Rundschreiben 3/2005


Neue Bürozeiten der AGIO

Bitte beachten Sie die geänderten Bürozeiten der AGIO. Ab sofort sind die Bürozeiten am Mittwoch und Donnerstag von 13.00 bis 16.00 Uhr.

FUL-Antragsverfahren

Vom 11. Juli bis zum 29. Juli wird ein eingeschränktes Antragsverfahren für das FUL-Programm bei den Kreisverwaltungen eröffnet. Im Integrierten Obstanbau kann einerseits die umweltschonende Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln gefördert werden und zum anderen gibt es die Möglichkeit, in diesem Jahr auslaufende Verträge zu den bisherigen Förderbedingungen um ein Jahr zu verlängern.


Programmteil XV: Umweltschonende Ausbringtechnik für Pflanzenschutzmittel

Bei diesem Programmteil verpflichtet sich der Teilnehmer:

§ Alle möglichen Kern- und Steinobstflächen in die Förderung einzubeziehen (Flächen, auf denen aufgrund der landschaftlichen Gegebenheiten oder der Wuchsform der Bäume die Programmdurchführung nicht möglich ist, können mit Zustimmung der Kreisverwaltung herausgenommen werden.).
§ Geräte zu verwenden, die die Abdrift und die Wirkstoffmenge reduzieren. Diese sind im BBA-Verzeichnis der verlustmindernden Geräte aufgeführt.

Der Kauf eines solchen Gerätes kann im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) bezuschusst werden (siehe Beispielrechnung).

Die Prämie für diesen Programmteil beträgt 50 € pro Hektar und Jahr.

In diesem FUL-Teil muss der Pflanzenschutz auf allen möglichen Kern- und Stein-obstflächen mit Geräten durchgeführt werden, die sowohl Abdrift als auch Wirkstoff-menge reduzieren. Dazu zählen zur Zeit sieben Geräte, die als verlustmindernd bei der BBA aufgeführt sind. Da diese eine besonders umweltgerechte Ausrichtung der Produktion ermöglichen, können sie im Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) mit bis zu 35 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens bezuschusst werden. Im Folgenden wird für einen 20 ha Betrieb eine beispielhafte Rechnung für das Anhänge-Sprühgerät John Deere 310 mit Sensortechnik erstellt.

Nettopreis (Basisgerät):
13.169 €
Target Spray System (Sensortechnik; erforderlich zur Anerkennung als verlustminderndes Geräte bei der BBA):

5.700 €
Gesamtpreis netto:
18.869 €
Zuschuss nach AFP:

- 5.944 €
selbst zu finanzieren:
12.925 €
5 Jahre Prämie für 20 ha Fläche: 5 x 20 x 50 € =

- 5.000 €
7.925 €

Zu beachten ist bei diesem und anderen verlustmindernden Geräten die Mitteleinsparung, die von John Deere mit durchschnittlich 30 % angegeben wird. Rechnen Sie diese unbedingt in eine Kalkulation für Ihren Betrieb mit ein.

Die Antragstellung für eine Förderung nach AFP erfolgt bei der Landwirtschafts-kammer (Herr Knott und Herr Wick in Bad Kreuznach; Tel.: 0671 / 793-120 bzw. -170. Eine Förderung muss stets vor dem Kauf beantragt werden.

Die zweite Fördermöglichkeit im Rahmen des FUL betrifft Betriebe, deren Vertrag in diesem Jahr ausläuft. Hier gibt es die Möglichkeit, den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen um ein Jahr zu verlängern.

Die Grundsätze, Bewirtschaftungsauflagen und Prämiensätze für alle Programmteile des FUL sind im Internet nachzulesen unter www.pflanzenbau.rlp.de. Dort ist ein Link auf FUL gesetzt. Die Antragstellung bei den Kreisverwaltungen ist noch bis zum 29.07.2005 möglich.


Ergänzungen zur IP-Mittelliste

Aufgrund neuer Zulassungen bzw. Genehmigungen ist eine Aktualisierung der IP-Mittelliste notwendig. Zu folgenden Indikationen bzw. Präparaten sind Änderungen eingetreten, die unbedingt zu beachten sind:

Kernobst:

§ Lagerfäulen: Cercobin flüssig (Thiophanat-methyl, B4, Xn) – Einsatz max. 2x.
§ Apfelwickler: Granupom (Apfelwickler-Granulosevirus, B4) – Einsatz max. 6x.
§ Spinnmilben: Ordoval (Hexythiazox, B4, Xn, N) – Einsatz im Frühjahr und Sommer je 1x.

Steinobst:

§ Spinnmilben, zugelassen nur bei Pflaume: Ordoval (Hexythiazox, B4, Xn, N)– Einsatz im Frühjahr und Sommer je 1x.
§ Kirschfruchtfliege: Danadim Progress hat eine nach § 11,2 PflSchG auf 120 Tage befristete Genehmigung ab dem 02.05.2005 erhalten. Einsatz max. 2x.


Mitgliedsbeitrag 2005


Diesem Rundschreiben liegt die Rechnung über den Mitgliedsbeitrag 2005 bei. Die Beiträge setzen sich wie folgt zusammen:

§ Grundbeitrag pro Mitglied: 45,- €
§ Grundbeitrag pro ha IP-Fläche: 8,- € pro Hektar und Jahr
§ Beitrag für FUL-Teilnehmer: 7,- € pro Hektar und Jahr

Bitte prüfen Sie Ihre Bankverbindung und ihre gemeldete Betriebsgröße (bewirtschaftete Fläche). Änderungen Ihrer Betriebsflächen müssen umgehend der Geschäftsstelle angezeigt werden. Der Mitgliedsbeitrag wird voraussichtlich Ende Juli eingezogen.

Nicht am Bankeinzug teilnehmende Betriebe müssen den Rechnungsbeitrag umgehend auf das Konto der AGIO (siehe Briefkopf) einzahlen.


Gütezeichen für den kontrolliert Integrierten Anbau

Mit diesem Schreiben erhalten unsere Obstbaubetriebe mit Anspruch auf das Gütezeichen die neuen Gütezeichenaufkleber für das Jahr 2005. Neumitgliedern werden Ihre Zertifikate inklusive Gütezeichen erst nach erfolgreicher Kontrolle im Jahr 2005 zugesandt. Auch Betriebe, die 2004 nach den Vor-Ort-Kontrollen sowie Betriebe, die aufgrund der Betriebsheftkontrollen im Winter 2004/2005 ausgeschlossen werden mussten, erhalten Ihr Gütezeichen erst nach der erfolgreichen Kontrolle 2005.


NEPTUN-Projekt

Ende letzten Jahres wurden für das NEPTUN-Projekt (Projekt zur Erfassung der tatsächlichen Pflanzenschutzmittelanwendungen in der Landwirtschaft) von freiwilligen Teilnehmern anonymisierte Daten über die Fachgruppe Obstbau an die BBA weiter-geleitet. Die von AGIO-Mitgliedern eingesandten und anerkannten Unterlagen entsprachen einem Anteil von ca. 30 Prozent aller Datensätze, die bundesweit eingesendet und verwendet wurden. Hierfür gibt die AGIO den Dank der Fachgruppe Obstbau für die sehr gute Kooperation an die Teilnehmer des Projekts weiter.

Für die Bereitstellung der Daten hat die AGIO mittlerweile die Gelder erhalten. Pro Bewirtschaftungseinheit werden 45,- € an die Betriebe ausbezahlt. Ein Betrieb kann maximal Gelder für fünf Einheiten erhalten. In den nächsten Wochen wird die Überweisung erfolgen.


Qualitätssicherungssystem

Teilnehmer an einem Qualitätssicherungssystem müssen in jedem Jahr die Checkliste zur Eigenkontrolle ausfüllen. Diese ist unbedingte Voraussetzung für eine erfolgreiche Kontrolle. Ohne Eigenkontrolle kann keine Anerkennung erfolgen.

Beachten Sie - auch bei Herbizidmaßnahmen - stets die Einhaltung der Wartezeit. So hat z.B. Roundup eine Wartezeit von 42 Tagen. Die Wartezeit ist für jede Behandlung im Betriebsheft zu notieren.

Bei Lagerspritzungen muss die Dokumentation so erfolgen, dass für den Kontrolleur klar ersichtlich ist, welche Sorten behandelt und welche ausgelassen wurden.

Betriebe mit mehr als einem Hektar Obstfläche sind nach der Düngeverordnung verpflichtet, eine Nährstoffbilanz zu erstellen, sofern sie im Durchschnitt mehr als 40 kg Stickstoff pro Hektar ausbringen. Abweichend zur Düngeverordnung hat nach QS-Leitfaden jeder Betrieb eine jährliche Nährstoffbilanz zu erstellen. Eine Vorlage dafür finden Sie in Ihrem Betriebsheft. Der QS-Leitfaden wird jährlich mindestens einmal überarbeitet. Es wird darauf gedrängt, die QS-Vorgaben den gesetzlichen Vorgaben in diesem Fall anzupassen.

Was die Dokumentation bei der Lagerung von Obst betrifft, so sollen die Temperaturen notiert werden, bei denen die Lagerung erfolgt. Vermerken Sie in der dafür im Betriebsheft vorgesehenen Tabelle ebenso den Temperaturabstieg bei der Einlagerung sowie bei Neueinlagerungen. Solange keine Störungen auftreten sind weitere Notizen nicht erforderlich. Bei Störungen ist die eingeleitete Maßnahme zu dokumentieren.

Für die Qualitätssicherungssysteme QS und EUREPGAP wird eine komplette Schutzausrüstung gefordert. Diese beinhaltet einen Schutzanzug, -handschuhe, -brille, Halbmaske und Filter sowie eine Augenspülflasche. Diese dient der sofortigen Spülung der Augen nach Verätzungen. Schutzausrüstungen sind als komplette Sets erhältlich. Fehlende Bestandteile können auch einzeln gekauft werden, z.B. bei Anbietern von Arbeitsschutzartikeln.

Der Schutzanzug sowie Halbmaske und Filter dürfen nicht zusammen mit den Pflanzenschutzmitteln gelagert werden.


Lagerung von Pflanzenschutzmitteln

Im letzten Rundschreiben wurden Bodenbeschichtungsmittel für den Pflanzenschutz-mittelraum genannt. Diesen ist noch eines hinzuzufügen: Apokor W von der Firma PCI. Heben Sie stets einen Nachweis über die Verwendung des Beschichtungsmittels auf, damit der Kontrolleur nachvollziehen kann, welches Mittel verwendet wurde.

Bei Verwendung eines Pflanzenschutzmittelschrankes bzw. -containers achten Sie bitte darauf, dass dieser frostsicher aufgestellt werden kann bzw. entsprechend isoliert ist.

Bei Rückfragen nehmen Sie bitte Kontakt mit der AGIO-Geschäftsstelle auf.