Rundschreiben 2/2004



Qualitätssicherungssystem


Kooperation von QS und EurepGAP:
Der Druck international operierender Handelsunternehmen auf die Produktion nimmt stetig zu. Einige Handelsketten verlangen für die Saison einen Nachweis, dass die verfügbare Ware nach den Vorgaben eines Qualitätssicherungssystems produziert wird. Es ist allerdings derzeitig noch keine einheitliche Linie zu erkennen, welches System von den Lebensmittelkonzernen favorisiert wird. Zum einem wird die Erfüllung der EurepGAP-Kriterien von einigen Handelsketten verlangt, andererseits wird auch die Umsetzung des QS-Systems für Obst, Gemüse und Speisekartoffeln gefordert.
Daher hat sich die QS-GmbH bereits am 05. Februar 2004 auf einer gemeinsamen Presseerklärung von EurepGAP und QS anläßlich der Fruit logistica in Berlin zu der gegenseitigen Anerkennung dieser beiden System geäußert. Ziel der QS-GmbH ist es, eine gegenseitige Anerkennung dieser beiden Systeme zu erreichen.
Aus Sicht der Erzeuger ist es absolut notwendig, nicht mit mehreren unterschiedlichen Standards zu arbeiten und mehrfache Auditierungskosten zu vermeiden. Daher haben sich QS und EurepGAP verständigt, eine Harmonisierung der Anforderungen zu erreichen. Bisher wurde in diesen Gesprächen erreicht, dass es für die Betriebe, die sowohl QS wie auch EurepGAP erfüllen müssen, mit einer Kontrolle die Möglichkeit besteht beide Zertifikate zu erhalten. Dabei werden die Betriebe anhand der Checkliste für das QS und anhand einer Zusatzcheckliste für EurepGAP kontrolliert. Anhand dieses Kombi-Audits können zusätzliche Kontrollkosten minimiert werden. Allerdings beinhaltet dieses Kombi-Audit alle Anforderungen von EurepGAP und QS, d.h. alle Kriterien und Anforderungen von EurepGAP und QS müssen von den betreffenden Betrieben erfüllt werden.
Parallel dazu hat die QS-GmbH einen Antrag auf Benchmarking (Systemvergleich) bei EurepGAP gestellt, um durch eine formelle Anerkennung des Systems bei EurepGAP die bisher getroffenen Vereinbarungen weiter zu vereinfachen. Nach erfolgreichem Abschluss des Benchmarkingsverfahren wird jeder QS-Betrieb allein auf Basis einer Checkliste eine EurepGAP und QS Anerkennung erhalten können. An der technischen Umsetzung wird derzeit gearbeitet.
Richtlinie und Prüfsystematik
Die Richtlinie der QS-GmbH für die Umsetzung im Bereich Obst und Gemüse wurde am 10.12.2003 offiziell verabschiedet. Sie sieht nun folgende Anforderungen an die Produktion vor, die über das Audit geprüft werden:

1. Pflanzenschutz
1.1 Schlagbezogene Aufzeichnungen aller durchgeführten PSM-Maßnahmen
1.2 Einsatz für die jeweilige Kultur zugelassener bzw. genehmigter PSM
1.3 Einhaltung der Wartezeiten bzw. Höchstmengenverordnung
1.4 Gültige Prüfplakette auf dem Sprühgerät
1.5 Dosiereinrichtung und Schutzkleidung vorhanden
1.6 Ordnungsgemäße Lagerung der PSM
1.7 Ordnungsgemäße Entsorgung der PSM-Verpackungen
1.8 Einhaltung der Maßnahmen zur Optimierung des Pflanzen- und Bodenschutzes sowie der Bewässerung
1.9 PS-Sachkundenachweis für alle PSM-Anwender
1.10 Nachweis einer aktuellen Pflanzenschutzmittelliste
1.11 Dokumentation der Sterilisation von Substraten
2. Düngung
2.1 Schlagbezogene Aufzeichnungen aller durchgeführten Grunddüngemaßnahmen
2.2 Grundbodenuntersuchung auf pH-Wert, Phophat, Kali, Magnesium
2.3 Schlagbezogene bzw. bzw. auf die Bewirtschaftungseinheit bezogene Aufzeichnungen der bedarfsgerechten Stickstoffdüngung
2.4 Stickstoffanalysen (Nmin) je Schlag oder Bewirtschaftungseinheit
2.5 Erstellung der jährlichen Nährstoffbilanz
2.6 Kein Einsatz von Klärschlämmen
2.7 Ordnungsgemäße Lagerung der Düngemittel
3. Hygiene
3.1 Betriebliches Hygienemanagement wird durchgeführt
3.2 Abfallmanagement und Recyclingsystem wird umgesetzt
3.3 Nachweis Hygieneschulungen der Mitarbeiter
3.4 Einhaltung der Anforderungen an das Nacherntewaschwasser
3.5 Einhaltung der Anforderungen an das Bewässerungswasser
4. Betriebliche Zukäufe und Lagerung
4.1 Dokumentation Zukauf von Waren und Dienstleistungen
4.2 Dokumentation der Temperaturführung bei Lagerung
5. Fortbildung
5.1 Teilnahme an 3 Fortbildungsveranstaltungen / Beratungen
5.2 Bezug mindestens einer Fachzeitschrift
5.3 Bezug eines aktuellen Pflanzenschutzservice und/oder Spezialberatung
6. Rückstandskontrollen
6.1 Rückstandsproben von Feld und/oder Ernteproben
7. Eigenkontrolle
7.1 Dokumentation der durchgeführten Eigenkontrolle
7.2 Dokumentation der eingeleiteten Maßnahmen
7.3 Umsetzung der eingeleiteten Maßnahmen

Grundlegend erfüllt das Betriebsheft der AGIO im Wesentlichen die Anforderungen des QS-Systems. Weitere Unterlagen die benötigt werden, erhalten die betreffenden Betriebe nach Anmeldung zum QS-System von der AGIO.
Die aufgeführten Kriterien werden nicht alle nur mit ja oder nein beantwortet, sondern die Erfüllung der geforderten Kriterien wird eingestuft in A: kein Mangel (=100 Punkte), B: leichter Mangel (=75 Punkte), C: noch abstellbarer Mangel (=50 Punkte) und D: schwerer Mangel (=0 Punkte). Daneben sind einige Kriterien als k.o-Kriterien definiert, d.h. eine Nichterfüllung dieser Kriterien führt dazu, dass der Betrieb nicht für das QS zugelassen wird. In Abhängigkeit von dem Prüfergebnis wird der Betrieb in sogenannte QS-Standards eingestuft: Über den Durchschnitt der erreichten Punktzahl erhält der Betrieb nach der Prüfkennziffer (PKZ) 100-90% der Kriterien erfüllt den QS Standard I, bei PKZ 89-80% den QS Standard II, bei PKZ 79-70% den QS Standard III und bei weniger als 70% erreichter Punktezahl keine Zulassung als QS Betrieb. Der Betrieb erhält einen Mängelbericht über die neutrale Kontrolle und auch Hilfestellung bei der Abstellung von Mängeln, d.h. festgestellte Mängel können innerhalb einer vorgegebenen Frist beseitigt werden, um die volle QS-Anerkennung zu erhalten.
In Abhängigkeit von dem erreichten QS Standard wird die Kontrolldichte des betreffenden Betriebes festgelegt: bei Standard I erfolgt die nächste Kontrolle innerhalb von 3 Jahren, bei Standard II innerhalb von 2 Jahren und bei Standard I hat das nächste Audit innerhalb eines Jahres zu erfolgen. Dies bedeutet auch, dass die Kosten für die Kontrollen dadurch reduziert werden können, indem der Betrieb möglichst den QS-Standard I erhält und dementsprechend mit der nachfolgenden Überprüfung erst nach maximal 3 Jahren zu rechnen hat.

Anmeldung und Umsetzung:


Die Anmeldung für die Teilnahme am Qualitätssicherungssystem erfolgt über einen Bündeler. Dieser Bündeler erfasst die Betriebsdaten und ist für die Kommunikation mit der QS-GmbH verantwortlich. Des Weiteren schreibt der Bündeler die Audits aus und beauftragt dann das Prüfinstitut mit den erforderlichen Kontrollen.
Die Anmeldung eines Betriebes erfolgt für die Anbaubereiche Obst, Gemüse oder Speisekartoffeln. Im Falle einer Anmeldung für den Bereich Obst müssen alle Obstkulturen in das System überführt werden, d.h. eine Trennung zwischen Baumobst und Beerenobst ist nicht möglich. Dies bedeutet, dass auch für die Beerenobstkulturen eine eindeutige Dokumentation nach den QS-Vorgaben erfolgen muss. Betriebe, die auch für die Beerenobstkulturen eine Dokumentationshilfe benötigen, können sich mit der AGIO in Verbindung setzten, wir stellen Ihnen eine Dokumentationshilfe in Form eines Betriebsheftes für den Beerenobstanbau zur Verfügung.



Bündeler:
Die Bündelerfunktion für die rheinland-pfälzischen Betriebe, die an dem Qualitätssicherungssystem teilnehmen sollen, wird von der QPNW übernommen. Dies betrifft alle Betriebe, unabhängig von den Kulturen die angebaut werden, d.h sowohl Gemüsebaubetriebe wie auch Obstbaubetriebe und auch Kartoffelproduzenten werden zentral über die QPNW erfasst. QPNW steht für Qualitäts- und Produktionssicherung Nord West. Die QPNW als Bündeler im QS-System ist eine Gesellschaft, die von ca. 30 Organisationen aus der Landwirtschaft getragen wird. Sie ist der größte Bündeler derzeit im QS-System.
Die Betriebe, die am Qualitätssicherungssystem teilnehmen werden, brauchen allerdings nicht in direkten Kontakt mit der QPNW zu treten, sondern hier übernimmt die AGIO die Systemberaterfunktion für den Obstbau – analog dazu der Landwirtschaftliche Beratungs- und Kontrollring (LBK) für den Gemüsebau- und steht damit als direkter Ansprechpartner den Betrieben zur Verfügung. Die Beratung der Betriebe ist damit weiterhin über die AGIO gewährleistet.

Ziel dieser Zusammenarbeit mit der QPNW ist es, Betriebe mit unterschiedlichen Produktionszweigen (Obst, Gemüse, Kartoffeln) über einen Bündeler zentral zu erfassen, um eine Doppelerfassung und -kontrollen bei mehreren Anbaubereichen einzelner Betriebe zu vermeiden. Damit kann gewährleistet werden, dass die Kosten für die Teilnahme am System nur durch einen Bündeler anfallen und auch nur eine Kontrolle in den Betrieben durchgeführt wird.

Änderung von Kontonummer und BLZ


Beachten Sie bitte, dass sich die Bankverbindung der AGIO geändert hat. Der gesamte Zahlungsverkehr wird über folgende Bankverbindung getätigt:
Mainzer Volksbank EG
BLZ 551 900 00
Kto.-Nr. 623781010

Bitte teilen Sie uns auch Ihre geänderte Bankverbindung mit. !!
Aufgrund der Fusionen vieler Geldinstitute haben sich in der Vergangenheit viele Bankverbindungen geändert, im Falle einer Einzugsermächtigung des Mitgliedsbeitrages muss die Bankverbindung stimmen, da sonst nicht unerhebliche Stornogebühren zu bezahlen sind. Ihre gemeldete Bankverbindung können Sie jederzeit bei der AGIO telefonisch erfragen.

Rahmenvertrag Spritzentüv verlängert


Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd und Rheinland-Nassau hat die Verlängerung des seit dem Jahr 2002 bestehenden Rahmenvertrages “Kontrolle Pflanzenschutzgeräte” mit der Raiffeisenzentrale Rhein-Main e. G. (RWZ) für Mitglieder des BWV vereinbart. Trotz einer Erhöhung gegenüber der ersten Vereinbarung sind die Preise im bundesweiten Vergleich immer noch günstig. Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die neuen Gebührensätze:

Arbeitsbreite
bis 12,5 m
bis 18 m
bis 21 m
über 21 m
Prüfgebühr Feldspritzen
65 Euro
zzgl. MwSt.
72 Euro
zzgl. MwSt.
78 Euro
zzgl. MwSt.
85 Euro
zzgl. MwSt.
Preis für Spritz- u. Sprühgeräte mit 1 Düsenbogen, Herbizid- u. Rübenspritzgeräte
70 Euro zzgl. MwSt.
Preis für Spritz- und Sprühgeräte mit 2 Düsenbogen
80 Euro zzgl. MwSt.
In diesen Preisen beinhaltet ist neben der Bereitstellung des Kontrollstandes am vereinbarten Standort auch der Arbeitslohn der Kontrolle. Darüber hinaus ist die Querverteilungsmessung für bis zu drei weitere Düsensätze und alle eventuell notwendigen Nachprüfungen in der Prüfgebühr enthalten. Reparaturen werden separat abgerechnet.

Voraussetzung für die Teilnahme am Rahmenvertrag ist, dass das zu prüfende Gerät keine Pflanzenschutzmittel mehr enthält, innen und außen gereinigt ist und mit der zur Prüfung erforderlichen Menge Wasser gefüllt ist. Darüber hinaus müssen Pumpen, Behälter, Armaturen, das Leitungssystem und der Filter dicht sein und die Saug-, Druck- und Düsenfilter und Düsen müssen gereinigt sein und die Düsen dürfen nicht nachtropfen. Des Weiteren muss dem Prüfer die eine ausgefüllte Checkliste übergeben werden.

Gefahrstoffverzeichnis


Einige Pflanzenschutzmittel sind Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Nach der Gefahrstoffverordnung sind diese Gefahrstoffe in einem Verzeichnis zu führen. Dieses Verzeichnis ist für Sie im Betriebsheft, Seite 40, vorbereitet. Die Deklarierung der verwendeten Pflanzenschutzmittel können Sie anhand der folgenden Tabelle entnehmen. Das Vorliegen des Gefahrstoffverzeichnisses wird bei einer Teilnahme am Qualitätssicherungssystem geprüft werden.
Folgende Gefahrensymbole finden dabei Verwendung.



Einstufung von Pflanzenschutzmitteln: Bienengefährlichkeit (B1-B4) und
Gefahrstoffkennzeichnung (Xi, Xn, T, T+; F, N)

PräparatEinstufungWirkstoff(e)PräparatEinstufungWirkstoff(e)
Adimethoat 40 ECB1XnDimethoatKumulus WGB4-Schwefel
Adimitrol WG NeuB4XnDiuronMalvinB4XnCaptan
AppealB3XnCyfluthrinMadex 3B4-Apfelwickler-GV
Antracol WGB4-ProbinebMasaiB4XnTebufenpyrad
Aventis B4XnPhenmediphamMiculaB4-Rapsöl
Bactospeine XLB4XiBacillus thuringiensisMerpan 80 WDGB4XnCaptan
BastaB4XnGlufosinatMetasystox RB1TOxydemeton-methyl
BardosB4XnDifenoconazolMimicB4-Tebufenozid
Bayleton-Rinden-wundverschlußB3XiTriadimefonMitacB4XnAmitraz
Baycor SpritzpulverB4-BitertanolNeemAzal-T/SB4-Azadirachtin
BenocapB4TFlusilazolNetzschwefel WGB4-Schwefel
Bioblatt MehltaumittelB4XiLecithinNeudosan BlattlausfreiB4-Kali-Seife
Brennessel-GranulatB3-MCPA + Mecropop PNeudosan NeuB4-Kali-Seife
CalypsoB4XnThiaclopridNufosateB4XiGlyphosat
Capex 2B4-GranulosevirusOmnexB4-Penconazol
CardinalB4XiGlyphosatOrtivaB4NAzoxystrobin
Cercobin FLB4XnThiophanat-methylPirimor-Granulat B4XnPirimicarb
Checkmate CMB4-CodlemonePlantomycin-Streptomycin
ClinicB4XiGlyphosatPolyram WGB4XiMetiram
Chlorphazinon FeldmausköderB3-ChlorphazinonPugarolB4-Glyphosat
ChorusB4CyprodinilPyrethB4-Pyrethrine
Confidor WG 70B1XnImidaclopridRAK 3 + 4B4-Codlemone