FUL 2000: keine Antragstellung für auslaufende Verträge

Für das Förderprogramm umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL 2000) können nun doch keine Folgeanträge gestellt werden. Wie das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau überraschend mitteilte, können generell keine Folgeanträge für den Integriert kontrollierten umweltschonenden Obst-, Wein und Ackerbau gestellt werden. Auch das Antragsverfahren für den biotechnischen Pflanzenschutz im Obst- und Weinbau wird im Jahr 2003 aus Finanzierungsgründen ausgesetzt.
Hintergrund ist die äußerst angespannte Haushaltslage des Landes. Trotz der Zusage des Ministeriums anlässlich der rheinhessischen Agrarwoche, die im Januar 2003 stattfand, den umweltschonenden Anbau weiter zu fördern, musste nun das Land Rheinland-Pfalz diese Entscheidung revidieren. Lediglich für Neueinsteiger in den ökologischen Landbau und für die einzelflächenbezogenen Programmteile des FUL, einschließlich der Förderangebote des Umweltministeriums, können Anträge gestellt werden.

Ob eine erneute Antragstellung für das FUL 2000 im Jahr 2004 möglich sein wird, kann derzeit noch nicht beantwortet werden.

Das Aussetzen der Antragstellung für den umweltschonenden Obstbau hat keine Auswirkung auf die derzeit laufenden Verträge. Die bisher am FUL (10 Jahresverträge) bzw. bereits am FUL 2000 Programm teilnehmenden Betriebe erhalten weiterhin ihre entsprechende Förderung.
Abdriftmindernde Düsen

Wie bereits im Rundschreiben 1/2003 berichtet, hat die Delegiertenversammlung der Bundesfachgruppe Obstbau den Beschluss gefasst, innerhalb der nächsten zwei Jahre bis Ende 2004 alle Pflanzenschutzspritzen in der umweltschonenden kontrolliert Integrierten Produktion und im Qualitätssicherungssystem mit abdriftmindernden Düsen auszurüsten. Ab dem 15. Juli des Jahres kann – um Spritzflecken zu vermeiden – auf andere Düsen umgestellt werden.

Da mit dieser Regelung das frühe Steinobst bis zur Ernte mit abdriftmindernden Düsen behandelt werden müsste, hat die AGIO die Bundesfachgruppe gebeten eine entsprechende Regelung für das Steinobst zu finden, die nun wie folgt aussieht:
“Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, die Spritzflecken auslösen können, kann im Steinobst eine Vorerntebehandlung ab dem Stadium BBCH 75 auch mit anderen Düsen durchgeführt werden. Dies ist das Stadium bei dem die Früchte von grün nach gelb umschlagen bzw. die Früchte haben 50% der Fruchtgröße erreicht.”
Neue Kennzeichnung bei Pflanzenschutzmitteln

Die Europäische Gemeinschaft hat eine neue EG-Richtlinie zur Kennzeichnung von chemischen Produkten erlassen. Die so genannte Zubereitungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft sieht vor, dass in Zukunft alle chemischen Produkte nach denselben Kriterien eingestuft und gekennzeichnet werden. Für Pflanzenschutzmittel besteht bisher eine gesonderte Regelung. Sie läuft zum 29. Juli 2004 aus.
Da der Gesetzgeber allerdings keine Übergangsfrist für die Umstellung auf die neuen Kennzeichnungsregeln vorgesehen hat, sind Produkte mit alter Kennzeichnung nach diesem Stichtag nicht mehr verkehrsfähig. Deshalb nehmen die Pflanzenschutzmittelhersteller bereits weit vor diesem Termin die notwendigen Änderungen auf den Etiketten vor. Schon ab Frühjahr 2003 sind Produkte mit der neuen Kennzeichnung gemäß Zubereitungsrichtlinie im Markt. Da aber auch die bisherige Kennzeichnung noch bis zum 29. Juli 2004 gültig ist, kommt es bis dahin zu einem Nebeneinander von alten und neuen Kennzeichnungen.

Worin bestehen die Änderungen?

Die Wirkstoffe eines Pflanzenschutzmittels und wichtige Zusatzstoffe werden nach dem neuen Verfahren nicht nur aufgrund ihrer akuten Giftigkeit bewertet. Für die verschiedenen Substanzen wird vielmehr einzeln geprüft, ob ihre wiederholte oder lang andauernde Aufnahme gesundheitliche Schäden auslösen kann und sie in hohen Dosierungen Krebs erzeugen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden können. Solche Langzeitwirkungen werden im Sinne einer noch stärkeren Vorsorge nun ebenfalls in die Kennzeichnung einbezogen. Durch die Zulassung ist jedoch sicher gestellt, dass beim sachgerechten Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel kein Risiko besteht.

Neu für den Pflanzenschutz: Das Umwelt-Symbol

Nach der neuen Zubereitungsrichtlinie sind alle Produkte, die für Gewässerorganismen als sehr giftig oder giftig zu betrachten sind, als “umweltgefährlich” einzustufen. Deshalb müssen künftig rund 80 Prozent der Pflanzenschutz-Verpackungen mit dem entsprechenden Gefahrensymbol versehen sein.

Es soll dem Anwender bewusst machen, dass das Mittel bei Unfällen oder Missbrauch eine Gefahr für die Umwelt darstellen kann. Hinweise auf mögliche Gefahren sind außerdem wie bisher in der Gebrauchsanleitung zu finden.