Rundschreiben 6/2002

Umsetzung des Qualitätssicherungssystem in 2002
Produktsicherheit und Absatzsicherung

Das Qualitätssicherungssystem für Obst der Bundesfachgruppe Obstbau wurde im Jahr 2002 erfolgreich mit den Anlieferern der VOG Ingelheim umgesetzt.
Basis für die Umsetzung waren die Betriebe, die langjährig kontrolliert Integrierten Obstanbau betreiben und Ihre Ware über die VOG Ingelheim vermarkten. Zahlenmäßig wurden 122 Betriebe durch die VOG aufgefordert sich an dem neuen System zu beteiligen.
Von diesen 122 Betrieben beteiligten sich auf eigenen Wunsch 15 Betriebe nicht: zweierlei Gründe sind dafür ausschlaggebend. Zum einen beteiligten sich einige Betriebe nicht, da der Betrieb in absehbarer Zeit mit Erreichen der Alterssgrenze nicht weiter bewirtschaftet wird, bzw. die Betriebsnachfolge nicht geregelt ist. Zum Anderen verweigerten einige Betriebe die Teilnahme am QSS, da sehr viel Misstrauen gegenüber dem neuen System bestand und der Nutzen dieses Systems nicht erkannt wurde.

Von den effektiv am QSS teilnehmenden 107 Betrieben wurden 104 Betriebe anerkannt. 2 Betriebe versäumten es trotz einer Stickstoffdüngung die erforderlichen N-min-Analysen durchzuführen und mussten folglich vom Gütezeichen der kontrolliert Integrierten Produktion ausgeschlossen werden (s. auch Bodenuntersuchungen). Dadurch konnte diesen Betrieben auch die Anerkennung nach dem Qualitätssicherungssystem nicht erteilt werden. Einem weiteren Teilnehmer des Qualitätssicherungssystems konnte die Anerkennung nicht erteilt werden, da er keinen Sachkundenachweis vorlegen konnte.
Erfreulich ist die Tatsache, dass im ersten Probejahr bereits 97% der Betriebe anerkannt werden konnten. Dies bestätigt die Vorgabe, dass jeder Betrieb der guten Willens ist, erfolgreich am QSS teilnehmen kann und dass das System in sich praktikabel ist.

Ergebnisse der Rückstandsanalysen:
Nach den Vorgaben des Qualitätssicherungssystems müssen 50% der teilnehmenden Betriebe durch eine Produktanalyse begleitet werden. Um die wichtigsten Kulturen abzudecken und auch Aussagen zu der Vermarktungsfähigkeit der Ware treffen zu können, sollte die Aufteilung der 55 Fruchtproben zu 30% vom Feld als Vor-Ernte Probe und zu 70% direkt beim Vermarkter vorgenommen werden.
Zur Beprobung wurden die folgenden 6 Kulturen ausgewählt: Süß- und Sauerkirsche, Mirabelle, Zwetsche, Apfel und Birne.
Analysiert wurden die Proben durch die LUFA Speyer nach der DFG S19 Multimethode, nach dieser Methode wurde auf Rückstände zugelassener und nicht zugelassener Wirkstoffe untersucht. Der Untersuchungsbericht konnte bereits nach 3 Tagen vorgelegt werden.

In der unten aufgeführten Tabelle sind die Ergebnisse zusammengefasst. In keiner der untersuchten Proben wurden Rückstände über der Höchstmenge festgestellt, nicht zugelassene Wirkstoffe konnten in keiner der untersuchten Proben nachgewiesen werden.

Kultur
(Anzahl der Wirkstoffe)
Anzahl der Proben
Rückstandswerte gemessen (Höchstmenge), mg/kg FS
n.n. = nicht nachweisbar
Vor-ernte
Nach-ernteSumme VorenteNachernte
Süßkirsche (12)
1
89 n.n.Pirimicarb 0,041 (1)
Pirimicarb 0,007(1)
Dimethoat 0,013 (1)
Sauerkirsche (15)
3
58n.n.n.n.
Mirabelle (8)
3
58n.n.n.n.
Zwetsche (11)
4
812n.n.n.n.
Apfel (19)
6
6 12 Fenoxycarb 0,24 (0,5)
Trifloxystrobin 0,08 (0,5)n.n.
Birne (18)
0
66n.n.n.n.

Die Logistik der Probenentnahme zeigte, dass es wesentlich einfacher ist, direkt beim Betrieb ein Probe zu ziehen, da auf jedem Fall Ware der entsprechenden Kultur vorhanden ist. Bei der Entnahme am Markt muss im Vorfeld geklärt werden, ob der entsprechende Betrieb zu dem genannten Tag Ware der bestimmten Kultur abliefert.
Diese Erfahrungen aus dem laufenden Jahr sind notwendig um für das folgende Jahr eine Vereinfachung der Probenentnahme zu gewährleisten.

QSS – wie geht es weiter?
Die erste QS-Ware aus dem Bereich Fleisch wird derzeit vermarktet. Der Handelsriese Wal-Mart ist als erster auf dem deutschen Markt tätiger Händler in die Vermarktung von QS-Ware eingestiegen, Metro und Tengelmann haben Absichtserklärung abgegeben zum November des Jahres sich dem System ebenfalls anzuschließen. Auch die Discounter (ALDI und LIDL) wollen in die QS-Vermarktung von Fleisch einsteigen.

Das Qualitätssicherungssystem ist ein kettenübergreifendes System. Derzeit werden für den Bereich Obst und Gemüse für die 2. Stufe (Vermarkter) und 3. Stufe (LEH) die Lastenhefte erarbeitet. Die wesentliche Aufgabe der QS-GmbH wird nun darin liegen die Produktionsstufen miteinander zu verbinden. Die Einbeziehung des Obst- und Gemüsebaus in das QS-System wird im kommenden Jahr erwartet.
Qualitätssicherungssystem: Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

Mit einer Übergangsregelung bis zum Ende des Jahres 2002 (mit erneuter Überprüfung durch die Kontrollen im Jahre 2003) wurden die Umgestaltung des PSM-Lagers versehen. Alle Mitgliedsbetriebe aus Rheinland-Pfalz wurden im Rahmen der Vor-Ort-Kontrollen auf die Anforderungen und die zukünftige Umgestaltung des Lagers informiert.
Für die Anlieferer der VOG Ingelheim läuft derzeit eine Sammelbestellung über die RWZ Nieder-Olm für den Erwerb von Auffangwannen unterschiedlicher Größen und für einen PSM-Schrank. Nutzen Sie das Angebot der VOG Ingelheim!
Hierzu weitere Informationen (siehe auch R5/2002).
Da es sich bei vielen PSM auch um Gefahrstoffe, brennbare Flüssigkeiten und wassergefährdende Stoffe handelt, unterliegt die Lagerung zahlreichen Einzelvorschriften, bspw. Gefahrstoffverordnung, Wasserhaushaltsgesetz u.a.

Die Richtlinien des Qualitätssicherungssystem fordern :
Ø Eine feuerbeständige Abtrennung der Räume (z.B. gemauerter Raum mit Stahltür) oder ein feuerbeständiger PSM-Schrank (nach DIN 12925). Wird z.B. der Umweltschrank der RWZ verwendet, so ist dieser in einem feuerbeständigem Raum aufzustellen.
Ø Generell ist ein Auffangvolumen für mindestens 10% der gelagerten flüssigen PSM nachzuweisen. Entweder über spezielle PSM-Schränke mit integrierten Auffangwannen oder dadurch, dass in einem feuerfesten Raum der Boden durch Versiegelung und erstellen einer Bodenschwelle als Auffangraum verwendet werden kann. Der Lagerraum darf keinen Bodenabfluss (Gully o.ä.) besitzen.
Ø Das Beschichtungsmittel muss zugelassen sein gegen Säuren, Laugen und organische Lösungsmittel. Das QSS schreibt nicht vor, dass diese Beschichtung von einem anerkannten Fachbetrieb durchgeführt werden muss.
Ø Werden Auffangwannen verwendet, so müssen diese ein Prüfzeichen besitzen bzw. für die Lagerung wassergefährdender Stoffe zugelassen sein. Eigenständig gebaute Wannen können aufgrund fehlender Zulassung für die Lagerung nicht verwendet werden.
Ø Das Auffangvolumen muss für 10% der gelagerten flüssigen PSM ausreichend sein, für Lagerung von PSM in Wasserschutzgebieten muss das Auffangvolumen 100% der gelagerten flüssigen PSM erfüllen.
Ø PSM dürfen nicht mit brennbaren Materialien (Öle, Kraftstoffe, Kartonagen u.a.) zusammen gelagert werden.
Ø Keine gemeinsame Lagerung von Pflanzenschutzmitteln mit Lebens- oder Futtermitteln.
Bodenuntersuchungen

Zum jetzigen Zeitpunkt können Bodenuntersuchungen auf Hauptnährstoffe durchgeführt werden. Dazu beachten Sie bitte, dass Bodenuntersuchungen vor der Erstellung einer Neuanlage vorgeschrieben sind. Generell sind die Bodenuntersuchungen alle 4 Jahre durchzuführen, der Probenumfang ist abhängig von der bewirtschafteten Gesamtfläche und der Anzahl an Einzelparzellen: mindestens 10% der Teilschläge sind zu beproben, maximal dürfen Flächen bis zu 5 ha zusammengefasst werden und über eine Probe abgedeckt werden. Beispielsweise muss ein Betrieb, der 8 ha mit 27 Einzelflächen bewirtschaftet mindestens 3 Analysenergebnisse vorlegen können (10% der Einzelflächen = 2,7 = 3 Proben).
Bodenuntersuchungen auf Hauptnährstoffe sind im Rhythmus alle 4 Jahre zu wiederholen.
Neben der Untersuchung auf den pH-Wert, Phosphor, Kali und Magnesium muss auch der Bor-Gehalt analysiert werden.
Düngeverordnung: Hoftorbilanz

Nach Abschluss der diesjährigen Ernte können über die gesamte Erntemenge die Entzüge von Nährstoffen berechnet werden. Zu dieser Berechnung sind sie nach der Düngeverordnung verpflichtet, sofern
Ø sie durchschnittlich mehr als 40 kg N/ha im laufenden Jahr aus N-Düngemitteln eingesetzt haben oder
Ø sie durchschnittlich mehr als 80 kg N/ha im laufenden Jahr mit Wirtschaftsdüngern eingesetzt haben oder
Ø betriebsfremde Abfallstoffe zur Düngung verwendet wurden.

Betriebe, die im laufenden Jahr keine Düngung mit Stickstoff vorgenommen haben, sind von der Erstellung der Hoftorbilanz freigestellt.
Für die Erstellung der Hoftorbilanz ist im Betriebsheft der AGIO (Kapitel 9.1, Seite 39) ein entsprechendes Formular abgelegt.
Das Vorliegen der Hoftorbilanz wird im Rahmen des Qualitätssicherungssystems, des weiteren über die förderrechtlichen Kontrollen der ADD und die fachrechtlichen Kontrollen der LPP abgeprüft.
2. Lagerung von PSM

Präparate, deren Zulassung entzogen wurde bzw. gleichzeitig mit einem Anwendungsverbot versehen wurden, dürfen nicht mehr im Betrieb gelagert werden. Nutzen sie für die Entsorgung dieser Präparate umgehend die Sondermüllentsorgung ihres Abfallwirtschaftsbetriebes.

Die Betriebe, bei denen im Rahmen der Kontrollen 2002 die Lagerung von Präparaten mit Anwendungsverbot (Apollo, Lebaycid, Unden, Ordoval. E605 u.a.) festgestellt wurde, müssen diese Präparate umgehend entsorgen.
Achtung: auch nach den Richtlinien des alten FUL Programms dürfen keine Präparate mit Anwendungsverbot gelagert werden, für Präparate deren Zulassung kurzfristig entzogen wurde, gilt ab dem Jahr 2002 ebenfalls die Regelung, diese Präparate “zeitnah” zu entsorgen.

Zum 25.03.03 erfolgt aufgrund fehlender Notifizierung durch die EU ein Anwendungsverbot für folgende Wirkstoffe bzw. Präparate:

WirkstoffPräparat
AzaconazolLacbalsam plus F, Nectec Paste, Spisin Top Wundverschluss, Tervanol 3F
DichlofluanidEuparen, Euparen WG
Parathion-methylME605

Restbestände dieser Präparate sollten bis zum 25.03.03 aufgebraucht werden, danach müssen diese Präparate ebenfalls als Sondermüll entsorgt werden.
Anmeldung FUL 2000
Änderung von Betriebsdaten

Es besteht die Pflicht, Änderungen bezüglich der Flächen Ihres Betriebes der Geschäftsstelle der AGIO mitzuteilen. Sollten Sie Flächen neu bewirtschaften oder verpachtet haben, so aktualisieren Sie bitte Ihre Flächenmeldung.
Betriebe, die sich im Jahr 2002 für des FUL 2000 Programm angemeldet haben geben bitte eine entsprechende Mitteilung an die AGIO.

Die Auflagen des FUL 2000 Programms müssen bis spätestens 4 Monate nach Beginn des Verpflichtungszeitraumes (1. Oktober) durchgeführt worden sein, d.h. bis zum 01.02.03 müssen die Nistkästen, Sitzkrücken, Insektennisthölzer und Steinhaufen in der erforderlichen Anzahl erstellt sein.

Der Förderzeitraum der 10-Jahres Verträge des alten FUL-Programms endet zum 30.09.2003. Um nach dem Förderzeitraum reibungslos in das FUL 2000 Programm überzugehen, ist eine Antragstellung bei der zuständigen Kreisverwaltung im (Früh-)Sommer des Jahres 2003 notwendig. Über den genauen Termin werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Betriebsheftabgabe

Die Betriebe, die im laufenden Jahr nicht durch eine Vor-Ort-Kontrolle überprüft wurden, müssen ihr Betriebsheft mit allen erforderlichen Unterlagen (für Teilnehmer am QSS auch die QSS Unterlagen – Hygiene- und Wareneingangscheckliste, Kopie des Sachkundenachweises) bis zum 15.12.2002 an die Geschäftsstelle der AGIO schicken.

Tagebuch Integrierter Obstanbau “TAGIO”

Die AGIO erarbeitet derzeit unterstützt durch die SLVA Oppenheim mit der Firma Dammertz&Krudewig (Vertriebspartner der AGROCOM) ein Computerprogramm für die Dokumentation im Obstbau. Das Programm TAGIO wird Ihnen eine vereinfachte Erfassung aller erforderlichen Daten über den PC gewährleisten. Umfangreiche Stammdatenbanken (z.B. Schädlinge und Krankheiten, Pflanzenschutz- oder Düngemittel) erleichtern die Eingabe. Damit wird die Zielsetzung verfolgt, das Betriebsheft für den kontrollierten Anbau zukünftig auf elektronischer Basis zu führen.
Da ein modernes Programm Ihnen auch behilflich sein muss gezielte Informationen zu einer bestimmten Sorte oder Parzelle abrufen zu können, ist der Programmieraufwand unerwartet gestiegen. Gerade der Lebensmitteleinzelhandel fordert zunehmend die Information, wie die Ware produziert worden ist. TAGIO wird dazu eine wichtige Hilfe sein.
Die Firma Dammertz&Krudewig ist seit Jahren mit dem Programm FRUCHTDAT auf dem Markt. Eine Kopplung von TAGIO und FRUCHTDAT wird gewährleistet, so dass die Betriebe die TAGIO erwerben zusätzlich die Module von FRUCHTDAT nutzen können.
Das Programm wird voraussichtlich zu Beginn der nächsten Saison auf dem Markt sein. Die AGIO wird dazu Schulungen anbieten. Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
!! Termine – Mitgliedervollversammlung der AGIO !!

Die Mitgliedervollversammlung der AGIO findet rotierend in den Regionen des Landes Rheinland-Pfalz statt. Da die diesjährige Mitgliedervollversammlung im Rahmen des Pfälzer Obstbautages durchgeführt wurde, wird die nächstjährige Versammlung im nördlichen Rheinland-Pfalz im Rahmen des Rheinisch Naussauischen Obstbautages stattfinden. Termin ist der Freitag, den 17.01.2003 in Mülheim-Kärlich. Zu der Veranstaltung laden wir jetzt schon herzlich ein und bitten um zahlreiches Erscheinen unserer Mitglieder.
Anträge zu der Tagesordnung können bis Ende des Jahres von den Mitgliedern gestellt werden.