem feuerfestem Raum steht, dessen Boden mit einem zugelassen Bodenbelag gegen Säuren, Laugen und organische Lebensmittel (nach DIN 4102) beschichtet ist. Der Lagerraum ist mit einer Schwelle versehen und dient somit als Auffangraum. Der Anstrich kann vom Betriebsleiter selbst gewissenhaft durchgeführt werden.



Das Lager bzw. der Schrank muss verschlossen sein, das Lager darf nur durch ausdrücklich befugte, fachkundige Personen betreten werden.

Derzeit werden Gespräche geführt, um über die VOG Ingelheim für deren Anlieferer eine Sammelbestellung durchzuführen. Über den Ausgang der Gespräche werden wir Sie umgehend informieren.

Beachten Sie bitte, dass die aufgeführten Informationen nur bis zu einer Gesamtlagermenge von unter 200 kg als T (giftig) oder T+ (sehr giftig) eingestufte PSM gelten. Wird diese Lagermenge überschritten, sind weitere Punkte zu beachten (u.a. Löschwasserrückhaltevolumen, Belüftung u.a.), hier greift die TRGS 514 (technische Regeln für Gefahrstoffe). Im Obstbau sind allerdings lediglich die Präparate ME 605 (Parathion-methyl), Metasystox (Oxydemeton-methyl) und Benocap (Flusilazol) als giftig (T) eingestuft (siehe auch Gefahrstoffliste im Rundschreiben 4/02 der AGIO).

Anwendung von Pflanzenschutzmitteln:
Indikationen und Genehmigungen (§18a PflSchG), Ausnahmegenehmigung

Der Stichtag 30.06.01 hat weitreichende Konsequenzen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und insbesondere auch für die Dokumentation innerhalb des kontrolliert Integrierten Anbaus. Im Rahmen der Kontrollen der AGIO bzw. ACG wird u.a. auch der Einsatz folgender Präparate geprüft:

§ Pirimor Granulat hat nach §18a PflSchG eine Genehmigung für den Einsatz in den Kulturen Zwetschen, Pfirsich und Aprikosen in der nicht rückstandsrelevanten Zeit erhalten, d.h. dieses Präparat wurde für den Einsatz in Zwetschen, Pfirsich und Aprikosen ausschließlich vor der Blüte bzw. nach der Ernte genehmigt. In Kirschen liegt für Pirimor eine “echte” Zulassung nach §15 PflSchG vor, d.h. hier kann Pirimor auch nach der Blüte eingesetzt werden.
§ Round up Ultra hat als einziges Glyphosat-Präparat im Steinobst eine Genehmigung nach §18a PflSchG erhalten. Andere glyphosphathaltigen Präparate (z.B. Round up, Glyper, Glyphogan u.a.) dürfen im Steinobst nicht eingesetzt werden. Im Steinobst stehen uns im Jahr 2002 neben Round up Ultra lediglich Basta, Fusilade Max und MCPA-Präparate zur Verfügung.

Ausnahmegenehmigungen:
Bei extremem Auftreten von Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern dürfen in Ausnahmefällen auch andere als die in der “Pflanzenschutzmittelliste für den kontrolliert Integrierten Obstanbau” aufgeführten Präparate angewendet werden, soweit diese für die betreffende Indikation ausgewiesen sind.
Eine Ausnahmegenehmigung kann durch den zuständigen Pflanzenschutzberater in alleiniger Verantwortung erteilt werden. Der Pflanzenschutzberater kann in Extremsituationen, für deren Schadensregulierung die üblichen Maßnahmen des Integrierten Anbaus nicht ausreichend erscheinen in hoher fachlicher Verantwortung auch solche PSM empfehlen, die nicht in der gültigen IP-Mittelliste aufgeführt sind. Die AGIO erhält in solchen Fällen einen Beleg über die Ausnahmegenehmigung.

Ausnahmegenehmigungen werden derzeit von Ihrem Pflanzenschutzberater u.a. für folgende Kulturen und Indikationen erteilt:

· Einsatz von Dimethoaten zur Bekämpfung des Pflaumenwicklers. Für Betriebe, die über keine weiteren Restmengen von Insegar verfügen bzw. Restmengen von Insegar für die Apfelwicklerbekämpfung vorbehalten
· In Fällen, wo Minderwirkungen von Kiron / Masai zur Spinnmilbenbekämpfung aufgetreten sind, kann in Ausnahme das Präparat Mitac verwendet werden.

Der Einsatz dieser Präparate ist auf das Mindestmass zu reduzieren, da insbesondere Mitac die Raubmilbenpopulation massiv beeinträchtigt und daher nicht einer nützlingsschonenden Spritzfolge entspricht.
Nach einer Behandlung mit einem der beiden genannten Präparate empfehlen wir die Wiederbesiedelung durch Raubmilben in den behandelten Anlagen zu fördern. Hierzu können pro Baum 2-3 mit Raubmilben besetzte Triebe aus einer nicht mit Spinnmilben befallenen Obstanlage eingebracht werden. Auch Triebe von Weinreben können für diese Maßnahme verwendet werden.

Kontrollen 2002: Ausschlüsse

Die Anerkennung als kontrolliert Integriert wirtschaftender Betrieb konnte bisher für zwei Betriebe aus folgendem Grund nicht erteilt werden:
§ N-Düngung ohne vorherige Nmin-Analysen nach der Blüte. (Ist eine N-Düngung nach dem 01. April zum Zeitpunkt der Blüte geplant, so ist die Nmin-Analyse vorher durchzuführen und das Ergebnis ist bei der Düngung - unter Einhaltung der Obergrenzen - zu berücksichtigen. Eine frühe N-Düngung im Februar bis zum 31.03. des Jahres kann ohne vorherige Nmin-Analyse durchgeführt werden, die Nmin-Analysen müssen dann allerdings nachträglich durchgeführt werden).
Ehrenurkunden für 10-jährige Mitgliedschaft

Mit der Ehrenurkunde der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz werden im Jahr 2002 19 Betriebe für Ihre 10jährige Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Integrierter Obstanbau Rheinland-Pfalz e.V. ausgezeichnet. In Anerkennung für die langjährige umweltschonende kontrolliert Integrierte Produktionsweise wird den Betrieben, die seit dem Jahr 1992 Mitglied der AGIO sind, diese Ehrenurkunde verliehen.
Seit der Jubiläumsveranstaltung der AGIO im Jahre 2000 (10 Jahre umweltschonender Obstanbau in Rheinland-Pfalz, mit dem Symposium “Zukunft, Chancen und Perspektiven für den kontrolliert Integrierten Obstanbau”) wurden insgesamt 229 Betriebe mit dieser Ehrenurkunde ausgezeichnet.

Veranstaltungen Herbst 2002

Auch in diesem Jahr wird die AGIO wieder auf verschiedenen Messen, Festen und Bauernmärkten in den einzelnen Regionen des Landes präsent sein und die Verbraucher über die Grundsätze und Inhalte des kontrolliert Integrierten Obstanbaus in Rheinland-Pfalz informieren.
Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass der Informations- und Probierstand der AGIO regen Zulauf hatte und von einem sehr interessierten Publikum besucht wurde. Nach diesen positiven Erfahrungen der Vergangenheit hat die AGIO sich entschieden, im Herbst 2002 an einer Reihe von Veranstaltungen teilzunehmen:

v 11. September: an diesem Tag findet ein bundesweiter Verbraucherschutztag an der VOG -Ingelheim statt, zu dem zahlreiche Vertreter der Medien und der Verbraucherverbände eingeladen sind. Die AGIO wird über das Thema “Umweltschonende Leistung des Obstbaus durch das Qualitätssicherungssystem am Beispiel Rheinland-Pfalz” referieren.
v 14. und 15. September: Bauernmarkt in Speyer, initiiert durch die SLFA Neustadt und organisiert von der “Arbeitsgruppe Bauernmarkt Speyer”
v 22. September: An diesem Tag findet an der SLVA-Oppenheim ein Verbrauchertag unter dem Motto “Verbraucherinformation und Produktsicherheit am Beispiel von Obst und Gemüse” statt. Durch die AGIO wurde die Präsentation zweier direktvermarktender Obstbaubetriebe organisiert, Information und Verköstigung werden durch die AGIO vorgenommen. Einen weiteren Informationsbeitrag zum Thema “Produktsicherheit” leistet die VOG - Ingelheim, die sich (in Zusammenarbeit mit der AGIO) mit einem Infostand zum Thema QSS im Obstbau präsentiert.
v 11. bis 13. Oktober: Gesundheits- und Verbrauchermesse “Schön-gesund-fit” in Mainz. Bereits zum dritten Mal informieren wir mehr als 5000 Besucher über den umweltschonenden Obstanbau. Die AGIO wird in diesem Jahr durch den Fachbereich Hauswirtschaft der SLVA Oppenheim unterstützt. Der Fachbereich Hauswirtschaft wird begleitend mehrere Vortragstermine zum Thema “Gesundheitswert von Obst” anbieten.
v 02. und 03. November: Verbrauchertage in Alzey.

Anmeldungen FUL 2000

Betriebe, deren FUL (alt) Vertrag im Jahr 2002 ausläuft und die bei der Kreisverwaltung einen Anschlussvertrag für das FUL 2000 Programm abgeschlossen haben, müssen diesbezüglich Ihre Teilnahme bei der AGIO Geschäftsstelle angeben.

Im Jahr 2003 laufen die 10-Jahres-Verträge für das alte FUL-Programm aus (Förderzeitraum bis 30.09.2003). Ein Anschlussvertrag für das FUL 2000 können diese Betriebe voraussichtlich im Juni / Juli 2003 stellen.

Herbstzeit - Erntezeit - Verkaufszeit: Stellwand und Werbematerial

Die Stellwand der AGIO kann für Ihre Veranstaltungen gegen eine Leihgebühr von 30.-€ ausgeliehen werden. Da die AGIO in Besitz von zwei identischen Stellwänden ist, können somit mehr Betriebe diese informative Werbewand beispielsweise für Hoffeste u.a. verwenden. Termine im Herbst 2002 (auch im September und Oktober) sind noch frei. Ihre Anfragen nehmen wir gerne entgegen.

Für unser umfangreiches Angebot an Werbemitteln nutzen Sie bitte das folgende Bestellformular. Die Versendung der Materialien erfolgt unfrei über den Postweg, Abholung bzw. anderweitige Übergabe nach telefonischer Absprache möglich, bitte die Geschäftsstelle kontaktieren.

AGIO Werbematerial für Direktvermarktung 2002.pdf

Ansprechzeiten der Geschäftsstelle

Die Geschäftsstelle der AGIO ist vom 09.08.2002 bis einschließlich 19.08.02 wegen Urlaub nicht besetzt. Sie erreichen uns ab Dienstag, dem 20.08.02 in altbewährter Form. Die Geschäftsstelle der AGIO ist auch außerhalb der Geschäftszeichen (Di. und Fr. von 9 - 12 Uhr) zu erreichen. Herr Griebel ist auch mobil unter folgender Telefonnummer ansprechbar: 0173 / 3163968